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Marginalien aus zehn Jahren Verbandsarbeit: Stellungnahmen und Leserbriefe zu aktuellen Themen 28.07.98 Unerwartete Koalitionen des Anti-Islamismus Berichterstattung und Leserbriefe über die Frage nach dem Tragen des „muslimischen Kopftuches“ In der letzten Zeit erlebt die Bundesrepublik Deutschland aus konkretem Anlaß eine Diskussion, die schon vor Jahren im strikter laizistischen Frankreich eine brisante Rolle gespielt hat: inwieweit sind subjektiv religiös motivierte Kleidungssitten, zumeist handelt es sich dabei um das Kopftuchtragen von Muslima, „einheimischen“ Bekleidungssitten und Anpassungsforderungen unterzuordnen oder inwieweit sind sie als Ausdruck individueller Entfaltungsrechte auch im öffentlichen staatlichen Bereich hinzunehmen. Die unerwarteten „Überkreuz-Koalitionen“ in der aktuellen Diskussion zeigen dabei jedoch zweierlei: einmal, daß die Frage schwerlich eindimensional oder formalrechtlich eindeutig zu beantworten ist, und zum andern, daß mit der Antwort auf die Fage nach der Zulässigkeit z.B. des Kopftuchtragens im Lehrdienst mehr über unsere eigene zivilisatorische Situation ausgesagt wird, als über die unmittelbar betroffene Person oder gar den Islam. Betrachten wir zunächst die „Koalitionen“, die sich zusammengefunden haben: Da sind auf der Seite der Ablehner einmal Konservative zu finden, die die alten „abendländischen“ Feindbilder gegen den Islam und den „Orient“ ungebrochen fortführen (vgl. Said: Orientalismus) und die aus der Sicht z.B. des türkischen Historikers Inalcik das „kreuzzüglerische Europa“ repräsentieren, das auch Yilmaz in seiner Kritik an Deutschland und Europa als „christlichem Club“ meint. Beinahe nahtlos überlappt sich diese Einstellung mit xenophob motivierter Ablehnung von Türken und anderen Ausländern (die Diskussion über deren Ursachen wurde z.B. in der Frankfurter Rundschau 1993 / Helma Lutz, 1994 / Ulrich Menzel, oder in der ZEIT ebenfalls 1993 / D.E. Zimmer geführt), wobei sich Fremdenangst und Fremdenfeindlichkeit des Ausdrucksarsenals der „abendländischen Feindbilder“ bedienen. Auf der anderen Seite gehören zu den Ablehnenden Aufklärer und „Modernisten“, die Rationalität und Freiheit verbinden mit dem Ziel einer „Befreiung von zivilisatorischen Zwängen“, wobei individuelle Selbstverwirklichung gerade auch mit der Ablehnung von Bekleidungsnormen gleichgesetzt wird. Meist wird diese Haltung mit dem Etikett der „68er-Generation“ versehen wird, wobei demonstrative Nacktheit („Kommune I“) und Freiheit von Sexualnormen als emanzipatorisch und fortschrittlich gewertet wurde. Die Seite der „Zustimmer“ im konkreten Konfliktfall ist nicht weniger heterogen. Da sind Christen, die in ihre ökumenischen Vorstellungen auch den Islam mit einbeziehen und das Recht auf religiös bestimmtes Alltagsverhalten auch im öffentlichen Raum reklamieren; da sind zum anderen überzeugte Laizisten, die Religion als individuelle Sphäre und vom Staat nicht zu bewertendes Grundrecht verstehen und für eine strikte Gleichbehandlung aller religiöser Bekenntnisse eintreten. Vor allem finden sich aber unter den „Zustimmern“ Skeptiker, die der modernistischen Gleichsetzung von Befreiung von Sexualnormen und Befreiung von Schamschranken und gesellschaftlicher Emanzipation gerade unter der aktuellen Diskussion über Pornographie und Sexualverbrechen keinen Glauben mehr schenken, sondern für einen neuen Diskurs über zivilisatorische Verhaltensstandards eintreten. Gerade auch im Feminismus dürfte heute diese Gleichsetzung als in der Praxis frauenfeindlich verstanden werden. Zivilisationsgeschichtlich ist der Übergang von äußerlichen Bekleidungsnormen zu verinnerlichter Verhaltenssteuerung und Aggressionsbeherrschung ein Element der Entwicklung des modernen Staates, die durchaus nicht so vollkomen gelungen ist, wie wir es uns wünschen könnten. Staatsfremde Gesellschaften der Peripherien und Semiperipherien, zu denen auch die Mehrzahl der islamischen Länder noch heute gehören, kennen nicht den „sicheren“, vom staatlichen Gewaltmonopol gesicherten „öffentlichen Raum“ (Gomani/Tan 1997), der den Schwäheren, den Frauen und Kindern zumeist, den notwendigen Schutz bietet. Schutz bieten die Familie, Ehrrituale und strikte Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften für den Alltag. Diese Verhaltensweisen sind internalisiert und damit Teil der personalen Identität, durch starke Schamschranken geschützt. Die religiöse Motivierung ist dabei sekundär und belegt nur die Abwesenheit säkularisierter Moralsysteme in der Gesellschaft. Damit „islamische Bekleidungsvorschriften“ nicht primäre religiöse Gebote und Symbole, sondern Schutz- und Schamschranken für die Befriedung des Alltags. Eine Übertretung dieser Bekleidungsnormen ist daher nicht primär eine religiöse Übertretung sondern ein schambelegtes Verhalten, eine Unsittlich- und Unschicklichkeit, die sehr persönliche Abwehrreaktionen und durchaus nicht das Gefühl einer Befreiung hervorruft. Darf ich hier eine sehr persönliche Bemerkung einfügen: ich selbst, unter christlich-westeuropäischen Wertnormen aufgewachsen, lehne für mich öffentliche Nacktheit grundsätzlich ab; falls mein „Dienstherr“ mich verpflichten wollte, in Badehose – oder nackt in der Sauna – in der Öffentlichkeit oder mit Schülerinnen und Schülern bzw. Kolleginnen und Kollegen aufzutreten, würde ich meinen Lehrerberuf aufgeben. Gefühlsmäßig dürfte das vergleichbar sein mit dem Zumutung an eine autochthone Muslima, das Kopftuch in der Öffentlichkeit ablegen zu müssen. Selbstverständlich ist diese Position der autochthonen islamischen Enkulturation nicht die einzige mögliche muslimische Haltung zu Bekleidungsvorstellungen, die sich gerade dadurch als nicht originär religiös beweisen. In der Phase des Antikolonialismus und der Re-Islamisierung, die zeitweise parallel verliefen, war die bewußte Rückkehr zu traditionellem Habitus ein politisches Symbol, wie es im Algerienkrieg Frantz Fanon gerade am Beispiel des Kopftuches beschrieben hat. Die sehr emotionale französische Ablehnung des Kopftuchtragens reagiert somit auch auf eine zeitgeschichtliche Frontstellung, die aus französischer – wenn auch verfälschten – Sicht, auch heute noch durch traditionelle Bekleidungssitten perpetuiert und aktualisiert wird. Dabei ist für uns jedoch immer noch zu fragen, ob nicht sogar dieses symbolische Verhalten, das sich engerer tages- und parteipolitischer Zuordnung entzieht, den Wertnormen unseres Grundgesetzes soweit entspricht, daß es auch im öffentlichen Dienst eines prinzipielle antikolonialistischen Staates wie der Bundesrepublik Deutschland zu dulden ist. Wiederum eine andere Rolle spielen traditionelle Bekleidungssitten in den „gespaltenen Gesellschaften“ sich transformierender Semiperipherien, zu denen vor allem die Türkei, sicher nicht aber die Bundesrepublik Deutschland gehört. Hier symbolisiert die Kleidung die Zugehörigkeit oder auch Zuordnung zum traditionell-ruralen oder laizistisch-urbanen Gesellschaftssektor. An den Bruchlinien dieser Gesellschaften wird damit die Bekleidung zum politische Kampfsymbol. Gerade durch die rigiden Bekleidungsvorschriften und Bekleidungsverbote des Kemalismus wird in der Türkei die Unbefangenheit im Umgang mit der Kleidung unmöglich gemacht. Hier und nur hier kann das Verbot des Kopftuches oder der Freiwillige Verzicht auf diese Bekleidungsnorm auch eine Aussage zur gesellschaftlichen der Frau übernehmen, also tatsächlich in Ansätzen zur weiblichen Emanzipation von einer patriarchalischen Gesellschaft beitragen. Das ist aber in anderen islamischen Ländern durchaus nicht der Fall, wo gerade auch emanzipierte und gebildete Frauen die klassische arabisch-muslimische Bekleidung als gewonnenen Zivilisationsstandard befürworten und selbst praktizieren. Professorinnen und Gesellschaftswissenschaftlerinnen im Maghreb aber auch in der Türkei sind dafür Beispiel. Durch diesen Aspekt der „Kopftuchfrage“ wird die deutsche Haltung nicht einfacher. Einmal, aus der eigentlichen deutschen Alltagskultur heraus und ebenso aus der Kenntnis der arabisch-islamischen Alltagskultur, spricht nichts dagegen, Bekleidungsvorschriften als individuelle Entscheidungen zu akzeptieren und mögliche symbolische oder religiöse Konnotationen als für uns irrelevant zu ignorieren. Wichtiger wird die Frage erst dadurch, daß die in unserer Gesellschaft lebenden Mitbürger türkischer Herkunft natürlich existenziell involviert sind auch in die politisch-zivilisatorischen Konflikte in der Türkei. Ein demonstratives Eintreten für traditionelle Bekleidungsvorschriften könnte dabei durchaus von türkischen Mädchen als Affront gegen ihre gewünschte Integration in die deutsche Gesellschaft verstanden werden. Dennoch wäre etwas mehr Gelassenheit in dieser Frage für uns Deutsche angebracht; wir sind nicht Vormund religiöser und sozialer Gruppen und sollten uns in Bekleidungsfragen in Anbetracht der evidenten Sozialschädlichkeit eher gegen Pornographie und permanente Sexualisierung der Öffentlichkeit als gegen Kopftücher wenden. Erst wenn der Konflikt eine andere, menschenrechtsrelevante Dimension erhält, das heißt, wenn eine gewünschte Befreiung von Gruppennormen und Gruppenzwängen auch und gerade von türkischen Mädchen nach Hilfe und Unterstützung ruft, sollten wir zu unseren liberalen und grundrechtlich bestimmten Traditionen stehen und ohne kulturelle Überheblichkeit und Bevormundung den Einzelfall sehen und menschlich Hilfe leisten. Quelle: Leserbrief Frankfurter Rundschau: islamisches Kopftuch 980728
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