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Gerhard Voigt

Zur Notwendigkeit eines fachwissenschaftlichen und didaktischen Diskurses über die ,Staatsgesellschaft‘ und ihre Zukunft

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 „Gegen die Sphären des Privatrechts und Privatwohls, der Familie und der bürger­li­chen Ge­sell­schaft, ist der Staat einerseits eine äußerliche Notwendigkeit und ihre höhere Macht, deren Na­tur ihre Gesetze sowie ihre Interessen untergeordnet und da­von abhängig sind; aber an­de­rer­seits ist er ihr immanenter Zweck und hat seine Stärke in der Einheit seines allgemeinen End­zwecks und des be­sonderen Interesses der Individuen, darin, dass sie insofern Pflichten ge­gen ihn haben, als sie zu­gleich Rechte haben (§ 155).“ (Hegel HW 7:371)

„Ich betrachte das System der bürgerlichen Ökonomie in dieser Reihenfolge: Kapi­tal, Grund­ei­gen­tum, Lohnarbeit; Staat, auswärtiger Handel, Weltmarkt.“ (Marx MEW 13:7)

„Dies materielle, unmittelbar sinnliche Privateigentum ist der materielle sinnliche Ausdruck des entfremdeten menschlichen Lebens. Seine Bewegung - die Produktion und Konsumtion - ist die sinn­liche Offenbarung von der Bewegung aller bisherigen Produktion, d.h. Verwirklichung oder Wirk­lichkeit des Menschen. Religion, Familie, Staat, Recht, Moral, Wissenschaft, Kunst etc. sind nur be­sondre Weisen der Produk­tion und fallen unter ihr allgemeines Gesetz. Die po­si­tive Aufhe­bung des Privatei­gen­tums, als die Aneignung des menschlichen Lebens, ist da­her die positive Auf­he­bung aller Entfremdung, also die Rückkehr des Menschen aus Religion, Fa­mi­lie, Staat etc. in sein menschliches, d.h. gesellschaftliches Dasein.“ (Marx MEW 40:536)

„In der konzeptuellen Karte von Europa differenziert die West-Ost-Achse die Bedin­gungen der Staa­tenbildung, die Nord-Süd-Achse hingegen die der Nationenbildung. In dem zu­grun­de­lie­gen­den Ent­wicklungsmodell wird die Reformation als der erste wesentliche Schritt zur De­fi­ni­tion territo­ria­ler Nationen interpretiert.“ (Rokkan 2000:181)

 

Grenzüberschreitungen sind der notwendige Inhalt des Paradigmenwandels der heutigen Ge­sell­schafts­wis­senschaften – über die Grenzen der Fachbeschränkun­gen zwischen Politik- und So­zial­wis­sen­schaf­ten, über die Grenzen zwischen ‚wis­­senschaftlicher‘ und ‚didaktischer‘ Perspektive und über die Gren­zen tradi­tio­neller ‚Selbstverständlichkeiten‘ in Bezug auf die Grundkategorien der Rea­li­täts­definitionen und -wahr­nehmungen hinaus. Die in diesem Band zu­sam­men­ge­stellten Beiträge zu einer historisch-so­zialwissenschaftlichen Dis­kus­sion über den Staat und die ‚Zivilgesellschaft‘ im Kontext der Glo­ba­li­sie­rungs­­hypothese und der These vom ‚Staatsversagen‘ sollen an zentralen politischen und so­zialwissen­schaftlichen Kategorien die Notwendigkeit eines wissenschaftlichen und didaktischen Paradigmenwech­sels verdeutlichen. Im Kontext zu grund­le­gen­den Arbeiten zur ‚Krise der Politik und der Krise der Po­litischen Bildung‘ (Claußen u.a., Hrsg., 2001) soll durch die grundlegende Kritik an der in der Wis­senschaft wie im politischen Bewusstsein verbreiteten Fokussierung politi­schen Den­kens auf die histo­risch zu relativierende Kategorie des ‚Staates‘ hin­gearbeitet werden auf einen neue inhaltliche wie bewusstseinsmäßige ‚Plattform‘ politischen Denkens und politischer Bildung (wie sie u.a. auch vorberei­tet wird durch Nettelmann/Voigt 1996, Claußen 2001a, Nettelmann 2001, Voigt 2001a und 2001b).

Sehen wir von frühen ‚Staatstheorien‘ ab, die Anderes meinen – nämlich Herrschaftsverbände, Im­peri­en, Machtbegründungen und Ordnungsvorstellun­gen für ein ‚gutes Leben‘ –, nicht das, was wir un­ter ‚Staat‘ ver­stehen, so be­gegnen wir modernen Staatsvorstellungen einerseits im Kontext des bür­ger­li­chen Idea­lismus, andererseits im Kontext revolutionärer Vorstellungen, die in der Franzö­sischen Re­vo­lution ihren Ausdruck und im Marxismus ihre rationale Konzipie­rung finden.

Staatswissenschaftliche Kategorien stützen sich zunächst auf rechtliche wie auf ethische Ideen und Konzepte. Hegel ist, wie das erste Motto dieser Einlei­tung nachklingen lässt, von der Dialektik von Rechten und Pflichten überzeugt, deren Synthese er im Staat findet. Damit gewinnt der Staat eine All­gemeingül­tig­keit und Absolutheit, die ihn letztlich über die geschichtliche und gesell­schaftliche Ver­füg­barkeit hinaushe­ben. Die historische und ideengeschichtliche Stellung die­ser Postulate, die nicht nur auf Hegel zu fokussie­ren sind, ist mit der Entwicklung des bürgerlichen Rechts in der neu­zeit­lichen Ablö­sung von der Feudalherr­schaft verbunden.1 Bei Hegel wird der Kontext von ethi­schen For­derungen nach Rechtssicherheit, die ein Grundanliegen des aufkommenden Bürgertums ist, von der Forderung nach Institutionalisierung der Verwal­tung, die mit dem Aufkom­men einer eigenen loya­len Beamten­schaft zu den Kern­punkten der sich entwic­kelnden modernen Staatsvorstellung wird und der Durchset­zung des Gewaltmonopols beim institutionali­sierten Staat, die später auch bei Nor­bert Elias im Zen­trum seiner Zivilisationsvorstellung steht, deut­lich:

„Dieser Übergang von Verwaltung eines Privatbesitzes in Verwaltung von Staatsrechten ist einer der wich­tig­sten, welcher durch die Zeit eingeleitet worden und der auch das Verhältnis der Be­am­ten nicht mehr in der Bestimmung gelas­sen hat, welche zur Zeit der vormaligen württembergi­schen Verfas­sung statt­hatte; – es ist eine der Veränderungen, welche dann mit dem allgemeinen Über­gange eines nicht sou­veränen Für­sten­tums in einen Staat sich befestigt und voll­endet hat. – Da das positive Staats­recht, wel­ches die stän­di­sche Versammlung sich vornehmlich zur Basis ih­rer An­sprüche machte, die Ge­schichte zu seiner Basis hat, so kann die allgemeine Bemerkung hier ange­fügt werden, dass es ge­rade die Geschichte ist, welche die Um­stän­de erkennen lehrt, un­ter denen eine Verfas­sungsbestimmung vernünf­tig war, und hier zum Beispiel das Re­sultat gibt, dass, wenn die Ausschließung der königlichen Beamten von den Landstän­den früher­hin ver­nünf­tig war, nun­mehr unter anderen Umständen es nicht mehr ist“ (Hegel HW 4:478).

Dadurch dass Hegel hier deutlich den Bezug zur geschichtli­chen Relativie­rung einer gesetz­lichen Ent­wick­lung postuliert, letztlich Staats­recht aber ideali­stisch begründet, bietet er damit den An­satzpunkt für die Kri­tik von Marx, der das oben zitierte erste Motto dieser Einleitung für seine Kritik an Hegel zi­tiert (Marx MEW 1:203).

In­dem Marx den Staat selbst in die Reihe der historischen Determin­anten hineinstellt, ent­wickle er die Ge­genthese zu Hegel, deren Synthe­se auf einer neuen theoretischen Ebene, wie wir noch andeu­ten werden, den heu­tigen Paradigmenwandel des sozialwissenschaftlichen Staats­begriffes aus­macht.

Eine der zentralen Unterschiede der Staats- und Geschichtsauffas­sung von Marx gegenüber der kategorial-rechtlichen Begriffsbestim­mung von Hegel ist die Betonung des Menschen als Subjekt der Geschichte und die Kritik an einer ‚ide­ali­stischen Abstraktion‘ des Geschichtsbildes:

„Es ist vor allem zu vermeiden, die ‚Gesellschaft‘ wieder als Abstraktion dem Individuum gegen­über zu fixie­ren. Das Individuum ist das gesellschaftliche We­sen. Seine Lebensäußerung – erscheine sie auch nicht in der unmittelbaren Form einer gemeinschaftlichen, mit andern zu­gleich vollbrachten Le­bensäuße­rung – ist daher eine Äußerung und Bestätigung des gesell­schaftlichen Lebens. Das indivi­du­elle und das Gat­tungs­le­ben des Menschen sind nicht verschie­den, so sehr auch – und dies notwendig – die Daseins­weise des in­di­viduellen Lebens eine mehr be­sondre oder mehr allgemeine Weise des Gat­tungslebens ist, oder je mehr das Gattungsleben ein mehr besondres oder allgemeines individuelles Le­ben ist“ (Marx MEW 1:203).

Dennoch bleibt, wie wir nachfolgend noch aus­führen wol­len, auch die Marx’sche Geschichts­theorie ihrer Zeit verhaftet und kon­klu­diert letztlich doch wieder feste, wenn auch auf Abläufe statt auf zeit­lose Entitäten be­zogene Geschichtsbilder, wenn auch sei­ner Zeit und Gesell­schaft kritisch-revolu­tio­när ge­genüber tre­tend. Es ist nun zu erörtern, warum ein Re­kurs auf die klas­si­sche Aus­ein­an­der­­set­zung über Staats- und Ge­sell­schafts­kon­zep­te zwischen He­gel und Marx für eine aktuelle Kri­tik des mitteleuro­päi­schen Staatskonzeptes sinnvoll ist. Warum muss die Theoriegeschichte mitgedacht wer­den, oder muss sie gar als Sozialwissenschaft ‚ka­putt­ge­dacht‘ werden? (‚Unthinking Social Scien­ces‘ nach Wallerstein 1995.)

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Grenzüberschreitungen sind es auch, das ‚Selbstverständliche‘, den com­­mon sense in Bezug auf die Wahrnehmung, Deutung und Bewertung der gesell­schaft­lichen und damit heute gerade der ‚staat­li­chen‘ Rea­­li­­tät in Frage zu stel­len. Zwei Erfahrungs- und Rezeptions­ebe­nen leiten da­durch zu einer kritischen Perspektive gegenüber der ge­­­sell­schaft­lichen Realität über, da sie Di­stanz schaf­fen und Di­stanz ermög­lichen. Zum einen ist es die Erfahrung der wachsenden Dis­­so­nanz zwischen Anspruch und Funktionali­tät der staatlichen Mach­t­or­ga­ni­sation und Funktionali­tät, die sich als Krisenwahrneh­mung zunehmend in das öffentliche Bewusstsein ein­schreibt. 2 Diese Kri­sen­wahrnehmung bedient sich immer wie­der des Begriffs des Staats­­ver­­sagens, wobei ein zunehmendes Aus­einanderklaf­fen zwi­schen den – im Laufe der jüngsten Ge­schichte ohne­hin ins fast unermessliche gewachsenen – „An­sprü­che“ an den Staat in funk­tio­na­ler, po­li­tisch-regulie­render, ökonomischer und ethischer Hinsicht bis hin zur Forde­rung an den Staat, Sinn­stiftungsinstanz sein zu können, und den tatsächlichen, sich eher restringie­renden Möglich­keiten des Staatshandelns auftun. 3

Die zweite Distanzebene ergibt sich aus der historischen Fra­ge­stel­lung, wie das ‚Selbst­ver­ständ­li­che‘ im historischen Prozess selbst­ver­ständ­lich gewor­den ist. Die bewusste Infragestellung des Po­stu­la­tes, den Staat als ‚selbst­ver­ständ­liche Wesenheit‘ er­fah­ren zu können, impliziert die Grund­ein­sicht, dass je­de ge­sell­schaft­li­che wie kulturelle Erscheinungsform historisch geworden, oder bes­ser noch: ge­sellschaftliches Artefakt ist. Dies würde auch einer mo­dernen marxisti­schen bzw. historisch-dia­lekti­schen Ge­schichts­auf­fas­sung entsprechen, wenn die heute ebenfalls als zeittypisch zu er­ken­nen­den My­thologeme von der immanen­ten Gesetzmäßigkeit der Ge­schich­te und dem verabso­lu­tie­ren­den Na­turbe­griff des Marxismus nicht mehr in den philosophischen Vordergrund ge­stellt wer­den, wie sie gerade in den politischen Umsetzungsversuchen des Mar­xismus-Le­ni­nis­mus als Nukleus ihres Schei­terns zu er­kennen gewesen sind.

Grenz­über­schrei­tun­gen durch distanzierende Realitätsmodelle be­in­hal­ten die Frage danach, wer die Selbstverständlichkeit als solche durch­ge­setzt hat. Die diese Frage angehende Perspektive der ge­sell­schaft­li­chen und historischen Funk­tionalität steht im Mit­tel­punkt der Arbeiten dieses Sammelban­des wie auch, wie es vor allem im ersten Aufsatz nachgewiesen werden soll, im Zentrum der zi­vi­li­sa­ti­on­s­theo­re­ti­schen historisch-soziologischen Ansätze, die sich auf Norbert Elias berufen.

Nur hier in der Einleitung sei auf eine gesondert zu bearbeitende Fra­­ge­stel­lung hingewiesen, die in den Aufsätzen nur am Rande auf­taucht: die Frage nach der Funktion der intellektuellen Eliten bei der Durchsetzung des Selbst­ver­ständ­lich­keits­pos­tu­la­tes von Staat und Staatssouveränität. Die Quel­len­be­züge in der Zi­vi­li­sa­tions­theo­rie von Norbert Elias mit ihrer Betonung der Schriften von Eras­mus wei­sen dieser Fragestellung den Weg. In unserem Sammelband wird dieses Problem der ideolo­geneti­schen Funktion der In­tel­lek­tu­el­len aber im ganz konkre­ten Kontext bei Peter R. Gleichmann auf­ge­­grif­fen, in­dem der die Frage stellt: „Das berufliche und ge­sell­schaft­liche Erkenntnisinteresse Intellek­tuel­ler kennt an­geb­lich kei­­nerlei soziale Tabus; weshalb scheut sich nahezu die ge­samte so­­zialwis­senschaftli­che Intelligenz der industriellen Staa­ten, auch nur den tat­säch­lichen Gebrauch der Tö­tungsgewalt durch die In­haber der staatlichen Ge­waltmonopole zu untersuchen?“

Die Staatsaffinität sozialwissenschaftlichen Denkens auch der kri­ti­schen In­tellektuellen ist eine Konstante mitteleuropäischer Rea­li­täts­wahr­neh­mung, an­de­rerseits aber auch Bedingung für die Durch­setzung der Wahrnehmung des Staates als ‚Selbst­ver­ständ­lich­keit‘ in der Politischen Kultur Mittel­euro­pas.

Indem der Prozess des neuzeitlichen nation building den modernen Na­tional­staat zum ubiquitä­ren Organisationsmodell der Herr­schafts­sy­steme in der ‚Staats­­ge­­sell­schaft‘ gemacht hat, ist im zwan­zig­sten Jahrhundert die Universa­lisierung dieses Modelles zu be­obach­ten. Vor­läufer dieser Universali­sie­rungs­ten­denzen ist die glo­bale Macht­aus­weitung und Einflusspräsenz Europas im Zeital­ter des Ko­lo­nia­lis­mus und des Imperialismus.

Im zwanzigsten Jahr­hundert er­wei­tert sich dieser europäische Zen­tra­lismus 4 zunächst zur Bi­po­la­ri­tät Europa und US-Amerika und dann zu einem geo­gra­phischen Polyzentrismus, der zentrale In­du­strie­nationen wie Kanada, Au­stra­lien und Japan mit einbezieht, dem aber im ökonomisch-politi­schen Inter­esse keines­wegs polyzentrale Struk­tu­ren unterlegt sind. Die vierzigjährige hi­storische Epi­sode des West-Ost-Konfliktes berührt diese Idee der Globalisierung einer zen­tral-peripheren Struktur weit weni­ger, als es im politischen Bewusstsein der Be­teiligten verankert war oder ist. Der ökono­misch-po­li­tische Nachholbe­darf der heutigen Transformationsländer Ost­euro­pas weist diesen eine durch­aus syste­m­adä­quate Rolle als mehr oder weniger semiperiphere Region zu, de­ren Kontinui­tät in das letz­te Jahr­hundert zurückweist, wie es Untersuchungen von Wallerstein und seiner Schüler nach­weisen, und de­ren heutige Dif­fe­ren­zie­rung an Hand der Modellvorstellungen von Stein Rokkan kon­kre­ti­siert werden kön­nen.

Dieser langfristige historische Prozess, in dem sich unser heutiges Staats­­mo­dell herausbildet, das durch die Internationalisierung des Völ­­ker­rechts auch im Rahmen der UNO globale Verbindlichkeit be­an­sprucht und auch weitgehend in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahr­hun­derts durchsetzen konnte, verlangt nach einer nicht nur zeit­be­zo­ge­nen ideologischen Absicherung und Legitima­tion.

Durch eine kategoriale und ethisch motivierte Objektivation des Staatsbe­griffes in der klassischen Staatstheorie entsteht das Mythologem von der Über­zeitlich­keit des Staates. So konnte die Antike als philosophische Bezugsebene z.B. mit Rekurs auf die Werke von Platon und Aristoteles rezipiert und damit verfälscht werden. Davon wird später noch eingehender die Rede sein. Auch uto­pisch-mo­rali­sche politische Werke wie ‚Utopia‘ oder der ‚Son­nen­staat‘ wurden an Basis für aktualisierende Staatsver­ständnisse rezipiert. Die histori­sche Funktion dieser neuzeitlichen Staatsphilosophie ist es nun aber ge­rade, die ‚Selbst­ver­ständ­lich­keit‘ des Staates und des Gewaltmonopols in der Politischen Kultur der ent­ste­henden Staatsgesellschaft durchzusetzen. Dies geschieht ein­mal durch eine kon­se­quente Bin­dung des Staats­be­grif­fes an normativ-ethische und rechtliche Wert­kategorien, wie sie bei Hegel im Vorder­grund stehen, sowie der Mythologisie­rung der Ge­schichts­bilder, deren letzte Kon­se­quenz natio­na­listi­sche, ethni­zi­sti­sche und aggressiv-abgrenzende ‚Na­­­tio­­­nal­­­iden­­­ti­­­tä­­­ten‘ sind, aus de­nen die Kriegs­potentia­le des zwanzigsten Jahrhunderts zu er­klä­ren sind, und schließlich die Verab­so­lutie­rung von Ge­schichts- und Naturkonzepten, wie sie bei Marx und seinen Nachfolgern zu er­ken­nen ist.

In der heute prägenden Politischen Kultur Mitteleuropas sind in der seriösen Staatstheorie zwei Traditionen präsent, wenn auch durch­aus nicht immer bewusst: die Hegelianische Tradition und die mar­xistischen Gesellschaftsvorstel­lungen. Beide Traditionen werden zwar in aktuellen sozialwissen­schaftli­chen Diskursen als ana­chro­ni­stisch abgewehrt oder auch anathematisiert; dabei geht jedoch die notwen­dige Einsicht verloren, in welch tiefgreifender Weise und auch die Sozi­alwissenschaften fun­da­mentie­rend die Kontroverse zwi­schen hegeliani­schen und marxistischen Gesellschafts- und Ge­schichts­bildern die Politische Kultur der mitteleuropäischen Staats­gesellschaft geprägt hat und in wie hohem Maße beide Rea­li­täts­sich­ten gleichermaßen intellektuell verfügbar sind.

Daher erscheint es mir sinnvoll und durchaus nicht überlebt, einen Sam­mel­band mit aktuellen Auf­sätzen zur Staatsgesellschaft schein­bar „abgehoben“ mit einem Rekurs auf Hegel und Marx ein­zu­lei­ten.

Doch welche neuen Perspektiven können diese tief in der Po­li­ti­schen Kultur verankerten Reali­täts­sichten aufheben oder zu­min­dest so distanzieren, dass so­zialwissenschaftlich ein notwendiger Pa­ra­dig­men­wech­sel in der Analyse von Staat und Staatsgesellschaft ein­zu­lei­ten ist?

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Grenzüberschreitungen zu thematisieren, ist unser einleitender und der Kon­zep­tion dieses Ban­des zu Grun­de liegender Ansatz. Zivilisationstheorie, Weltsy­stemtheorie und die Interde­pen­denz von Peri­phe­risierungs- und Globa­lisie­rungsprozessen lassen sich den klassischen so­zial-, politik-, geschichts- und raumwissenschaftlichen und staatsphilosophischen Disziplinen nicht mehr ein­deutig zuordnen. Und ge­rade dies macht sie geeignet, neue gesellschaftliche und glo­bale Problemlagen zu verstehen und ver­ständlich zu machen. 5

Die klassischen staatsphilosophischen wie die politologischen Diskurse über den Staat sind, wie in den Aufsätzen in diesem Band ausgeführt wird, durch die Rezeption der zivilisationstheoretischen An­sätze von Norbert Elias in den Sozi­alwissenschaften im deutschen Sprachbereich wie auch durch den Eingang der Theoreme und Kategorien der »Weltsystemtheorie« nach Immanuel Wallerstein in ei­ne Phase des Paradigmenwandels eingetretenen, der durch die aktuelle Re­zeption von Stein Rok­kan in Deutschland vorangetrieben werden kann. Rokkan, der vor Abschluss seiner theoretischen Ar­bei­ten schon 1979 früh verstorben ist, gilt in der angelsächsischen Welt als Vordenker einer dif­fe­ren­zier­teren globalen Analyse der von Wallerstein und anderen postulierten zentral-peripheren An­ta­go­nis­men, die seine Ansätze gerade in der Diskussion der Globalisierungs- und Universalisierungs­hypo­the­se frucht­bar werden lässt. 6

Mit Norbert Elias wird der Zusammenhang zwischen sozialpsychologischen Entwicklungen und hi­storisch-politischen Prozessen aufgegriffen, die lange ent­weder nur als normative oder ethisch-mo­ra­li­sche Sitzung oder als ‚Basis-Über­bau-Problem‘ thematisiert worden sind. Elias’ Ansatz könnte so auch als dialek­tische Synthese des Antagonismus idealistischer und marxistischer Rea­li­täts­vor­stel­lun­gen ver­standen werden.

Wallerstein und Rokkan thematisieren die Problematik der regionalen und globalen zentral-pe­ri­pheren Disparitäten und Antagonismen, die einmal von den Raumwissenschaften beschreibend oder mit Hilfe von Alltagstheorien erklä­rend, zum anderen von der ‚Dritte-Welt-Theorie‘ ins­be­son­de­re in der Imperialismustheorie und der Dependenztheorie im Sinne eines marxistischen Herr­schafts- und Aus­beu­tungsverhältnisses vermittelt und verstanden worden sind. Auch hier er­folgt eine Synthese auf einer an­deren Theorieebene, die der not­wendigen dyna­mischeren Realitätssicht der Gegenwart ad­äquat sein kann. Elias und Wallerstein liegen daher auch den Ansätzen der beiden Grund­satz­ar­ti­kel zur Staatsge­sell­schaft in diesem Bande zu Grunde, während die intensivere Aus­ein­an­dersetzung mit Rokkan noch ein Desiderat für spätere Publikationen bleibt.

Gerade aber die Differenzierungen, die Rokkan am Begriff der Peripherisie­rungen vornimmt, in­dem er in der Geschichte der europäischen Peripherien – Süd- und Nordeuropas, wie der Ränder Über­gangszonen Mitteleuropas – die Be­sonderheiten und Entwicklungdifferenzierungen aufzeigt und ihre Gründe her­ausarbeitet, dabei einen bedeutenden Beitrag auch zum Begriff der Kultur und der Spra­chen leistend, 7 regt dazu an, diese Differenziertheit auf die bis­lang eher pauschal untersuchten Länder der Semiperipherien wie Türkei, Iran oder Südamerika anzuwenden, oder auch auf die Trans­for­mati­ons­pobleme der ehe­maligen RGW-Länder in Europa. Hiervon sind fruchtbare neue Auf­schlüs­se zu erwar­ten, die aber einen grundlegenden Paradigmenwechsel in Bezug auf die herrschenden Staats- und Nati­onsvorstellungen voraussetzt. Auch hier ist die Differenzierung von Rokkan, die im letzten Motto zu dieser Einleitung auf­scheint, ein bemerkenswerter Ansatz, der sich sowohl von dem Postulat eines An­tagonismus von Staat und Gesellschaft, wie er in der konservativen, katego­rial be­stimmten Staatstheorie zu finden ist, wie auch von der funktionalen Zu­sam­menbindung von nation buil­ding und Staatentste­hung, wie er auch noch in den Aufsätzen dieses Bandes anzutreffen ist, deut­lich und fruchtbar absetzt.

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So soll abschließend noch die inhaltliche Konzeption des hier ein­ge­lei­te­ten Sammelbandes in Hin­blick auf die hier versammelten Auf­sätze charakterisiert werden.

Der Band erscheint in einer Reihe, die den Sozialwissenschaften wie ihrer Di­daktik gleicherma­ßen verpflichtet ist und zwischen die­sen notwendige Grenz­überschreitungen initiieren will, die für bei­de Seiten innovativen Charakter tra­gen und neue Diskurse an­re­gen sollen.

In dieses Konzept stellt sich die vorliegende Auseinandersetzung mit dem Problem der aktuellen Bedeutung des ‚Staa­tes‘ vor dem Hin­ter­grund von Kri­senerfahrungen und Globalisierungstenden­zen, indem ganz bewusst eine Ab­wen­dung von normativ-kategorialen wie auch funk­tio­na­lis­ti­schen poli­tikwis­sen­schaftlichen Staatskonzepten be­trie­ben wird. Die Kritik an diesem Konzepten ist alt und hat eine tra­ditionsreiche Literatur hinter sich. Eine Neuorientierung, d.h. ein notwendiger Paradig­men­wan­del, scheint in diesen Diskursen längst als voll­zogen. Gerade diese Einleitung sollte aber belegen, dass dieses Bewusstsein eines Paradigmenwandels weitgehend auf eine ent­sprechend orien­tierte wis­sen­schaftli­che Gruppierung beschränkt bleibt und in anderen sozialwissenschaftli­chen Kon­texten und erst recht in der politischen Öffentlichkeit und in der di­daktisch-prak­­ti­schen Umsetzung erschreckend wenig Resonanz und Auf­merk­sam­keit gefunden hat. 8

Wichtige sozialwissenschaftliche Anstöße, sich erneut und kritisch mit den mitteleuropäischen Staatskonzepten und ihrer Geschichte auseinander zusetzen, bot die verspätete Rezeption von Norbert Elias und Immanuel Wallerstein. Der erste Aufsatz dieses Bandes soll nun belegen, wie umfang­reich die wissen­schaft­lichen Ansätze heu­te schon sind und wie differenziert und distanzierend Mehr­e­be­nen­mo­del­le der staatlich-gesellschaftlichen Realität zu entwickeln sind. Es soll in diesem Aufsatz vor al­lem eine Bestandsaufnahme er­fol­gen, die fä­cherüber­greifende Rezeption der Thematik und Fun­da­men­tie­rung didakti­scher Konzepte ermöglichen und anregen soll. Ganz deutlich soll hier her­vorge­ho­ben werden, dass hier keine Re­zep­tions­hilfe für die Zivilisationstheorie von Norbert Elias in­ten­diert ist, erst recht keine Exegese oder Apologie der Theo­rie­kon­zep­te von Elias und Wal­lerstein, wenn auch bei­den Autoren eine große Be­deutung für den Anstoß eines sozialwissenschaft­lichen Pa­ra­dig­men­wan­dels ein­geräumt wird. Die Faktur dieses Aufsatzes ist in gewisser Weise, den prakti­schen Bedürfnis­sen des Didaktikers fol­gend, im traditionellen Sinne historischer und konkreter. Dabei spie­geln sich hier andeu­tungsweise aber auch die For­schungs­in­ter­es­sen des Au­tors an den Län­dern der Semiperi­pherien, ins­be­son­de­re an der Türkei, dem Iran und den nahöstlichen Ländern, aber auch der Trans­for­mationsländer Ost- und Südosteuropas, in denen der Autor praktisch gear­bei­tet hat.

Für mich – um hier eine persönliche Erfahrung mit einzubringen – hat dann der Aufsatz von Pe­ter R. Gleichmann über die Frage, ob Men­schen das Töten von Menschen beenden können, eine ganz ent­schei­den­de Bedeutung bekom­men. Die Frage nach den Rede- und Denk­ver­bo­ten, denen auch der Sozi­alwis­sen­schaftler unterworfen ist, ganz konkret über das Töten und nicht nur struk­turell ab­geho­ben über Krieg und Kriegsverbrechen zu reden, betrifft uns als Her­aus­ge­ber und Leser so­zialwis­sen­schaftlicher und politikdidaktischer Wer­ke ganz direkt und unmittelbar. Dass aus dem Um­kreis der Arbeit von Gleichmann, für den diese Thematik ein Thema späteren wissenschaftlichen Denkens ge­wor­den ist, das sich durch seine Publikatio­nen hinzieht, einige Arbeiten her­vor­ge­gan­gen sind, die diese Thema­tik auf­grei­fen und hi­storisch kon­kre­ti­sieren und sich nicht den angedeuteten Sprachtabus mehr un­ter­werfen, stimmt in An­sätzen hoffnungs­voll. Genannt sei hier nur als Beispiel der Aufsatz von Elçin KürÕat-Ah­lers über die Ge­walt­ge­nese in den osmanischen Balkankriegen (KürÕat-Ah­lers 1995). Die Perspektive von Peter R. Gleichmann ist bis hin zum titelge­ben­den Zitat Norbert Elias ver­pflich­tet. Gerade dieser Auf­satz beweist eindringlich die wis­sen­schaft­li­chen und di­daktischen Poten­tiale, die mit der Zi­vi­li­sa­ti­ons­theorie verbunden sind.

Die immanente Widersprüchlichkeit der Staats- und Ge­sell­schafts­vor­­stel­­lun­­gen in der Politi­schen Kultur drückt sich auch in wi­der­sprüch­li­chen politischen Handlungsoptionen und Zu­kunfts­per­spek­ti­ven aus, die dennoch in ihrer Ge­samt­heit die derzeitige Trans­for­ma­tions­si­tua­tion der mitteleuro­päi­schen Staats­gesell­schaft aus­ma­chen. Das ‚Unbehagen am Staat‘ wurde in der ersten Hälfte dieses Jahr­hun­derts durch den Rekurs auf anachronistische Ordnungs- und Iden­ti­fi­ka­tions­model­le, die von reaktionä­rem politischen Ro­man­ti­zis­mus über ständestaat­liche Ordnungsvorstellungen in den Fa­schis­mus führten, oder über marxistisch-leninistische Fort­schritts­vor­stel­lun­gen ausgedrückt.

Beide Optionen drücken damit schon eine Krise des nation building und des europäischen Zivi­li­sa­tionsprozesses aus und sind in der eige­nen Politischen Kultur verwurzelt und aus ihr heraus zu er­klä­ren. Nach den Katastrophenerfah­rungen der beiden Weltkriege und der atomaren Konfrontation der Politik des Gleichgewichts des Schreckens im West-Ost-Konflikt sind beide Krisenlö­sungs­ange­bote als gesell­schaftlich-politische Handlungsangebote fragwürdig, wenn nicht – außer für randstän­dige Minder­heiten – obsolet geworden. Die Krise des Selbstverständnisses des Nationalstaates und seine Funk­tio­nalitäts­problematik haben aber dagegen eher zugenommen.

Vor­stellungen über Krisenlösungen und die Zukunft des Staates sind zu­neh­mend  vage, flie­ßend und fragmentiert, nichtsdestoweniger in ihren kulturel­len und traditionellen Fundierungen kon­tro­vers. Theorie wird immer mehr durch die Unüberschaubarkeit der ge­sell­schaft­li­chen Rea­li­tä­ten durch nach­voll­ziehen­den Pragmatismus und tendenziell journalistisch-feuilletonistische Realitätsbe­schrei­bun­gen er­setzt. Dabei spielt der Markt für ‚Modetheorien‘ und eingängige Schlag­worte eine große Rolle, also die ‚Vermarktung der Wis­sen­schaft‘ selbst. Das ist für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft sehr be­denk­lich und entzieht glei­chermaßen einer auf­klä­rungs­ori­en­tier­ten Politischen Bildung den Boden, ist als auch eine Bank­rott­er­klä­rung der Didaktik.

Diese in der politischen Öffentlichkeit gerne aufgenommenen Schlag­worte verlieren selbst oft den unmittelbaren Bezug zum theo­re­ti­schen Konzept, in dem sie von sozialwissenschaftlichen Auto­ren ent­wickelt worden sind und erhalten eine abgeflachte, affirmative ‚öf­fent­li­che Bedeutung‘. Die­ses Schick­sal haben in der ersten Hälf­te des Jahrhunderts Psychologie und Psychoanalyse durch­ge­macht, wo seit­her ‚jeder weiß‘, an welchen ‚Kom­ple­xen‘, ‚Neu­ro­sen‘ oder ‚Bindungsproble­men‘ er und seine Mit­men­schen leiden und wie dies durch die ‚Psychopathologie des Alltagslebens‘ (‚Freud’sche Fehl­leistun­gen‘) oder die ‚Traumdeutung‘ nachzuweisen ist – möglicherweise ohne jemals die ent­spre­chen­den Werke von Freud oder anderen  in der Hand gehabt zu ha­ben.

In der Gegenwart sind Popularisierungen sozialwissenschaftlicher Be­grif­fe und Kategorien in der Medienöffentlichkeit und im ‚po­li­ti­schen small talk‘ zu verfolgen; dazu gehören neben der auch von uns mehrfach herangezogenen ‚Po­li­ti­schen Kultur‘ – bei der die Am­bi­va­lenz des analytischen wie werten­den Kultur­begriffes (ver­glei­che dazu die Ausführungen von Norbert Elias!) auch auf diesen aus den USA stammenden Begriff übertragen wird – vor allem die Be­grif­fe ‚Glo­ba­li­sie­rung‘, ‚Uni­ver­sa­li­sie­rung‘ und ‚Iden­ti­tät‘ zu nen­nen.

Ein oftmals unzureichend verstandenes Schlagwort, das im Kontext der Überlegungen zur Zu­kunft der Staatsge­sellschaft eine besondere konzeptionelle Be­deu­tung erlan­gen kann, ist die Kategorie der ‚Zi­vil­ge­sell­schaft‘. In den USA hat die Konzep­tion der civil society eine lange theoretische Tradi­tion, die diesen Be­griff zu einem Ge­gen­ent­wurf zur der Staatsgesellschaft machen kann. Histo­risch und ge­sell­­schafts­ge­schicht­lich ist dieser Antagonismus aber keinenfalls zwingend, da beide Konzep­tionen dem gleichen Zivilisationsprozess und dem gleichen Umfeld des nation building zuzuschreiben sind.

Im Kern geht es beim Konzept der Zivilgesellschaft um die Frage, wieweit und mit welchen Kon­sequenzen der Staat das Gewaltmonopol beanspruchen und damit bis in den Alltag hinein gegen­über dem Individuum Regelungskom­pe­ten­zen und damit unmittelbar wirksame Herrschaft ausüben darf, muss und soll.

Diese Frage nach der individuellen Autonomie oder der Autonomie subsidiärer Gruppen ist konsti­tuierend für die Entstehung der ‚Staats­ge­sell­schaft‘ und ist in den verschiedenen historischen Entwick­lungsstufen un­ter­schied­lich zu be­antwor­ten. In der vor­staat­lichen Gesellschaft, wie sie in den peripheren Regio­nen auch heute noch anzutreffen ist, liegt die gesellschaftliche Ver­hal­tens­auto­no­mie bei subsidiären Traditionalgruppen. Das wird in den folgenden Aufsätzen noch einge­hender zu erör­tern sein. Hier von einer ‚Zi­vil­ge­sell­schaft‘ sprechen zu wollen, wäre ebenso verfehlt wie ihre Ein­ordnung als ‚Staats­ge­sell­schaft‘.

Die Entwicklung der Staatsgesellschaft im Zivilisationsprozess wird nach Elias wesentlich ge­prägt von der Durchsetzung des Gewaltmonopols, dessen Träger nun staatliche Gewaltinstitutionen, das Mili­tär und die Polizei, sind, ver­bunden mit der Durchsetzung des Steuermonopols.

Die traditio­nalen Konzepte der Zivilgesellschaft verweigern sich andererseits oftmals vollständig oder tendenziell der An­erken­nung einer umfassenden staat­lich gelenkten zentralen Polizeigewalt ge­gen­über den Bür­gern und insistieren auf – erhoffte oder auch nur gedachte – Selbstregulierungspro­zesse, letzteres als Ausdruck modernen Utopiedenkens. Dies ist je­doch qualitativ etwas an­deres als die Ignorie­rung von staatlichen Integrations- und Homogenisie­rungsprozessen in peripheren Räu­men wie z.B. in Südostana­tolien oder das Feh­len überhaupt moderner Staatskonzeptionen und -ansätze in weiten Tei­len Afri­kas.

Andererseits rekurriert der zivilgesellschaftliche Freiheits- und In­dividualbe­griff nicht auf die ru­ral-standesrechtlichen Frei­heits- und Autonomievorstellun­gen z.B. in der Geschichte Polens, die ein­deu­tig vorstaatsgesellschaftlich tradi­tional geprägt sind und seit dem 19. Jahrhundert zunehmend ihren Cha­rakter als Ana­chro­nis­men und Modernisierungshemmnisse erwiesen haben, auch wenn sie als My­tholo­geme bis heute Option in der polnischen Politischen Kul­tur geblieben sind und für die Besonderhei­ten der polnischen Ge­sell­schaft mit ver­antwortlich sind.

Die vor allem aus der politischen Geschichte der USA abzuleitende Konzepti­on einer civil society ist damit eine ‚Gegenthese‘ zur Staatsge­sell­schaft, 9 aber ohne deren Entwick­lung weder verständlich noch politisch ein­zuord­nen. Die Übernahme der Kategorie der Zivilgesell­schaft in Mittel­europa hat zwar dem Kern nach ihren kritischen Charakter gegenüber den staatlichen Gewaltmonopolen bewahrt, konkretisiert sich aber differenzierter und uneinheitli­cher, ohne sich als Gegenent­wurf gegenüber dem modernen Nationalstaat zu etablie­ren, der in den europäischen Integrations­prozessen und im Zei­chen ökonomi­scher Globali­sierungen als abzulehnende institutionelle Entität ohnehin ei­nen gravierenden Be­deutungsverlust erleidet.

Mit der meist ethisch-kategorial fundierten Forderung, die Zivilgesellschaft zu verwirklichen, richtet sich diese Kritik innenpolitisch gegen vermutete oder er­wartete polizeistaatliche 10 oder zen­tral­staatliche Gefahren und berührt sich mit der ökonomisch libera­listisch begründeten Entstaatli­chungs­forderung, die in anderem Kontext zu problematisieren ist.

Häufiger ist jedoch die außenpolitische Zielrichtung, wenn Regierungen und Gesellschaften damit kritisiert werden, dass zivilgesellschaftliche Defizite sicht­bar seien. Konkret hat diese Kategorie mit dem Konzept der Zivilgesellschaft wenig zu tun und kritisiert ohne weitere historische Fundie­rung ge­rade die De­fizite im nation building oder in der Herausbildung der Staatsgesellschaft. Ge­troffen sind hiervon daher vor allem periphere oder semiperiphere Regionen, in denen traditionale Gesell­schaftsge­füge und Loyalitäten persistent sind und der staatli­che Institutionalisierungsgrad noch nicht mittel­euro­päischen Erwartungen ent­spricht. Die semantische Mehrdeutigkeit des Begriffes ‚zivil‘ so­wohl als ana­lyti­scher Kategorie wie als ethischer Norm bewirkt die Problematik dieser Defizit­dia­gno­se, die in den betroffenen Ländern wohl kaum widerspruchsfrei akzep­tiert wer­den kann.

Diese Mehrdeutigkeit zentraler sozialwissenschaftlicher Begriffe ist ohnehin ein fundamentales Problem im interkulturellen wissenschaftlichen Austausch, der auch auf der didaktischen Ebene bri­sant wird, wenn in den Lerngruppen der Po­litischen Bildung oder des schulischen Politikunterrichts Personen unter­schiedli­cher kultureller und nationaler Herkunft, insbesondere auch aus den an­gespro­chenen Län­dern Osteuropas oder des Nahen Ostens, zusammen­kom­men und in einen gemeinsamen gesellschaftli­chen Diskurs eingeführt werden sollen. Sehr leicht wird die analytische Kategorie der ‚Se­mi­pe­ri­phe­ri­en‘, der ‚zi­vi­li­sa­to­ri­schen Standards‘ oder der ‚Zivilgesellschaft‘ als ethisch-morali­scher Vor­wurf ver­stan­den, der ei­gene ‚Minderwertigkeit‘ oder ‚Rückständigkeit‘ be­zeichnen soll. Ge­rade der Di­daktiker, der letztlich verantwortlich dafür ist, dass sozialwissen­schaftliche Er­kenntnisse gesell­schaftlich nicht fol­genlos bleiben, benötigt ein hohes Maß an semantischer Differen­zierungsfä­higkeit, Distanz und kom­muni­kativer Sensibili­tät.

Um die vom Begriff der ‚Zivilgesellschaft‘ ausgehende Erörterung abzu­schließen, sei auf eine letzte Bedeutungsfaçette hingewiesen, die auf der begriff­lichen Dichotomie von zivil und militärisch be­ruht. Politisch durchaus wirksam ist die Forderung nach zivilgesellschaftlichen Standards gegen­über militaristi­schen Staats- und Herrschaftsformen, d.h. die auch außenpolitisch vertretbare Forde­rung an Militärdiktaturen, die Macht an zivile Regierungen zu übertragen.

Das hat zwar mit der eingangs beschriebenen Konzeption der Zivilgesell­schaft wenig zu tun und meint eher, demokratische Regierungsformen europäi­schen Musters innerhalb einer zu entwickeln­den Staatsgesellschaft durchzuset­zen – was durchaus auch als eurozentrische Anmaßung verstanden wer­den kann! Es ist in vielen Fällen daher als legitim zu verstehen, dass sich diese kriti­sierten Regime selbst auf ihre staatsgesellschaftlichen Modernisierungsvorstel­lung­en berufen, wie z.B. in der kema­listi­schen Grundord­nung der Türkei, oder ihre Macht aus der engen militärisch-strategischen Verbin­dung mit den westli­chen Industriestaaten gewonnen haben und daher gerade nicht als autochthone Vertre­ter ih­rer re­gi­onalen Kul­tur und Geschichte zu verstehen sind, wie dies z.B. bei Diktatoren wie Sad­dam Hussein in Iraq oder vielen zeitgeschichtlichen Militär­diktaturen Mittel- und Südamerikas zu bewer­ten ist.

Im philosophischen Kern, der in den politischen Diskkursen kaum aufscheint, kann dennoch et­was von der Wechselbeziehung alternativer und in der Tendenz möglicherweise antagonistischer zivil- und staatsgesell­schaftlicher Kon­zep­tio­nen erkannt wer­den, da es sich bei dieser Wertauseinan­derset­zung um die Insti­tution des Militärs als Träger des staat­lichen Ge­waltmo­nopols handelt, deren Mono­polstellung und Kontrolle in Frage steht 11.

Für die Geschichte Mitteleuropas ist Militär- und Kriegsgeschichte weitaus tiefer charakteri­stisch, als es in der Analyse der Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols in der euro­päischen Neuzeit im Prozess des nation building al­lein zu erwarten wäre. Das Militär und die Dominanz militä­rischer Herr­schafts­formen ist historisch älter als die Institutionalisierung des Gewaltmonopols im Militär. Auch wenn Waffengewalt eine allgemeine menschliche Kulturerschei­nung ohne regionale Be­gren­zungen ist, so ist doch die Geschichte Europas stär­ker an militärische Gewalt gebunden, als ande­re Kulturkreise, wie es am poin­tier­testen von Krippendorff (1985) ausgeführt worden ist. Die Frage ist hier legitim, ob der Prozess des nation building und der korrespondierende Zivilisationsprozess nicht auch den Charakter einer Institutionalisierung und Verfesti­gung ohnehin vorhandener Herrschafts­struktu­ren gewesen ist. 12

Kontrolle militärischer Gewalt ist hier auch mit der Frage verbunden, in wie weit das Militär le­gitimer Repräsentant der Geschichte und Gesellschaft eines Landes ist, in dem es das Gewaltmono­pol beansprucht. Die Handlungsmöglich­keiten des Militärs zivilisatorisch zu begrenzen, ist eben auch der Kern der Frage von Peter R. Gleichmann, ob Menschen das Töten von Menschen einstel­len kön­nen. Eine weitere Stufe des Zivilisationsprozesses und der Schritt über die dem Nationalstaat verhaf­tete Staatsgesellschaft hinaus ist eine politisch-ge­sellschaftli­che Forderung, die sich aus einer intensi­veren Auseinandersetzung mit den politi­schen Dimensionen und Implikationen des Konzeptes der ‚Zi­vil­ge­sell­schaft‘ er­gibt, wobei auf neuere Arbeiten von Bernhard Claußen verwiesen werden soll [Claußen 2001b].

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Schon mehrfach wurde die Grenzüberschreitung zwischen so­zial­wis­sen­schaft­li­cher Forschung und ih­rer Didaktik als not­wen­di­ger Schritt hin zu einem Para­dig­menwandel angesprochen. Die benannten drei Auf­sätze, aus dem sozialwis­sen­schaftlichen Ar­beits­zu­sam­men­hang heraus ent­wickelt, geben ei­nerseits Grundla­gen für einen wei­ter­füh­ren­den di­dak­ti­schen Diskurs, weisen aber in großer Deut­lich­keit schon immanent auf ihre didaktischen Implikationen und Kon­se­quen­zen hin.

Die sachgerechte Auseinandersetzung, das zeigt vor allem der erste Grund­satzaufsatz, mit zivili­sa­tionstheoretischen Konzepten zur Er­schlie­ßung gesell­schaftlicher Realitäten kann nur im Kern dis­kur­siv und nicht rezeptiv erfolgen. Damit wird wissenschaftliches Ar­bei­ten an die Einbeziehung der Rezep­tionsmu­ster selbst gebunden und damit in ihrem Wesen didaktisch.

Um diesen gedanklichen Ansatz noch weiter zu konkretisieren, enthält dieser Sammelband ei­nen abschließenden Aufsatz, der einige entstehungsge­schicht­li­chen und konzeptionellen Besonderhei­ten auf­weist, dadurch aber viel­leicht für die Weiterarbeit besonders anregend sein kann.

Ausgehend von der Auffassung, dass eine neue distanzierte Behandlung der Staatsproblematik ne­ben aktuellen Bezügen auch eine veränderte konzeptionel­le und wissenschaftliche Fundierung er­forder­lich macht, wird die didaktische Re­duktion zivilisationstheoretischer Erklärungskonzepte unter­sucht. Im Kern die­ses Aufsatzes steht die schülergerechte Umsetzung der Thematik ‚Staats­ge­sell­schaft‘, wie sie in der Praxis in einem Politik-Leistungskurs der Sekundar­stufe II (der gym­nasialen Oberstufe) entwic­kelt und in Zusammenarbeit mit zwei Schü­lerinnen dieses Kurses in eine veröffent­lichungsfähige Form ge­bracht wurde. Diese Textgestaltung aus doppelter thematischer Rezeption, soll ganz bewusst die In­si­derperspektive sozialwis­senschaftli­chen Denkens aufbrechen und dabei vermit­teln, dass hier didaktische Reduktion nicht Banalisierung und Entdifferenzierung heißen darf, auch nicht die Aufgabe sozialwis­senschaftlicher Erkenntnisstandards, sondern dass diese ‚Reduktion‘ sich auf eine konsequente diskur­sive und konkretisierende Wahr­neh­mungsperspektive bezieht, die ihren Anknüpfungspunkt in der Le­bens­wirk­lichkeit und im konkreten schulischen Hinter­grund der Lernen­den findet.

Zur Veröffentlichung war ein argumentative Einklammerung durch den Her­ausgeber (und Mit­au­tor) notwendig, um einleitend die didaktische Konzeption und die Zielsetzung der didaktischen Ar­beit zu verdeutlichen und abschließend die Möglichkeiten und potentiellen Wirkungsperspektiven des Politikun­terrichts in der Politischen Kultur unseres Landes anzusprechen.

Dieses Abschlussüberlegung, die eine letzte Grenzüberschreitung von der di­daktisch strukturier­ten Unterrichtssituation hin zur gesellschaftlichen Wirksam­keit avisiert, rundet damit auch das Kon­zept des gesamten Buches ab und knüpft damit an die Reflexionen dieser Einleitung an.

 

 

Literatur und Zitatnachweise klassischer Texte

Claußen, Bern­hard / Donner, Wolfgang / Voigt, Gerhard, Hrsg., 2001a: Krise der Politik – Politische Bil­dung in der Kri­se? Dis­kussionsbeiträge aus der Arbeit der Akademie für Po­litik, Wirtschaft und Kul­tur in Meck­len­burg-Vor­pom­mern in Zusammenarbeit mit dem Ver­band der Politiklehrer. Demokratie und Aufklärung: Kriti­sche So­zial­wis­senschaften und Politi­sche Bildung im Diskurs – Materialien, Band 1. Glienicke / Cam­­bridge/Mass.

 Claußen, Bernhard, 2001b: Plädoyer für problemorientierte Politische Bildung im Interesse menschenwürdi­gen Überlebens durch materiale Demokratie, soziale Gerechtigkeit und ökologische Verantwortung: Über­le­gun­gen zu einer theoretischen Plattform. In: »politik unterricht aktuell« (Ver­band der Politiklehrenden), Heft1-2/2001 Supplement.  

Claußen, Bernhard, 2001: Zivilgesellschaft im Kontext von Politik und Bildung. Fachliche und didaktische Konturen einer sozialwissenschaftlichen Analyse zum Demokratisierungsprozess moderner Staatswesen. In: Wellie, Birgit, Hrsg., 2001: Zivilgesellschaftliche Demokratieerneuerung und europäische Integration als Aspekte der Systemtransformation. Herausforderungen für Politik und Politische Bildung im Globalisierungsprozess. Glienicke / Cambridge.

Hegel, Georg W. F.: Werke. Auf der Grundlage der Werke von 1832-1845 neu edierte Ausgabe. Redaktion Eva Moldenhauer und Karl Markus Michel, Frankfurt a. M. 1979.

Hegel, Georg W. F.: [Beurteilung der] Verhandlungen in der Versammlung der Landstände des Königreichs Württemberg im Jahr 1815 und 1816. Aufsätze aus den Heidelbergischen Jahrbüchern der Literatur, 1817, S. 51-255 (vgl. Hegel, 1979: Werke, Bd. 4, S. 462-597).Hegel, Georg Wilhelm Friedrich, 1821: Grundlini­en der Philosophie des Rechts, S. 371. (vgl. Hegel-Werke, Bd. 7, S. 407-408).

Hufer, Klaus-Peter / Wellie, Birgit, Hrsg., 1998: Sozialwis­senschaftliche und bildungs­theo­re­ti­sche Reflexionen: fachliche und di­daktische Perspektiven zur poli­tisch-gesellschaftlichen Aufklärung. Fest­schrift für Bern­hard Claußen. Glie­nicke / Cambridge/Mass.

Illich, Ivan, 1982: Vom Recht auf Gemeinheit. Rein­bek bei Hamburg

Kaldor, Mary, 2000: Neue und alte Kriege. Organisierte Gewalt im Zeitalter der Globalisie­rung. Edition Zweite Moderne. Hrsg. Ulrich Beck. Frankfurt am Main.

Krippendorff, Ekkehart, 1985: Staat und Krieg. Die historische Logik politischer Unvernunft. Frank­furt am Main.

KürÕat-Ahlers, Elçin, 1995: Die Brutalisierung von Gesellschaft und Kriegsführung im Osma­nischen Reich wäh­rend der Balkankriege (1903-1914). Brutalisierung der Gesellschaft und literarische Intel­ligenz. In: Ge­strich, A., Hg., 1995: Gewalt im Krieg: Ausübung, Er­fahrung und Verweigerung von Gewalt in Krie­gen des 20. Jahr­hunderts. Jahrbuch für Historische Friedensforschung 4. Münster 1995. S. 51-74.

Marx, Karl: Ökonomisch-philosophische Manuskripte aus dem Jahre 1844, S. 135 ff. (vgl. MEW Bd. 40, S. 536 ff.).

Marx, Karl: Ökonomisch-philosophische Manuskripte aus dem Jahre 1844, S. 135 ff. (vgl. MEW Bd. 40, S. 536 ff.).

Marx, Karl: Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie, S. 2. (vgl. MEW Bd. 1, S. 203).

Marx, Karl: Zur Kritik der politischen Ökonomie, S. 2 ff. (vgl. MEW Bd. 13, S. 7 ff.).

Nettelmann, Lothar / Voigt, Gerhard, 1996: Reflexionen über den Begriff der Krise. In: »politik unterricht ak­tu­ell« (Verband der Politiklehrer) Heft 1-2/1996: 19-38

Nettelmann, Lothar, 2001: Thesen zur „Wende“. Probleme der Wahrnehmung, Bewertung und Bewältigung sozio-ökonomischer Transformationsprozesse. In: »politik unterricht ak­tu­ell« (Verband der Politikleh­ren­den), Heft 1-2/2000.

Rokkan, Stein, 2000: Staat, Nation und Demokratie in Europa. Die Theorie Stein Rokkans aus seinen gesam­melten Wer­ken rekonstruiert und eingeleitet von Peter Flora. Frankfurt am Main.

Tan, Dursun, 1998: Men­schenrech­te – eine fixe Idee des Abendlandes? Zur Kritik der Kritik an den Menschen­rechten. In­ter­nationaler Ar­beitskreis Sonnenberg. Tagungsbericht Men­schenrechte. Braunschweig.

Voigt, Gerhard, 2001a: Politische Bildung in der Gegenwartsepoche: Krisenbefunde als Grundlage und Para­dig­menwech­sel als Perspektive. In: Claußen, Bern­hard / Donner, Wolfgang / Voigt, Gerhard, Hrsg., 2001: Krise der Politik – Politische Bil­dung in der Kri­se? Dis­kussionsbeiträge aus der Arbeit der Aka­demie für Po­litik, Wirtschaft und Kul­tur in Mecklenburg-Vor­pom­mern in Zusammenarbeit mit dem Ver­band der Po­litiklehrer. De­mokratie und Aufklärung: Kritische So­zial­wis­senschaften und Politi­sche Bil­dung im Dis­kurs – Materialien, Band 1. Glienicke / Cam­­bridge/Mass.

Voigt, Gerhard, 2001b: Widerständigkeit als Gültigkeitsproblem Politischer Bildung zwischen Universalisie­rungsan­spruch und Nationfixierung. In: Claußen, Bern­hard / Donner, Wolf­gang / Voigt, Gerhard, Hrsg., 2001: Krise der Politik – Politische Bil­dung in der Kri­se? Dis­kussionsbeiträge aus der Arbeit der Aka­demie für Po­litik, Wirtschaft und Kul­tur in Mecklenburg-Vor­pom­mern in Zusammenarbeit mit dem Ver­band der Poli­tiklehrer. De­mokratie und Aufklärung: Kritische So­zial­wis­senschaften und Politi­sche Bil­dung im Dis­kurs – Materialien, Band 1. Glienicke / Cam­­bridge/Mass.

Wallerstein, Immanuel, 1995: Die Sozialwissenschaft »kaputtdenken«. Die Grenzen der Pa­radigmen des 19. Jahrhunderts. (Orig. Unthinking Social Science.) Weinheim.

 

 


Anmerkungen:

1      Die heutigen Menschenrechtsdiskurse machen diese historische Stellung wieder deutlich, indem Men­schen- und Völ­kerrecht in Europa als erkämpfte Allgemeingültigkeit wahrge­nommen, in Ländern der Semiperipherien aber ge­rade als kultureller Oktroy bekämpft wird. Diese Diskussion wird nachgezeichnet z.B. bei Tan 1998. – Im geschichtlichen Kontext ist vor allem auf die Parallelität der Entwicklung von Han­delsbür­gertum und Völ­kerrecht zu verweisen, die z.B. an dem Werk von Hugo Grotius exempli­fiziert werden kann.

2      Die grundsätzliche Problematik des Krisenbegriffes kann hier nicht weiter erörtert wer­den. Es genügt der Hinweis darauf, dass Krise nicht eine objektivierbare gesellschaftliche Enti­tät ist – auch wenn der öko­nomische marxisti­sche Krisenbegriff (Kon­junk­tur­zy­k­len­theo­rie) dies letztlich postuliert –, sondern eine Be­wer­tungs­ka­te­go­rie im ge­sell­schaftli­chen Bewusstsein darstellt. Der Verfasser hat diese Zusammen­hänge ausgeführt in Voigt, 2001a, und in Nettelmann / Voigt 1996.

3      Der (westliche National-) Staat ist in seinem historische Zwick­mühle geraten, gerade da­durch, weil er histo­risch er­folgreich war und damit nicht nur als institutionale Herr­schafts­organi­sa­tion, sondern als quasi omnipotente We­sen­heit dem Staatsbürger ge­gen­­über­ trat. Dies gehört immanent zu den Charakte­ristiken der tra­gen­den und legiti­mie­ren­den Staats- oder zum Nations-Mythos,  der sich im neuzeitlichen Prozess des nation buil­ding her­aus­ge­bil­det hat oder im Machtprozess durchgesetzt wurde. Davon wird im er­sten Aufsatz die­ses Bandes ausführlicher die Rede sein. Wir be­rüh­ren hier den sensiblen Be­reich der Dia­lektik von Staat und Staats­ge­sell­schaft. Das leitet zur zwei­ten, der histori­schen Perspektive über, die Grundlage und Aufgabe des vorliegenden Sammelbandes ist.

4      Über die zur historisch-soziologischen Analyse anzuwendenden wis­sen­schaft­li­chen Kon­zepte z.B. der Welt­system­theo­rie nach Im­ma­nuel Wallerstein oder der eingehenderen Sy­stematisierung der peri­phe­ren Entwicklungen in Euro­pa bei Stein Rokkan wird so­wohl in die­ser Einleitung an anderer Stelle Weiteres ausgesagt, vor allem aber wer­den im ersten Aufsatz dieses Sammelbandes grundlegende Re­fle­xio­nen dazu angeschossen.

5      Den Zusammenhang zwischen gesellschaftlicher Krisenwahrnehmung und einem not­wendigen Para­dig­men­wech­sel in den Sozialwissenschaften wie in der Politikdidaktik the­matisieren die vielfältigen Aufsätze und Ansätze in den Sammelbänden Hufer / Wellie, Hrsg., 1998, und Claußen u.a., Hrsg., 2000.

6      Die erste in Deutschland verfügbare größere Arbeit von Rokkan ist daher auch ein edito­risches Kurio­sum, das von Peter Flora kompiliert und systematisiert wurde, dennoch als erste deutschsprachige Näherung an das Ge­samtwerk durchaus seine Meriten hat und die sozialwissenschaftlichen Diskurse voranbringen kann.

7      Hier trifft sich seine Problemstellung mit Anregungen, die Ivan Illich, 1982, am Beispiel der spanischen Geschichte und ihrer auf Sprachendiktat beruhenden gesellschaftli­chen Homogenisierung gegeben hat.

8      Dies scheint ein bedenkliches Charakteristikum unserer bundesdeutschen wissenschaftli­chen Kultur zu sein, dass sie doch weitgehend, von einigen Modethemen einmal abgese­hen, in jeweils spezifischen in­tellektuellen Milieus statt­findet und dass notwendige grenz­überschreitende Diskurse kaum je initiiert und nachhaltig durchgeführt wer­den. Es er­weist sich in den Sozialwissenschaften gerade auch dadurch, mit welch bornierter Ver­spä­tung wissen­schaftliche Werke aus der französischsprachigen oder der angelsächsi­schen Welt rezipiert werden und dass sie so­gar dann, wenn sie sich gemessen an den Aufla­gen­zahlen übersetzter „klas­si­scher“ Werke – wie bei Elias, Wal­lerstein, Rokkan, Bourdieu oder Foucault – im Wissenschaftsbetrieb jeweils ‚For­schungs­spe­zia­li­tät‘ ih­nen zu­geordne­ter ‚Schulen‘ bleiben. Dass ge­rade hier grenz­über­schrei­ten­de und auch inter­disziplinäre Diskurse dringend not­wen­dig wären, zeigt ge­rade die deprimierende Folgen­losigkeit der wissenschaftlichen Diskurse für die Entwick­lung der Po­li­tik­di­dak­tik und der Politischen Bildung, gerade auch in Hin­blick auf die katastrophale Stagnation und Pro­vinzialität des Po­li­tik­un­ter­richts in der Bundesrepublik Deutschland. Es genügt auf keinen Fall, ab und zu die Begriffe ‚Globalisierung‘ oder ‚Uni­ver­sa­li­sie­rung‘ in didakti­sche Materialien oder Rah­men­richt­li­nien ein­flie­ßen zu lassen, ohne die Didaktik und die Schu­lrealität in die Dis­kur­se um den notwendigen sozial­wis­senschaftlichen Pa­ra­dig­men­wan­del ak­tiv mit einzu­beziehen (vgl. dazu insbesondere Claußen 2001a).

9      Gegenwärtig erscheinen diese Gegensätze zumindest auf ihre formalen Gesellschaftsvor­stellungen bezo­gen, ‚antagonistisch‘ zu sein. Lothar Nettelmann weist in einer kritischen Anmerkung zu Recht darauf hin, dass historisch-soziologisch dieser Eindruck jedoch irre­führend ist – wie wir noch ausführen werden –, da diese ‚Zi­vil­ge­sell­schaft‘, auf deren Utopie sich ihre heutigen Theoretiker beziehen, über die Ent­wicklung der Staatsgesell­schaft erreicht und gestützt wird. Es sind daher inhaltlich alternative Modelle bzw. Mo­dellvorstellungen, die sich überlagern, wenn nicht gar bedingen. Es scheint, dass das Mo­dell der ‚Zivilgesellschaft‘ noch weniger definitionsfähig ist und nicht konsensual gesehen wird (und kann). Es kann und wird auch nicht (allein) über zivilisationstheoretische An­sätze definiert. Diese würden notwen­dig die Rolle des Staates mit einschließen. Es gibt noch einen großen Diskussions- und De­finitionsbedarf, der u.a. von Bernhard Claußen zu einer grundsätzlichen kritischen Auseinan­der­set­zung mit zivilstaatli­chen Ansät­zen genutzt wird (Claußen 2001b).

10     Wobei dieser für Mitteleuropa wenig sinnvolle Vorwurf eher auf Tendenzen der Ver­rechtlichung und Über­regu­lie­rung des Alltagslebens angewendet wird. Die politische Gegenposition ist aber in den Medien zur Zeit stärker prä­sent, die nach einem ‚starken Staat‘ gegenüber inneren oft irrationalen Bedrohungs­ängsten ruft.

11     In Westeuropa ist das Militär ein Träger des staatlichen Gewaltmonopols und heute funk­tional und institutio­nell in die Staatsorganisation eingebunden. In den Semiperipherien und Transformationsländern wie den meisten Nachfolgestaaten der Sowjetunion, deren staats­gesellschaftliche Durchstrukturierung (noch) defizitär ist, wird das Militär selbst zum Trä­ger der Gewalt und der Macht. Machtkonkurrenzen entstehen dann auch dadurch, dass nicht einmal das Militär für sich ein Gewaltmonopol durchsetzen kann, sondern in Herr­schaftskonkurrenz zu nicht integrierten bewaffneten Gruppen steht, die sich mafiös strukturieren und auf verschiedene Weise, z.B. ethnisch, legitimieren, wie es Mary Kaldor (2000) in ihrer These von den „Neuen Kriegen“ unter anderem am Beispiel der jugosla­wischen Nachfolge- und Zerfalls-Kriegen anschaulich darlegt.

12     Eine differenzierte historische Analyse muss hier die Dialektik der Trägerschaft von Macht und Herr­schaft in den europäischen Gesellschaften thematisieren, in denen eine Macht­verschiebung zum neu ent­stehenden Bürgertum der Persistenz militärischer Insti­tutionen und Herrschaft gegenübersteht. Die Machtressourcen verschieben sich im Über­gang vom mittelalterlichen Feudalismus zur modernen Staats­gesellschaft gravierend. Neu zu thema­tisieren ist hier das Aufkommen ökonomischer Macht, die sich in der Gegenwart zuneh­mend auch von Staat und Militär emanzipiert.  Theoretische Erklärungskonzepte des Marxismus und der Kritischen Theorie dürften trotz zeitbeding­ter Einschränkungen nicht als obsolet oder anachronistisch verworfen werden.

Impressum zu diesem Aufsatz

Internet Publikation von: Lothar Nettelmann / Gerhard Voigt / Vesna  Plavšic / Helena Holm: ‚Staatsgesellschaft‘. Historisch-gesellschaftliche Reflexionen zum Entstehen des modernen Staatsbegriffes. Versuch einer didaktischen Reduktion. - In Druck-Ausgabe: Gerhard Voigt, Hrsg.: »Staatsgesellschaft«. Historisch-sozialwissenschaftliche Beiträge zur Diskussion von Entwicklungen, Problemen und Perspektiven. Hannover 2002. Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V., ISSN 0945-1536. Materialien zur Didaktik der Interkulturellen Bildung Heft 1. - Durchgesehen Fassung. - Alle Rechte vorbehalten. Verwendung im Schul- und Bildungsbereich zugestanden. Jede weitere Verwendung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herausgebers, UNESCO-Club für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V. – Verantwortlich für die Internet-Publikation: Gerhard Voigt, eMail: <bismarckschule.voigt@gmx.de>.

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Zu den weiteren Aufsätzen des Bandes:

 

Zu diesem Band 

Gerhard Voigt

Zur Notwendigkeit eines fachwissenschaftlichen und didaktischen Diskurses über die ,Staatsgesellschaft‘ und ihre Zukunft 

Gerhard Voigt

,Staat‘ und ,Staatsgesellschaft‘: Gegenstandsbestimmung, Begriffs­­klärung und theoretische Einordnung 

Peter R. Gleichmann

Sind Menschen in der Lage, das gegenseitige Töten abzuschaffen? 

Lothar Nettelmann/Gerhard Voigt/Vesna Plavšic/Helena Holm

‚Staatsgesellschaft‘ – historisch-gesellschaftliche Reflexionen zum Entstehen des modernen Staatsbegriffs. Versuch einer didaktischen Reduktion 

Gerhard Voigt, 28.08.2002

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Web-Fassung: 31.08.2004 - Verantwortlich: Gerhard Voigt <politiklehrerverband.voigt@web.de>
Info unter: http://www.voigt-bismarckschule.de