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Gerhard
Voigt Zur Notwendigkeit eines
fachwissenschaftlichen und didaktischen Diskurses über die
,Staatsgesellschaft‘ und ihre Zukunft
„Gegen die
Sphären des Privatrechts und Privatwohls, der Familie und der bürgerlichen
Gesellschaft, ist der Staat einerseits eine äußerliche Notwendigkeit
und ihre höhere Macht, deren Natur ihre Gesetze sowie ihre Interessen
untergeordnet und davon abhängig sind; aber andererseits ist er
ihr immanenter Zweck und hat seine Stärke in der Einheit seines
allgemeinen Endzwecks und des besonderen Interesses der Individuen,
darin, dass sie insofern Pflichten gegen ihn haben, als sie zugleich
Rechte haben (§ 155).“ (Hegel HW 7:371) „Ich betrachte das System der bürgerlichen Ökonomie in
dieser Reihenfolge: Kapital, Grundeigentum, Lohnarbeit; Staat,
auswärtiger Handel, Weltmarkt.“ (Marx MEW 13:7) „Dies materielle, unmittelbar sinnliche Privateigentum
ist der materielle sinnliche Ausdruck des entfremdeten menschlichen
Lebens. Seine Bewegung - die Produktion und Konsumtion - ist die sinnliche
Offenbarung von der Bewegung aller bisherigen Produktion, d.h.
Verwirklichung oder Wirklichkeit des Menschen. Religion, Familie, Staat,
Recht, Moral, Wissenschaft, Kunst etc. sind nur besondre Weisen der
Produktion und fallen unter ihr allgemeines Gesetz. Die positive
Aufhebung des Privateigentums, als die Aneignung des menschlichen
Lebens, ist daher die positive Aufhebung aller Entfremdung, also die
Rückkehr des Menschen aus Religion, Familie, Staat etc. in sein
menschliches, d.h. gesellschaftliches Dasein.“ (Marx MEW 40:536) „In der konzeptuellen Karte von Europa differenziert die
West-Ost-Achse die Bedingungen der Staatenbildung, die Nord-Süd-Achse
hingegen die der Nationenbildung. In dem zugrundeliegenden Entwicklungsmodell
wird die Reformation als der erste wesentliche Schritt zur Definition
territorialer Nationen interpretiert.“ (Rokkan 2000:181) Grenzüberschreitungen
sind der notwendige Inhalt des Paradigmenwandels der heutigen Gesellschaftswissenschaften
– über die Grenzen der Fachbeschränkungen zwischen Politik- und Sozialwissenschaften,
über die Grenzen zwischen ‚wissenschaftlicher‘ und
‚didaktischer‘ Perspektive und über die Grenzen traditioneller
‚Selbstverständlichkeiten‘ in Bezug auf die Grundkategorien der Realitätsdefinitionen
und -wahrnehmungen hinaus. Die in diesem Band zusammengestellten
Beiträge zu einer historisch-sozialwissenschaftlichen Diskussion über
den Staat und die ‚Zivilgesellschaft‘
im Kontext der Globalisierungshypothese und der These vom ‚Staatsversagen‘
sollen an zentralen politischen und sozialwissenschaftlichen
Kategorien die Notwendigkeit eines wissenschaftlichen und didaktischen
Paradigmenwechsels verdeutlichen. Im Kontext zu grundlegenden
Arbeiten zur ‚Krise der Politik
und der Krise der Politischen Bildung‘ (Claußen u.a., Hrsg.,
2001) soll durch die grundlegende Kritik an der in der Wissenschaft wie
im politischen Bewusstsein verbreiteten Fokussierung politischen Denkens
auf die historisch zu relativierende Kategorie des ‚Staates‘
hingearbeitet werden auf einen neue inhaltliche
wie bewusstseinsmäßige
‚Plattform‘ politischen Denkens und
politischer Bildung (wie sie u.a. auch vorbereitet wird durch
Nettelmann/Voigt 1996, Claußen 2001a, Nettelmann 2001, Voigt 2001a und
2001b). Sehen
wir von frühen ‚Staatstheorien‘ ab, die Anderes meinen – nämlich
Herrschaftsverbände, Imperien, Machtbegründungen und
Ordnungsvorstellungen für ein ‚gutes Leben‘ –, nicht das, was wir
unter ‚Staat‘ verstehen, so begegnen wir modernen
Staatsvorstellungen einerseits im Kontext des bürgerlichen Idealismus,
andererseits im Kontext revolutionärer Vorstellungen, die in der Französischen
Revolution ihren Ausdruck und im Marxismus ihre rationale Konzipierung
finden. Staatswissenschaftliche
Kategorien stützen sich zunächst auf rechtliche wie auf ethische Ideen
und Konzepte. Hegel ist, wie das erste Motto dieser Einleitung
nachklingen lässt, von der Dialektik von Rechten
und Pflichten überzeugt, deren
Synthese er im Staat findet.
Damit gewinnt der Staat eine Allgemeingültigkeit und Absolutheit,
die ihn letztlich über die geschichtliche und gesellschaftliche Verfügbarkeit
hinausheben. Die historische und ideengeschichtliche Stellung dieser
Postulate, die nicht nur auf Hegel zu fokussieren sind, ist mit der
Entwicklung des bürgerlichen Rechts
in der neuzeitlichen Ablösung von der Feudalherrschaft verbunden.1
Bei Hegel wird der Kontext von ethischen Forderungen nach Rechtssicherheit,
die ein Grundanliegen des aufkommenden Bürgertums ist, von der Forderung
nach Institutionalisierung der
Verwaltung, die mit dem Aufkommen einer eigenen loyalen Beamtenschaft
zu den Kernpunkten der sich entwickelnden modernen Staatsvorstellung
wird und der Durchsetzung des Gewaltmonopols
beim institutionalisierten Staat, die später auch bei Norbert Elias
im Zentrum seiner Zivilisationsvorstellung
steht, deutlich: „Dieser Übergang von Verwaltung
eines Privatbesitzes in Verwaltung von Staatsrechten ist einer der wichtigsten,
welcher durch die Zeit eingeleitet worden und der auch das Verhältnis der
Beamten nicht mehr in der Bestimmung gelassen hat, welche zur Zeit
der vormaligen württembergischen Verfassung statthatte; – es
ist eine der Veränderungen, welche dann mit dem allgemeinen Übergange
eines nicht souveränen Fürstentums in einen Staat sich befestigt
und vollendet hat. – Da das positive Staatsrecht, welches die ständische
Versammlung sich vornehmlich zur Basis ihrer Ansprüche machte, die Geschichte
zu seiner Basis hat, so kann die allgemeine Bemerkung hier angefügt
werden, dass es gerade die Geschichte ist, welche die Umstände
erkennen lehrt, unter denen eine Verfassungsbestimmung vernünftig
war, und hier zum Beispiel das Resultat gibt, dass, wenn die Ausschließung
der königlichen Beamten von den Landständen früherhin vernünftig
war, nunmehr unter anderen Umständen es nicht mehr ist“ (Hegel HW
4:478). Dadurch dass Hegel hier deutlich den
Bezug zur geschichtlichen Relativierung einer gesetzlichen Entwicklung
postuliert, letztlich Staatsrecht aber idealistisch
begründet, bietet er damit den Ansatzpunkt für die Kritik von Marx,
der das oben zitierte erste Motto dieser Einleitung für seine Kritik an
Hegel zitiert (Marx MEW 1:203). Indem
Marx den Staat selbst in die Reihe der historischen Determinanten
hineinstellt, entwickle er die Gegenthese zu Hegel, deren Synthese
auf einer neuen theoretischen Ebene, wie wir noch andeuten werden, den
heutigen Paradigmenwandel des sozialwissenschaftlichen Staatsbegriffes
ausmacht. Eine
der zentralen Unterschiede der
Staats- und Geschichtsauffassung von Marx gegenüber der
kategorial-rechtlichen Begriffsbestimmung von Hegel ist die Betonung des
Menschen als Subjekt der Geschichte und die Kritik an einer
‚idealistischen Abstraktion‘ des Geschichtsbildes: „Es ist vor allem zu vermeiden, die
‚Gesellschaft‘ wieder als Abstraktion dem Individuum gegenüber zu
fixieren. Das Individuum ist das gesellschaftliche Wesen. Seine Lebensäußerung
– erscheine sie auch nicht in der unmittelbaren Form einer
gemeinschaftlichen, mit andern zugleich vollbrachten Lebensäußerung –
ist daher eine Äußerung und Bestätigung des gesellschaftlichen
Lebens. Das individuelle und das Gattungsleben des Menschen sind
nicht verschieden, so sehr auch – und dies notwendig – die
Daseinsweise des individuellen Lebens eine mehr besondre oder mehr
allgemeine Weise des Gattungslebens ist, oder je mehr das Gattungsleben
ein mehr besondres oder allgemeines individuelles Leben ist“ (Marx MEW
1:203). Dennoch
bleibt, wie wir nachfolgend noch ausführen wollen, auch die
Marx’sche Geschichtstheorie ihrer Zeit verhaftet und konkludiert
letztlich doch wieder feste, wenn auch auf Abläufe statt auf zeitlose
Entitäten bezogene Geschichtsbilder, wenn auch seiner Zeit und Gesellschaft
kritisch-revolutionär gegenüber tretend. Es ist nun zu erörtern,
warum ein Rekurs auf die klassische Auseinandersetzung
über Staats- und Gesellschaftskonzepte zwischen Hegel und
Marx für eine aktuelle Kritik des mitteleuropäischen
Staatskonzeptes sinnvoll ist. Warum muss die Theoriegeschichte mitgedacht
werden, oder muss sie gar als Sozialwissenschaft ‚kaputtgedacht‘
werden? (‚Unthinking
Social Sciences‘ nach Wallerstein 1995.) ; Grenzüberschreitungen
sind es auch, das ‚Selbstverständliche‘, den common sense in
Bezug auf die Wahrnehmung, Deutung und Bewertung der gesellschaftlichen
und damit heute gerade der ‚staatlichen‘ Realität in
Frage zu stellen. Zwei Erfahrungs- und Rezeptionsebenen leiten dadurch
zu einer kritischen Perspektive gegenüber der gesellschaftlichen
Realität über, da sie Distanz schaffen und Distanz ermöglichen.
Zum einen ist es die Erfahrung der wachsenden Dissonanz zwischen
Anspruch und Funktionalität der staatlichen Machtorganisation
und Funktionalität, die sich als Krisenwahrnehmung zunehmend in das
öffentliche Bewusstsein einschreibt. 2
Diese Krisenwahrnehmung bedient sich immer wieder des Begriffs des
Staatsversagens, wobei ein zunehmendes Auseinanderklaffen zwischen
den – im Laufe der jüngsten Geschichte ohnehin ins fast
unermessliche gewachsenen – „Ansprüche“ an den Staat in funktionaler,
politisch-regulierender, ökonomischer und ethischer Hinsicht bis
hin zur Forderung an den Staat, Sinnstiftungsinstanz sein zu können,
und den tatsächlichen, sich eher restringierenden Möglichkeiten des
Staatshandelns auftun. 3 Die
zweite Distanzebene ergibt sich
aus der historischen Fragestellung,
wie das ‚Selbstverständliche‘
im historischen Prozess selbstverständlich geworden ist.
Die bewusste Infragestellung des Postulates, den Staat als ‚selbstverständliche Wesenheit‘ erfahren
zu können, impliziert die Grundeinsicht, dass jede gesellschaftliche
wie kulturelle Erscheinungsform historisch geworden, oder besser noch:
gesellschaftliches Artefakt ist. Dies würde auch einer modernen
marxistischen bzw. historisch-dialektischen Geschichtsauffassung
entsprechen, wenn die heute ebenfalls als zeittypisch zu erkennenden
Mythologeme von der immanenten Gesetzmäßigkeit der Geschichte
und dem verabsolutierenden Naturbegriff des Marxismus nicht
mehr in den philosophischen Vordergrund gestellt werden, wie sie
gerade in den politischen Umsetzungsversuchen des Marxismus-Leninismus
als Nukleus ihres Scheiterns zu erkennen gewesen sind. Grenzüberschreitungen
durch distanzierende Realitätsmodelle
beinhalten die Frage danach, wer
die Selbstverständlichkeit als solche durchgesetzt hat. Die diese
Frage angehende Perspektive der gesellschaftlichen und
historischen Funktionalität steht im Mittelpunkt der Arbeiten
dieses Sammelbandes wie auch, wie es vor allem im ersten Aufsatz
nachgewiesen werden soll, im Zentrum der zivilisationstheoretischen
historisch-soziologischen Ansätze, die sich auf Norbert Elias berufen. Nur
hier in der Einleitung sei auf eine gesondert zu bearbeitende Fragestellung
hingewiesen, die in den Aufsätzen nur am Rande auftaucht: die Frage
nach der Funktion der intellektuellen Eliten bei der Durchsetzung des
Selbstverständlichkeitspostulates von Staat und
Staatssouveränität. Die Quellenbezüge in der Zivilisationstheorie
von Norbert Elias mit ihrer Betonung der Schriften von Erasmus weisen
dieser Fragestellung den Weg. In unserem Sammelband wird dieses Problem
der ideologenetischen Funktion der Intellektuellen aber im
ganz konkreten Kontext bei Peter R. Gleichmann aufgegriffen, indem
der die Frage stellt: „Das
berufliche und gesellschaftliche Erkenntnisinteresse Intellektueller
kennt angeblich keinerlei soziale Tabus; weshalb scheut sich
nahezu die gesamte sozialwissenschaftliche Intelligenz der
industriellen Staaten, auch nur den tatsächlichen Gebrauch der Tötungsgewalt
durch die Inhaber der staatlichen Gewaltmonopole zu untersuchen?“ Die
Staatsaffinität sozialwissenschaftlichen Denkens auch
der kritischen Intellektuellen ist eine Konstante mitteleuropäischer
Realitätswahrnehmung, andererseits aber auch Bedingung für
die Durchsetzung der Wahrnehmung des Staates als ‚Selbstverständlichkeit‘
in der Politischen Kultur Mitteleuropas. Indem
der Prozess des neuzeitlichen nation
building den modernen Nationalstaat zum ubiquitären
Organisationsmodell der Herrschaftssysteme in der ‚Staatsgesellschaft‘
gemacht hat, ist im zwanzigsten Jahrhundert die Universalisierung
dieses Modelles zu beobachten. Vorläufer dieser Universalisierungstendenzen
ist die globale Machtausweitung und Einflusspräsenz Europas im
Zeitalter des Kolonialismus und des Imperialismus. Im
zwanzigsten Jahrhundert erweitert sich dieser europäische Zentralismus
4
zunächst zur Bipolarität Europa und US-Amerika und dann zu einem
geographischen Polyzentrismus, der zentrale Industrienationen
wie Kanada, Australien und Japan mit einbezieht, dem aber im ökonomisch-politischen
Interesse keineswegs polyzentrale Strukturen unterlegt sind. Die
vierzigjährige historische Episode des West-Ost-Konfliktes berührt
diese Idee der Globalisierung einer zentral-peripheren Struktur weit
weniger, als es im politischen Bewusstsein der Beteiligten verankert
war oder ist. Der ökonomisch-politische Nachholbedarf der
heutigen Transformationsländer
Osteuropas weist diesen eine durchaus systemadäquate Rolle
als mehr oder weniger semiperiphere
Region zu, deren Kontinuität in das letzte Jahrhundert zurückweist,
wie es Untersuchungen von Wallerstein und seiner Schüler nachweisen,
und deren heutige Differenzierung an Hand der
Modellvorstellungen von Stein Rokkan konkretisiert werden können. Dieser
langfristige historische Prozess, in dem sich unser heutiges Staatsmodell
herausbildet, das durch die Internationalisierung des Völkerrechts
auch im Rahmen der UNO globale Verbindlichkeit beansprucht und auch
weitgehend in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts
durchsetzen konnte, verlangt nach einer nicht nur zeitbezogenen
ideologischen Absicherung und Legitimation. Durch
eine kategoriale und ethisch motivierte Objektivation
des Staatsbegriffes in der klassischen Staatstheorie entsteht das Mythologem
von der Überzeitlichkeit des Staates. So konnte die Antike als
philosophische Bezugsebene z.B. mit Rekurs auf die Werke von Platon und
Aristoteles rezipiert und damit verfälscht werden. Davon wird später
noch eingehender die Rede sein. Auch utopisch-moralische politische
Werke wie ‚Utopia‘ oder der ‚Sonnenstaat‘
wurden an Basis für aktualisierende Staatsverständnisse rezipiert. Die
historische Funktion dieser neuzeitlichen Staatsphilosophie ist es nun
aber gerade, die ‚Selbstverständlichkeit‘ des Staates und
des Gewaltmonopols in der Politischen Kultur der entstehenden
Staatsgesellschaft durchzusetzen. Dies geschieht einmal durch eine konsequente
Bindung des Staatsbegriffes an normativ-ethische
und rechtliche Wertkategorien, wie sie bei Hegel im Vordergrund
stehen, sowie der Mythologisierung
der Geschichtsbilder, deren letzte Konsequenz nationalistische,
ethnizistische und aggressiv-abgrenzende ‚Nationalidentitäten‘
sind, aus denen die Kriegspotentiale des zwanzigsten Jahrhunderts zu
erklären sind, und schließlich die Verabsolutierung
von Geschichts- und Naturkonzepten, wie sie bei Marx und seinen
Nachfolgern zu erkennen ist. In
der heute prägenden Politischen Kultur Mitteleuropas sind in der seriösen
Staatstheorie zwei Traditionen präsent, wenn auch durchaus nicht immer
bewusst: die Hegelianische Tradition und die marxistischen
Gesellschaftsvorstellungen. Beide Traditionen werden zwar in aktuellen
sozialwissenschaftlichen Diskursen als anachronistisch abgewehrt
oder auch anathematisiert; dabei geht jedoch die notwendige Einsicht
verloren, in welch tiefgreifender Weise und auch die Sozialwissenschaften
fundamentierend die Kontroverse zwischen hegelianischen und
marxistischen Gesellschafts- und Geschichtsbildern die Politische
Kultur der mitteleuropäischen Staatsgesellschaft geprägt hat und in
wie hohem Maße beide Realitätssichten gleichermaßen intellektuell verfügbar sind. Daher
erscheint es mir sinnvoll und durchaus nicht überlebt, einen Sammelband
mit aktuellen Aufsätzen zur Staatsgesellschaft scheinbar
„abgehoben“ mit einem Rekurs auf Hegel und Marx einzuleiten. Doch
welche neuen Perspektiven können diese tief in der Politischen
Kultur verankerten Realitätssichten aufheben oder zumindest so
distanzieren, dass sozialwissenschaftlich ein notwendiger Paradigmenwechsel
in der Analyse von Staat und Staatsgesellschaft einzuleiten ist? ; Grenzüberschreitungen zu thematisieren, ist unser einleitender und der Konzeption dieses Bandes zu Grunde liegender Ansatz. Zivilisationstheorie, Weltsystemtheorie und die Interdependenz von Peripherisierungs- und Globalisierungsprozessen lassen sich den klassischen sozial-, politik-, geschichts- und raumwissenschaftlichen und staatsphilosophischen Disziplinen nicht mehr eindeutig zuordnen. Und gerade dies macht sie geeignet, neue gesellschaftliche und globale Problemlagen zu verstehen und verständlich zu machen. 5 Die klassischen staatsphilosophischen wie die politologischen Diskurse über den Staat sind, wie in den Aufsätzen in diesem Band ausgeführt wird, durch die Rezeption der zivilisationstheoretischen Ansätze von Norbert Elias in den Sozialwissenschaften im deutschen Sprachbereich wie auch durch den Eingang der Theoreme und Kategorien der »Weltsystemtheorie« nach Immanuel Wallerstein in eine Phase des Paradigmenwandels eingetretenen, der durch die aktuelle Rezeption von Stein Rokkan in Deutschland vorangetrieben werden kann. Rokkan, der vor Abschluss seiner theoretischen Arbeiten schon 1979 früh verstorben ist, gilt in der angelsächsischen Welt als Vordenker einer differenzierteren globalen Analyse der von Wallerstein und anderen postulierten zentral-peripheren Antagonismen, die seine Ansätze gerade in der Diskussion der Globalisierungs- und Universalisierungshypothese fruchtbar werden lässt. 6 Mit
Norbert Elias wird der Zusammenhang zwischen sozialpsychologischen
Entwicklungen und historisch-politischen Prozessen aufgegriffen, die
lange entweder nur als normative oder ethisch-moralische Sitzung
oder als ‚Basis-Überbau-Problem‘ thematisiert worden sind. Elias’
Ansatz könnte so auch als dialektische Synthese des Antagonismus
idealistischer und marxistischer Realitätsvorstellungen verstanden
werden. Wallerstein
und Rokkan thematisieren die Problematik der regionalen und globalen
zentral-peripheren Disparitäten und Antagonismen, die einmal von den
Raumwissenschaften beschreibend oder mit Hilfe von Alltagstheorien
erklärend, zum anderen von der ‚Dritte-Welt-Theorie‘ insbesondere
in der Imperialismustheorie und
der Dependenztheorie im Sinne
eines marxistischen Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisses
vermittelt und verstanden worden sind. Auch hier erfolgt eine Synthese
auf einer anderen Theorieebene, die der notwendigen dynamischeren
Realitätssicht der Gegenwart adäquat sein kann. Elias und
Wallerstein liegen daher auch den Ansätzen der beiden Grundsatzartikel
zur Staatsgesellschaft in
diesem Bande zu Grunde, während die intensivere Auseinandersetzung
mit Rokkan noch ein Desiderat für spätere Publikationen bleibt. Gerade
aber die Differenzierungen, die Rokkan am Begriff der Peripherisierungen
vornimmt, indem er in der Geschichte der europäischen
Peripherien – Süd- und Nordeuropas, wie der Ränder Übergangszonen
Mitteleuropas – die Besonderheiten
und Entwicklungdifferenzierungen
aufzeigt und ihre Gründe herausarbeitet, dabei einen bedeutenden
Beitrag auch zum Begriff der Kultur und der Sprachen leistend, 7
regt dazu an, diese Differenziertheit auf die bislang eher pauschal
untersuchten Länder der Semiperipherien
wie Türkei, Iran oder Südamerika anzuwenden, oder auch auf die Transformationspobleme
der ehemaligen RGW-Länder in Europa. Hiervon sind fruchtbare neue Aufschlüsse
zu erwarten, die aber einen grundlegenden Paradigmenwechsel
in Bezug auf die herrschenden Staats- und Nationsvorstellungen
voraussetzt. Auch hier ist die Differenzierung von Rokkan, die im letzten
Motto zu dieser Einleitung aufscheint, ein bemerkenswerter Ansatz, der
sich sowohl von dem Postulat eines Antagonismus von Staat und
Gesellschaft, wie er in der konservativen, kategorial bestimmten
Staatstheorie zu finden ist, wie auch von der funktionalen Zusammenbindung
von nation building und Staatentstehung,
wie er auch noch in den Aufsätzen dieses Bandes anzutreffen ist, deutlich
und fruchtbar absetzt. ; So
soll abschließend noch die inhaltliche Konzeption des hier eingeleiteten
Sammelbandes in Hinblick auf die hier versammelten Aufsätze
charakterisiert werden. Der
Band erscheint in einer Reihe, die den Sozialwissenschaften wie ihrer Didaktik
gleichermaßen verpflichtet ist und zwischen diesen notwendige Grenzüberschreitungen initiieren will, die für beide Seiten
innovativen Charakter tragen und neue Diskurse anregen sollen. In
dieses Konzept stellt sich die vorliegende Auseinandersetzung mit dem
Problem der aktuellen Bedeutung des ‚Staates‘
vor dem Hintergrund von Krisenerfahrungen und Globalisierungstendenzen,
indem ganz bewusst eine Abwendung von normativ-kategorialen wie auch
funktionalistischen politikwissenschaftlichen
Staatskonzepten betrieben wird. Die Kritik an diesem Konzepten ist alt
und hat eine traditionsreiche Literatur hinter sich. Eine
Neuorientierung, d.h. ein notwendiger Paradigmenwandel, scheint in
diesen Diskursen längst als vollzogen. Gerade diese Einleitung sollte
aber belegen, dass dieses Bewusstsein eines Paradigmenwandels weitgehend
auf eine entsprechend orientierte wissenschaftliche Gruppierung
beschränkt bleibt und in anderen sozialwissenschaftlichen Kontexten
und erst recht in der politischen Öffentlichkeit und in der didaktisch-praktischen
Umsetzung erschreckend wenig Resonanz und Aufmerksamkeit gefunden
hat. 8 Wichtige
sozialwissenschaftliche Anstöße, sich erneut und kritisch mit den
mitteleuropäischen Staatskonzepten und ihrer Geschichte auseinander
zusetzen, bot die verspätete Rezeption von Norbert Elias und Immanuel
Wallerstein. Der erste Aufsatz dieses Bandes soll nun belegen, wie umfangreich
die wissenschaftlichen Ansätze heute schon sind und wie
differenziert und distanzierend Mehrebenenmodelle
der staatlich-gesellschaftlichen Realität zu entwickeln sind. Es soll in
diesem Aufsatz vor allem eine Bestandsaufnahme erfolgen, die fächerübergreifende Rezeption der Thematik und Fundamentierung
didaktischer Konzepte ermöglichen und anregen soll. Ganz deutlich
soll hier hervorgehoben werden, dass hier keine Rezeptionshilfe
für die Zivilisationstheorie von Norbert Elias intendiert ist, erst
recht keine Exegese oder Apologie der Theoriekonzepte von Elias
und Wallerstein, wenn auch beiden Autoren eine große Bedeutung für
den Anstoß eines sozialwissenschaftlichen Paradigmenwandels
eingeräumt wird. Die Faktur dieses Aufsatzes ist in gewisser Weise, den
praktischen Bedürfnissen des Didaktikers folgend, im traditionellen
Sinne historischer und konkreter. Dabei spiegeln sich hier andeutungsweise
aber auch die Forschungsinteressen des Autors an den Ländern
der Semiperipherien, insbesondere an der Türkei, dem Iran und
den nahöstlichen Ländern, aber auch der Transformationsländer Ost-
und Südosteuropas, in denen der Autor praktisch gearbeitet hat. Für
mich – um hier eine persönliche Erfahrung mit einzubringen – hat dann
der Aufsatz von Peter R. Gleichmann über die Frage, ob Menschen das Töten
von Menschen beenden können, eine ganz entscheidende Bedeutung
bekommen. Die Frage nach den Rede- und Denkverboten, denen auch
der Sozialwissenschaftler unterworfen ist, ganz konkret über das Töten
und nicht nur strukturell abgehoben über Krieg und Kriegsverbrechen
zu reden, betrifft uns als Herausgeber und Leser sozialwissenschaftlicher
und politikdidaktischer Werke ganz direkt und unmittelbar. Dass aus dem
Umkreis der Arbeit von Gleichmann, für den diese Thematik ein Thema späteren
wissenschaftlichen Denkens geworden ist, das sich durch seine
Publikationen hinzieht, einige Arbeiten hervorgegangen sind, die
diese Thematik aufgreifen und historisch konkretisieren und
sich nicht den angedeuteten Sprachtabus mehr unterwerfen, stimmt in Ansätzen
hoffnungsvoll. Genannt sei hier nur als Beispiel der Aufsatz von Elçin
KürÕat-Ahlers über die Gewaltgenese in den osmanischen
Balkankriegen (KürÕat-Ahlers 1995). Die Perspektive von Peter R.
Gleichmann ist bis hin zum titelgebenden Zitat Norbert Elias verpflichtet.
Gerade dieser Aufsatz beweist eindringlich die wissenschaftlichen
und didaktischen Potentiale, die mit der Zivilisationstheorie
verbunden sind. Die
immanente Widersprüchlichkeit der Staats- und Gesellschaftsvorstellungen
in der Politischen Kultur drückt sich auch in widersprüchlichen
politischen Handlungsoptionen und Zukunftsperspektiven aus, die
dennoch in ihrer Gesamtheit die derzeitige Transformationssituation
der mitteleuropäischen Staatsgesellschaft ausmachen. Das
‚Unbehagen am Staat‘ wurde in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts
durch den Rekurs auf anachronistische Ordnungs- und Identifikationsmodelle,
die von reaktionärem politischen Romantizismus über ständestaatliche
Ordnungsvorstellungen in den Faschismus führten, oder über
marxistisch-leninistische Fortschrittsvorstellungen ausgedrückt.
Beide
Optionen drücken damit schon eine Krise des
nation building und des europäischen Zivilisationsprozesses
aus und sind in der eigenen Politischen Kultur verwurzelt und aus ihr
heraus zu erklären. Nach den Katastrophenerfahrungen der beiden
Weltkriege und der atomaren Konfrontation der Politik des Gleichgewichts
des Schreckens im West-Ost-Konflikt sind beide Krisenlösungsangebote
als gesellschaftlich-politische Handlungsangebote fragwürdig, wenn
nicht – außer für randständige Minderheiten – obsolet geworden.
Die Krise des Selbstverständnisses des Nationalstaates und seine Funktionalitätsproblematik
haben aber dagegen eher zugenommen. Vorstellungen
über Krisenlösungen und die Zukunft
des Staates sind zunehmend vage,
fließend und fragmentiert, nichtsdestoweniger in ihren kulturellen
und traditionellen Fundierungen kontrovers. Theorie wird immer mehr
durch die Unüberschaubarkeit der gesellschaftlichen Realitäten
durch nachvollziehenden Pragmatismus und tendenziell
journalistisch-feuilletonistische Realitätsbeschreibungen ersetzt.
Dabei spielt der Markt für ‚Modetheorien‘ und eingängige Schlagworte
eine große Rolle, also die ‚Vermarktung der Wissenschaft‘ selbst.
Das ist für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft sehr bedenklich
und entzieht gleichermaßen einer aufklärungsorientierten
Politischen Bildung den Boden, ist als auch eine Bankrotterklärung
der Didaktik. Diese
in der politischen Öffentlichkeit gerne aufgenommenen Schlagworte
verlieren selbst oft den unmittelbaren Bezug zum theoretischen
Konzept, in dem sie von sozialwissenschaftlichen Autoren entwickelt
worden sind und erhalten eine abgeflachte, affirmative ‚öffentliche
Bedeutung‘. Dieses Schicksal haben in der ersten Hälfte des
Jahrhunderts Psychologie und Psychoanalyse durchgemacht, wo seither
‚jeder weiß‘, an welchen ‚Komplexen‘, ‚Neurosen‘ oder
‚Bindungsproblemen‘ er und seine Mitmenschen
leiden und wie dies durch die ‚Psychopathologie
des Alltagslebens‘ (‚Freud’sche Fehlleistungen‘) oder die
‚Traumdeutung‘ nachzuweisen ist – möglicherweise
ohne jemals die entsprechenden Werke von Freud oder anderen
in der Hand gehabt zu haben. In
der Gegenwart sind Popularisierungen sozialwissenschaftlicher Begriffe
und Kategorien in der Medienöffentlichkeit und im ‚politischen small talk‘ zu verfolgen; dazu gehören neben der auch von uns
mehrfach herangezogenen ‚Politischen Kultur‘ – bei der die Ambivalenz
des analytischen wie wertenden Kulturbegriffes (vergleiche dazu
die Ausführungen von Norbert Elias!) auch auf diesen aus den USA
stammenden Begriff übertragen wird – vor allem die Begriffe ‚Globalisierung‘,
‚Universalisierung‘ und ‚Identität‘ zu nennen. Ein
oftmals unzureichend verstandenes Schlagwort, das im Kontext der Überlegungen
zur Zukunft der Staatsgesellschaft eine besondere konzeptionelle Bedeutung
erlangen kann, ist die Kategorie der ‚Zivilgesellschaft‘. In
den USA hat die Konzeption der civil
society eine lange theoretische Tradition, die diesen Begriff zu
einem Gegenentwurf zur der Staatsgesellschaft machen kann. Historisch
und gesellschaftsgeschichtlich ist dieser Antagonismus aber
keinenfalls zwingend, da beide Konzeptionen dem gleichen
Zivilisationsprozess und dem gleichen Umfeld des nation
building zuzuschreiben sind. Im
Kern geht es beim Konzept der Zivilgesellschaft
um die Frage, wieweit und mit welchen Konsequenzen der Staat das
Gewaltmonopol beanspruchen und damit bis in den Alltag hinein gegenüber
dem Individuum Regelungskompetenzen und damit unmittelbar wirksame
Herrschaft ausüben darf, muss und soll. Diese
Frage nach der individuellen Autonomie oder der Autonomie subsidiärer
Gruppen ist konstituierend für die Entstehung der ‚Staatsgesellschaft‘
und ist in den verschiedenen historischen Entwicklungsstufen unterschiedlich
zu beantworten. In der vorstaatlichen Gesellschaft, wie sie in den
peripheren Regionen auch heute noch anzutreffen ist, liegt die
gesellschaftliche Verhaltensautonomie bei subsidiären Traditionalgruppen. Das wird in den folgenden Aufsätzen noch eingehender
zu erörtern sein. Hier von einer ‚Zivilgesellschaft‘
sprechen zu wollen, wäre ebenso verfehlt wie ihre Einordnung als
‚Staatsgesellschaft‘. Die
Entwicklung der Staatsgesellschaft im Zivilisationsprozess
wird nach Elias wesentlich geprägt von der Durchsetzung des
Gewaltmonopols, dessen Träger nun staatliche Gewaltinstitutionen, das
Militär und die Polizei, sind, verbunden mit der Durchsetzung des
Steuermonopols. Die
traditionalen Konzepte der Zivilgesellschaft verweigern sich
andererseits oftmals vollständig oder tendenziell der Anerkennung
einer umfassenden staatlich gelenkten zentralen Polizeigewalt gegenüber
den Bürgern und insistieren auf – erhoffte oder auch nur gedachte –
Selbstregulierungsprozesse, letzteres als Ausdruck modernen
Utopiedenkens. Dies ist jedoch qualitativ etwas anderes als die
Ignorierung von staatlichen Integrations- und Homogenisierungsprozessen
in peripheren Räumen wie z.B. in Südostanatolien oder das Fehlen
überhaupt moderner Staatskonzeptionen und -ansätze in weiten Teilen
Afrikas. Andererseits
rekurriert der zivilgesellschaftliche Freiheits- und Individualbegriff
nicht auf die rural-standesrechtlichen Freiheits- und
Autonomievorstellungen z.B. in der Geschichte Polens, die eindeutig
vorstaatsgesellschaftlich traditional geprägt sind und seit dem 19.
Jahrhundert zunehmend ihren Charakter als Anachronismen und
Modernisierungshemmnisse erwiesen haben, auch wenn sie als Mythologeme
bis heute Option in der polnischen Politischen Kultur geblieben sind und
für die Besonderheiten der polnischen Gesellschaft mit verantwortlich
sind. Die
vor allem aus der politischen Geschichte der USA abzuleitende Konzeption
einer civil society ist damit
eine ‚Gegenthese‘ zur Staatsgesellschaft, 9
aber ohne deren Entwicklung weder verständlich noch politisch einzuordnen.
Die Übernahme der Kategorie der Zivilgesellschaft
in Mitteleuropa hat zwar dem Kern nach ihren kritischen Charakter gegenüber
den staatlichen Gewaltmonopolen bewahrt, konkretisiert sich aber
differenzierter und uneinheitlicher, ohne sich als Gegenentwurf gegenüber dem modernen Nationalstaat zu etablieren,
der in den europäischen Integrationsprozessen und im Zeichen ökonomischer
Globalisierungen als abzulehnende institutionelle Entität ohnehin einen
gravierenden Bedeutungsverlust erleidet. Mit
der meist ethisch-kategorial fundierten Forderung, die Zivilgesellschaft zu verwirklichen, richtet sich diese Kritik
innenpolitisch gegen vermutete oder erwartete polizeistaatliche 10
oder zentralstaatliche
Gefahren und berührt sich mit der ökonomisch liberalistisch begründeten
Entstaatlichungsforderung, die in anderem Kontext zu problematisieren
ist. Häufiger
ist jedoch die außenpolitische
Zielrichtung, wenn Regierungen und Gesellschaften damit kritisiert
werden, dass zivilgesellschaftliche
Defizite sichtbar seien. Konkret hat diese Kategorie mit dem Konzept
der Zivilgesellschaft wenig zu tun und kritisiert ohne weitere
historische Fundierung gerade die Defizite im nation building oder in der Herausbildung der Staatsgesellschaft.
Getroffen sind hiervon daher vor allem periphere oder semiperiphere
Regionen, in denen traditionale Gesellschaftsgefüge und Loyalitäten
persistent sind und der staatliche Institutionalisierungsgrad noch nicht
mitteleuropäischen Erwartungen entspricht. Die semantische
Mehrdeutigkeit des Begriffes ‚zivil‘
sowohl als analytischer Kategorie wie als ethischer Norm bewirkt die
Problematik dieser Defizitdiagnose, die in den betroffenen Ländern
wohl kaum widerspruchsfrei akzeptiert werden kann. Diese
Mehrdeutigkeit zentraler sozialwissenschaftlicher Begriffe ist ohnehin ein
fundamentales Problem im interkulturellen wissenschaftlichen Austausch,
der auch auf der didaktischen Ebene brisant wird, wenn in den
Lerngruppen der Politischen Bildung oder des schulischen
Politikunterrichts Personen unterschiedlicher kultureller und
nationaler Herkunft, insbesondere auch aus den angesprochenen Ländern
Osteuropas oder des Nahen Ostens, zusammenkommen und in einen
gemeinsamen gesellschaftlichen Diskurs eingeführt werden sollen. Sehr
leicht wird die analytische Kategorie der ‚Semiperipherien‘,
der ‚zivilisatorischen
Standards‘ oder der ‚Zivilgesellschaft‘
als ethisch-moralischer Vorwurf verstanden, der eigene ‚Minderwertigkeit‘ oder ‚Rückständigkeit‘
bezeichnen soll. Gerade der Didaktiker, der letztlich
verantwortlich dafür ist, dass sozialwissenschaftliche Erkenntnisse
gesellschaftlich nicht folgenlos bleiben, benötigt ein hohes Maß an
semantischer Differenzierungsfähigkeit, Distanz und kommunikativer
Sensibilität. Um
die vom Begriff der ‚Zivilgesellschaft‘
ausgehende Erörterung abzuschließen, sei auf eine letzte
Bedeutungsfaçette hingewiesen, die auf der begrifflichen Dichotomie von
zivil und militärisch
beruht. Politisch durchaus wirksam ist die Forderung nach zivilgesellschaftlichen Standards gegenüber militaristischen Staats- und Herrschaftsformen, d.h. die auch außenpolitisch
vertretbare Forderung an Militärdiktaturen, die Macht an zivile
Regierungen zu übertragen. Das
hat zwar mit der eingangs beschriebenen Konzeption der Zivilgesellschaft
wenig zu tun und meint eher, demokratische Regierungsformen europäischen
Musters innerhalb einer zu
entwickelnden Staatsgesellschaft durchzusetzen – was durchaus
auch als eurozentrische Anmaßung verstanden werden kann! Es ist in
vielen Fällen daher als legitim
zu verstehen, dass sich diese kritisierten Regime selbst auf ihre
staatsgesellschaftlichen Modernisierungsvorstellungen berufen, wie
z.B. in der kemalistischen Grundordnung der Türkei, oder ihre Macht
aus der engen militärisch-strategischen Verbindung mit den westlichen
Industriestaaten gewonnen haben und daher gerade nicht als autochthone Vertreter ihrer regionalen Kultur und Geschichte zu verstehen
sind, wie dies z.B. bei Diktatoren wie Saddam Hussein in Iraq oder
vielen zeitgeschichtlichen Militärdiktaturen Mittel- und Südamerikas
zu bewerten ist. Im
philosophischen Kern, der in den politischen Diskkursen kaum aufscheint,
kann dennoch etwas von der Wechselbeziehung alternativer und in der
Tendenz möglicherweise antagonistischer zivil- und staatsgesellschaftlicher
Konzeptionen erkannt werden, da es sich bei dieser Wertauseinandersetzung
um die Institution des Militärs als Träger des staatlichen Gewaltmonopols
handelt, deren Monopolstellung und Kontrolle in Frage steht 11.
Für die Geschichte Mitteleuropas ist Militär- und Kriegsgeschichte weitaus tiefer charakteristisch, als es in der Analyse der Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols in der europäischen Neuzeit im Prozess des nation building allein zu erwarten wäre. Das Militär und die Dominanz militärischer Herrschaftsformen ist historisch älter als die Institutionalisierung des Gewaltmonopols im Militär. Auch wenn Waffengewalt eine allgemeine menschliche Kulturerscheinung ohne regionale Begrenzungen ist, so ist doch die Geschichte Europas stärker an militärische Gewalt gebunden, als andere Kulturkreise, wie es am pointiertesten von Krippendorff (1985) ausgeführt worden ist. Die Frage ist hier legitim, ob der Prozess des nation building und der korrespondierende Zivilisationsprozess nicht auch den Charakter einer Institutionalisierung und Verfestigung ohnehin vorhandener Herrschaftsstrukturen gewesen ist. 12 Kontrolle
militärischer Gewalt ist hier auch mit der Frage verbunden, in wie weit das
Militär legitimer Repräsentant der Geschichte und Gesellschaft eines
Landes ist, in dem es das Gewaltmonopol beansprucht. Die Handlungsmöglichkeiten
des Militärs zivilisatorisch zu begrenzen, ist eben auch der Kern der
Frage von Peter R. Gleichmann, ob Menschen das Töten von Menschen einstellen
können. Eine weitere Stufe des Zivilisationsprozesses und der Schritt
über die dem Nationalstaat verhaftete Staatsgesellschaft hinaus ist
eine politisch-gesellschaftliche Forderung, die sich aus einer intensiveren
Auseinandersetzung mit den politischen Dimensionen und Implikationen des
Konzeptes der ‚Zivilgesellschaft‘ ergibt, wobei auf neuere
Arbeiten von Bernhard Claußen verwiesen werden soll [Claußen 2001b]. ; Schon
mehrfach wurde die Grenzüberschreitung
zwischen sozialwissenschaftlicher Forschung und ihrer
Didaktik als notwendiger Schritt hin zu einem Paradigmenwandel
angesprochen. Die benannten drei Aufsätze, aus dem sozialwissenschaftlichen
Arbeitszusammenhang heraus entwickelt, geben einerseits
Grundlagen für einen weiterführenden didaktischen
Diskurs, weisen aber in großer Deutlichkeit schon immanent auf ihre
didaktischen Implikationen und Konsequenzen hin. Die
sachgerechte Auseinandersetzung, das zeigt vor allem der erste Grundsatzaufsatz,
mit zivilisationstheoretischen
Konzepten zur Erschließung gesellschaftlicher Realitäten kann
nur im Kern diskursiv und
nicht rezeptiv erfolgen. Damit
wird wissenschaftliches Arbeiten an die Einbeziehung der Rezeptionsmuster selbst gebunden und damit in ihrem Wesen didaktisch. Um
diesen gedanklichen Ansatz noch weiter zu konkretisieren, enthält dieser
Sammelband einen abschließenden Aufsatz, der einige entstehungsgeschichtlichen
und konzeptionellen Besonderheiten aufweist, dadurch aber vielleicht
für die Weiterarbeit besonders anregend sein kann. Ausgehend
von der Auffassung, dass eine neue distanzierte Behandlung der
Staatsproblematik neben aktuellen Bezügen auch eine veränderte
konzeptionelle und wissenschaftliche Fundierung erforderlich macht,
wird die didaktische Reduktion zivilisationstheoretischer Erklärungskonzepte
untersucht. Im Kern dieses Aufsatzes steht die schülergerechte
Umsetzung der Thematik ‚Staatsgesellschaft‘, wie sie in der
Praxis in einem Politik-Leistungskurs der Sekundarstufe II (der gymnasialen
Oberstufe) entwickelt und in Zusammenarbeit mit zwei Schülerinnen
dieses Kurses in eine veröffentlichungsfähige Form gebracht wurde.
Diese Textgestaltung aus doppelter thematischer Rezeption, soll ganz
bewusst die Insiderperspektive
sozialwissenschaftlichen Denkens aufbrechen und dabei vermitteln,
dass hier didaktische Reduktion nicht Banalisierung und Entdifferenzierung
heißen darf, auch nicht die Aufgabe sozialwissenschaftlicher
Erkenntnisstandards, sondern dass diese ‚Reduktion‘
sich auf eine konsequente diskursive und konkretisierende Wahrnehmungsperspektive
bezieht, die ihren Anknüpfungspunkt in der Lebenswirklichkeit und
im konkreten schulischen Hintergrund der Lernenden findet. Zur
Veröffentlichung war ein argumentative Einklammerung durch den Herausgeber
(und Mitautor) notwendig, um einleitend die didaktische Konzeption und
die Zielsetzung der didaktischen Arbeit zu verdeutlichen und abschließend
die Möglichkeiten und potentiellen Wirkungsperspektiven des Politikunterrichts
in der Politischen Kultur unseres Landes anzusprechen. Dieses
Abschlussüberlegung, die eine letzte Grenzüberschreitung von der didaktisch
strukturierten Unterrichtssituation hin zur gesellschaftlichen Wirksamkeit
avisiert, rundet damit auch das Konzept des gesamten Buches ab und knüpft
damit an die Reflexionen dieser Einleitung an.
Anmerkungen: 1 Die heutigen Menschenrechtsdiskurse machen diese historische Stellung wieder deutlich, indem Menschen- und Völkerrecht in Europa als erkämpfte Allgemeingültigkeit wahrgenommen, in Ländern der Semiperipherien aber gerade als kultureller Oktroy bekämpft wird. Diese Diskussion wird nachgezeichnet z.B. bei Tan 1998. – Im geschichtlichen Kontext ist vor allem auf die Parallelität der Entwicklung von Handelsbürgertum und Völkerrecht zu verweisen, die z.B. an dem Werk von Hugo Grotius exemplifiziert werden kann. 2 Die grundsätzliche Problematik des Krisenbegriffes kann hier nicht weiter erörtert werden. Es genügt der Hinweis darauf, dass Krise nicht eine objektivierbare gesellschaftliche Entität ist – auch wenn der ökonomische marxistische Krisenbegriff (Konjunkturzyklentheorie) dies letztlich postuliert –, sondern eine Bewertungskategorie im gesellschaftlichen Bewusstsein darstellt. Der Verfasser hat diese Zusammenhänge ausgeführt in Voigt, 2001a, und in Nettelmann / Voigt 1996. 3 Der (westliche National-) Staat ist in seinem historische Zwickmühle geraten, gerade dadurch, weil er historisch erfolgreich war und damit nicht nur als institutionale Herrschaftsorganisation, sondern als quasi omnipotente Wesenheit dem Staatsbürger gegenüber trat. Dies gehört immanent zu den Charakteristiken der tragenden und legitimierenden Staats- oder zum Nations-Mythos, der sich im neuzeitlichen Prozess des nation building herausgebildet hat oder im Machtprozess durchgesetzt wurde. Davon wird im ersten Aufsatz dieses Bandes ausführlicher die Rede sein. Wir berühren hier den sensiblen Bereich der Dialektik von Staat und Staatsgesellschaft. Das leitet zur zweiten, der historischen Perspektive über, die Grundlage und Aufgabe des vorliegenden Sammelbandes ist. 4 Über die zur historisch-soziologischen Analyse anzuwendenden wissenschaftlichen Konzepte z.B. der Weltsystemtheorie nach Immanuel Wallerstein oder der eingehenderen Systematisierung der peripheren Entwicklungen in Europa bei Stein Rokkan wird sowohl in dieser Einleitung an anderer Stelle Weiteres ausgesagt, vor allem aber werden im ersten Aufsatz dieses Sammelbandes grundlegende Reflexionen dazu angeschossen. 5 Den Zusammenhang zwischen gesellschaftlicher Krisenwahrnehmung und einem notwendigen Paradigmenwechsel in den Sozialwissenschaften wie in der Politikdidaktik thematisieren die vielfältigen Aufsätze und Ansätze in den Sammelbänden Hufer / Wellie, Hrsg., 1998, und Claußen u.a., Hrsg., 2000. 6 Die erste in Deutschland verfügbare größere Arbeit von Rokkan ist daher auch ein editorisches Kuriosum, das von Peter Flora kompiliert und systematisiert wurde, dennoch als erste deutschsprachige Näherung an das Gesamtwerk durchaus seine Meriten hat und die sozialwissenschaftlichen Diskurse voranbringen kann. 7 Hier trifft sich seine Problemstellung mit Anregungen, die Ivan Illich, 1982, am Beispiel der spanischen Geschichte und ihrer auf Sprachendiktat beruhenden gesellschaftlichen Homogenisierung gegeben hat. 8 Dies scheint ein bedenkliches Charakteristikum unserer bundesdeutschen wissenschaftlichen Kultur zu sein, dass sie doch weitgehend, von einigen Modethemen einmal abgesehen, in jeweils spezifischen intellektuellen Milieus stattfindet und dass notwendige grenzüberschreitende Diskurse kaum je initiiert und nachhaltig durchgeführt werden. Es erweist sich in den Sozialwissenschaften gerade auch dadurch, mit welch bornierter Verspätung wissenschaftliche Werke aus der französischsprachigen oder der angelsächsischen Welt rezipiert werden und dass sie sogar dann, wenn sie sich gemessen an den Auflagenzahlen übersetzter „klassischer“ Werke – wie bei Elias, Wallerstein, Rokkan, Bourdieu oder Foucault – im Wissenschaftsbetrieb jeweils ‚Forschungsspezialität‘ ihnen zugeordneter ‚Schulen‘ bleiben. Dass gerade hier grenzüberschreitende und auch interdisziplinäre Diskurse dringend notwendig wären, zeigt gerade die deprimierende Folgenlosigkeit der wissenschaftlichen Diskurse für die Entwicklung der Politikdidaktik und der Politischen Bildung, gerade auch in Hinblick auf die katastrophale Stagnation und Provinzialität des Politikunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland. Es genügt auf keinen Fall, ab und zu die Begriffe ‚Globalisierung‘ oder ‚Universalisierung‘ in didaktische Materialien oder Rahmenrichtlinien einfließen zu lassen, ohne die Didaktik und die Schulrealität in die Diskurse um den notwendigen sozialwissenschaftlichen Paradigmenwandel aktiv mit einzubeziehen (vgl. dazu insbesondere Claußen 2001a). 9 Gegenwärtig erscheinen diese Gegensätze zumindest auf ihre formalen Gesellschaftsvorstellungen bezogen, ‚antagonistisch‘ zu sein. Lothar Nettelmann weist in einer kritischen Anmerkung zu Recht darauf hin, dass historisch-soziologisch dieser Eindruck jedoch irreführend ist – wie wir noch ausführen werden –, da diese ‚Zivilgesellschaft‘, auf deren Utopie sich ihre heutigen Theoretiker beziehen, über die Entwicklung der Staatsgesellschaft erreicht und gestützt wird. Es sind daher inhaltlich alternative Modelle bzw. Modellvorstellungen, die sich überlagern, wenn nicht gar bedingen. Es scheint, dass das Modell der ‚Zivilgesellschaft‘ noch weniger definitionsfähig ist und nicht konsensual gesehen wird (und kann). Es kann und wird auch nicht (allein) über zivilisationstheoretische Ansätze definiert. Diese würden notwendig die Rolle des Staates mit einschließen. Es gibt noch einen großen Diskussions- und Definitionsbedarf, der u.a. von Bernhard Claußen zu einer grundsätzlichen kritischen Auseinandersetzung mit zivilstaatlichen Ansätzen genutzt wird (Claußen 2001b). 10 Wobei dieser für Mitteleuropa wenig sinnvolle Vorwurf eher auf Tendenzen der Verrechtlichung und Überregulierung des Alltagslebens angewendet wird. Die politische Gegenposition ist aber in den Medien zur Zeit stärker präsent, die nach einem ‚starken Staat‘ gegenüber inneren oft irrationalen Bedrohungsängsten ruft. 11 In Westeuropa ist das Militär ein Träger des staatlichen Gewaltmonopols und heute funktional und institutionell in die Staatsorganisation eingebunden. In den Semiperipherien und Transformationsländern wie den meisten Nachfolgestaaten der Sowjetunion, deren staatsgesellschaftliche Durchstrukturierung (noch) defizitär ist, wird das Militär selbst zum Träger der Gewalt und der Macht. Machtkonkurrenzen entstehen dann auch dadurch, dass nicht einmal das Militär für sich ein Gewaltmonopol durchsetzen kann, sondern in Herrschaftskonkurrenz zu nicht integrierten bewaffneten Gruppen steht, die sich mafiös strukturieren und auf verschiedene Weise, z.B. ethnisch, legitimieren, wie es Mary Kaldor (2000) in ihrer These von den „Neuen Kriegen“ unter anderem am Beispiel der jugoslawischen Nachfolge- und Zerfalls-Kriegen anschaulich darlegt. 12 Eine differenzierte historische Analyse muss hier die Dialektik der Trägerschaft von Macht und Herrschaft in den europäischen Gesellschaften thematisieren, in denen eine Machtverschiebung zum neu entstehenden Bürgertum der Persistenz militärischer Institutionen und Herrschaft gegenübersteht. Die Machtressourcen verschieben sich im Übergang vom mittelalterlichen Feudalismus zur modernen Staatsgesellschaft gravierend. Neu zu thematisieren ist hier das Aufkommen ökonomischer Macht, die sich in der Gegenwart zunehmend auch von Staat und Militär emanzipiert. Theoretische Erklärungskonzepte des Marxismus und der Kritischen Theorie dürften trotz zeitbedingter Einschränkungen nicht als obsolet oder anachronistisch verworfen werden.
Internet
Publikation von: Lothar Nettelmann / Gerhard Voigt /
Vesna Plavšic / Helena Holm: ‚Staatsgesellschaft‘. Historisch-gesellschaftliche
Reflexionen zum Entstehen
des modernen Staatsbegriffes. Versuch einer didaktischen Reduktion. - In
Druck-Ausgabe: Gerhard Voigt, Hrsg.: »Staatsgesellschaft«.
Historisch-sozialwissenschaftliche Beiträge zur Diskussion von Entwicklungen, Problemen
und Perspektiven. Hannover
2002.
Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die
UNESCO-Schule am Maschsee,
Bismarckschule Hannover, e.V., ISSN 0945-1536. Materialien zur
Didaktik der Interkulturellen Bildung Heft 1. - Durchgesehen
Fassung. - Alle Rechte vorbehalten. Verwendung im Schul- und Bildungsbereich
zugestanden. Jede weitere Verwendung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Herausgebers, UNESCO-Club für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule
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serbo-kroatische Zeichen. Wir bitten Autorinnen und Autoren ebenso wie unsere
Leserinnen und Leser ausdrücklich um Verständnis und Entschuldigung. Zu den weiteren Aufsätzen des Bandes:
Zur Notwendigkeit eines fachwissenschaftlichen und didaktischen Diskurses über die ,Staatsgesellschaft‘ und ihre Zukunft ,Staat‘ und ,Staatsgesellschaft‘: Gegenstandsbestimmung, Begriffsklärung und theoretische Einordnung Sind Menschen in der Lage, das gegenseitige Töten abzuschaffen? Lothar
Nettelmann/Gerhard Voigt/Vesna Plavšic/Helena Holm ‚Staatsgesellschaft‘ – historisch-gesellschaftliche Reflexionen zum Entstehen des modernen Staatsbegriffs. Versuch einer didaktischen Reduktion Gerhard Voigt, 28.08.2002 |
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Web-Fassung: 31.08.2004 - Verantwortlich: Gerhard Voigt <politiklehrerverband.voigt@web.de> |