Gerhard Voigt
Zur Begriffsbestimmung von ‚Staat‘ und ‚Staatsgesellschaft
Anmerkungen zur begrifflichen Differenzierung
Inhalt:
Gerhard Voigt:
Zur Begriffsbestimmung von ‚Staat‘ und ‚Staatsgesellschaft‘
1.
Nationalmythen: Die Entstehung des Staates in der Vorstellung
2. Die erfundene
Nation
3.
Staatsversagen: Die fundamentale Kritik am Nationalstaatskonzept
4. Kritik des üblichen
Begriffsgebrauchs und seiner
didaktischen Umsetzung
5. Das Problem
einer historischen Dialektik von
Staat und Staatsgesellschaft
6.
Determinanten und Charakteristiken der
Entwicklung der Staatsgesellschaft
6.1.
Die materiellen Voraussetzungen der Soziogenese
6.2.
Veränderungen der Realitätswahrnehmungen
und Realitätsdeutungen
6.3.
Verschiebungen der Machtbalancen sowohl im zentral-peripheren Bezugsrahmen
als auch im Verhältnis der sozialen Schichten zueinander bzw. zwischen
den Gruppen der Etablierten und der Außenseiter
7. Der
Perspektivwechsel der Staatstheorie unter
Einbeziehung der Analyse der ,Staatsgesellschaft‘
Literaturhinweise
Anmerkungen
Impressum
Zu
den weiteren Aufsätzen des Bandes
Nimmt man nun zu der natürlichen Neigung der Menschen, sich
gegenseitig Schaden zuzufügen, einer Neigung, die aus ihren Leidenschaften,
hauptsächlich aber aus ihrer eitlen Selbstüberschätzung hervorgeht, dies
Recht aller auf alles hinzu, nach welchem der eine mit Recht angreift und der
andere mit Recht Widerstand leistet, und aus welchem stetes Misstrauen und
Verdacht nach allen Seiten hin hervorgeht, und erwägt man, wie schwer es ist,
gegen Feinde, selbst von geringer Zahl und Macht, die mit der Absicht, uns zu
unterdrücken und zu vernichten, uns angreifen, sich zu schützen: so kann man
nicht leugnen, dass der natürliche Zustand der Menschen, bevor sie zur
Gesellschaft zusammentraten, der Krieg gewesen ist, und zwar nicht der Krieg
schlechthin, sondern der Krieg aller gegen alle. (Thomas Hobbes: De Cive. 1642)
Die Gesetze und die Gesellschaften, die auf diese Art entweder wirklich
entstanden oder wenigstens entstehen konnten, hielten die Armen noch fester
im Zaume und den Reichen legten sie neue Kräfte bei, richteten unsere
natürliche Freiheit ohne Rettung zugrunde, setzten das Gesetz des Eigentums
und der Ungleichheit auf ewig fest, verwandelten eine geschickte Usurpation in
ein unwiderrufliches Recht, und einigen Ehrsüchtigen zum Besten verdammten sie
das ganze menschliche Geschlecht zu Arbeit, Dienstbarkeit und Jammer. Sobald
nur eine einzige Gesellschaft erst gestiftet war, so sieht man leicht, dass
ihr alle anderen haben nachfolgen müssen. Man musste sich auch zusammentun,
um jener mit vereinigten Kräften die Spitze bieten zu können. So vermehrten
sich die Gesellschaften oder breiteten sich schnell aus und bedeckten bald
die ganze Erde. Da war schon kein Winkel mehr auf dem ganzen Erdboden, da man
von dem Joche frei sein und sein Haupt dem nicht selten schlecht geführten
Schwerte entziehen konnte, das ein jeder Mensch unaufhörlich über sich schweben
sah. Das bürgerliche Gesetz wurde zur allgemeinen Richtschnur aller Bürger,
und das natürliche Gesetz fand nirgends mehr als zwischen verschiedenen Gesellschaften
statt, oder man wurde stillschweigend darüber einig, das natürliche Gesetz
durch eine Art von Völkerrecht gewissermaßen einzuschränken, die Gemeinschaft
zwischen den Gesellschaften zu erleichtern und dadurch dem natürlichen
Mitleiden aufzuhelfen. Denn dieser Trieb hatte zwischen Gesellschaft und
Gesellschaft fast alle Kraft verloren, die sich zwischen Mensch und Mensch zu
äußern pflegt, und nur die großen Geister einiger Weltbürger überschritten die
eingebildeten Grenzen, durch die sich die Völker trennten, und umfassten nach
dem Beispiele ihres Schöpfers das ganze menschliche Geschlecht mit ihrer
Wohltätigkeit. (Jean-Jaques
Rousseau: Discours sur l’origine de l’inégalité parmi les hommes. 1755).
1.
Nationalmythen: Die
Entstehung des Staates in der Vorstellung
Jeder glaubt zu wissen, was damit gemeint ist, wenn von
,Staat‘ und ,Gesellschaft‘ die Rede ist. Doch teilen diese Begriffe den
Charakter von zentralen philosophischen Wertkategorien,
so dass sie einerseits als Tatsachen
wahrgenommen und als selbstverständlich
verstanden werden, andererseits als normative Kategorien und Wertnormen
sich gerade diesem Tatsachencharakter verweigern.
Objektiv gesehen – soweit diese
Formulierung erkenntnistheoretisch zulässig ist – sind ,Staat‘ und ,Gesellschaft‘
keine Entitäten; innerhalb des
menschlichen Kommunikationszusammenhanges, also intersubjektiv, aber durchaus.
Philosophisch ist diese Position dezidierter zu fassen, wenn diese ,Werte‘
als institutionelle Tatsachen
beschrieben werden. „Moralische Tatsachen sind danach keine an sich
bestehenden Tatsachen, sei es in der physischen oder in einer unsichtbaren
metaphysischen Welt, wie der Kognitivismus nahe legt. Sie sind auch nicht nur
subjektive psychische Tatsachen, wie der deskriptive Emotivismus unterstellt.
Sie sind aber auch nicht inexistent... Insofern die Institution aber von einer
sprachlichen Gemeinschaft konstituiert ist, ist sie nicht in dem starken Sinne
objektiv, dass sie unabhängig von einer sprachlichen Gemeinschaft besteht.
Sie ist vielmehr nur objektiv im Sinne von intersubjektiv... “ [Ferber 1998:
171-172]. Die Sprachgemeinschaft universalisiert sich heute nach Ferber [175]
in Bezug auf moralische Basistatsachen als „offizielle Sprache fast aller
Staaten und ist in der Konvention der Menschenrechte kodifiziert... Die
Sprachgemeinschaft... umfasst hier beinahe die ganze Gemeinschaft der Menschen“
[ibid.].
Um so wichtiger ist es daher, sich Klarheit über das
Spannungsverhältnis dieses Sprechens von
,Staaten‘ und ,in Staaten‘ bzw. ,Gesellschaften‘ und den tatsächlichen
gesellschaftlichen und kulturellen Befindlichkeiten in den verschieden institutionalisierten Gesellschaftsformen nachzugehen.1 Die Begriffe ,Staat‘ und ,Staatsgesellschaft‘ werden in
den folgenden Überlegungen primär als didaktisches
Problem für den Politikunterricht untersucht. Dabei wird ausgegangen von
kritischen Anmerkungen zum umgangssprachlichen wie zum uneinheitlichen
wissenschaftlichen und unterrichtlichen Gebrauch des Begriffes ,Staat‘, um
daraus Kriterien für einen enger gefassten Staatsbegriff abzuleiten, ohne
letztlich eine neue Begriffskonvention vorschlagen zu können.
Zur sachlichen und fachlichen Fundierung der Kritik
werden abschließend in systematisierterer Form Vorschläge zur begrifflichen
und inhaltlichen Füllung der sozialwissenschaftlichen Kategorie ,Staatsgesellschaft‘
zusammengestellt, die vor allen an den theoretischen Konzeptualisierungen der Zivilisationstheorie von Norbert Elias
wie der Weltsystemtheorie von
Immanuel Wallerstein orientiert sind und sich in hohem Maße der Arbeit von
Hans-Peter Waldhoff (1995) verpflichtet sehen.
Es stellt sich nun eine doppelte Frage. Zum einen: wie und wodurch, d.h. durch welche intersubjektive Kommunikation
verfestigt sich die Vorstellung vom
,Staat‘ zur institutionellen Tatsache
,Staat‘; zum anderen: durch welche gesellschaftlichen,
d.h. intersubjektiv vermittelbare Erfahrungen
entsteht die Vorstellung vom ,Staat‘
in dem Sinne, wie er allgemein heute verstanden wird?
Durch diese Fragestellungen wird deutlich, dass weder ein
staatsphilosophischer Ansatz, der
der Fragestellung nach dem ,besten Staat‘
nachgeht, hinreichend sein kann, noch ein empiristischer Ansatz, der das
historisch jeweils Vorfindliche als hinreichende Erklärung für diese zentrale
Kategorie nimmt. Es ist vielmehr zunächst davon auszugehen, wie sich ,Staat‘ im Bewusstsein der Menschen
ausprägt und als ,selbstverständlichte‘ Kategorie verstetigt.
Das nicht
unmittelbar Wahrnehmbare repräsentiert sich gesellschaftlich und
intersubjektiv in Symbolen. Symbole
machen abstrakte Kategorien, die sich einer unmittelbaren Umsetzung in gesellschaftliches
Handeln und in handlungsleitende Werte und Normen sperren, kommunikations- und vermittlungsfähig
über die Grenzen von sozialen Schichten und Gruppen hinweg. Gleichzeitig macht
die symbolische Interaktion die
Inhalte und Umsetzungspotentiale dieser zentralen Begriffe, von denen uns hier
die Kategorie ,Staat‘ besonders interessiert, offen für bewusste und
strategische Inbesitznahme und Funktionalisierungen im Machtprozess.
Staatliche Symbolik beschränkt sich dabei nicht auf evokative und plakative Symbole wie Flaggen,
Wappen, Titel und Repräsentationsanlässe, die gleichzeitig und
unmissverständlich auch immer Herrschaftssymbolik
ist. Indem diese Doppelgesichtigkeit offensichtlich
ist, demonstriert sie die postulierte Einheit von staatlicher Integration,
das heißt: der gesellschaftlichen Fundamentierung der Staatsinstitution, und
der als notwendig und unerlässlich
erachteten Herrschaftsordnung als Garant der Ordnungssicherheit und
Stabilität der Institution.
Staatliche Symbolik geht jedoch tiefer und bestimmt eine
symbolische kulturelle Tiefenschicht, die durch den Prozess der
gesellschaftlichen Homogenisierung
zivilisatorisch durchgesetzt 2
und mit sprachlichen, narrativen und bildlichen Symbolinhalten gefüllt wird.
Es entsteht eine unterschwellige symbolische
Semantik der Staats- und Gesellschaftsbildung, die vor allem in einem sich vereinheitlichenden
Geschichtsverständnis, vor allem auch in den Nationalmythen ihren Ausdruck findet. Mythen sind entdistanzierende, entrationalisierende gemeinschaftliche
Überlieferungen, bei denen die gesellschaftliche Funktion der Integration und des kollektiven Erlebens und Handelns die reale historische Überlieferung
verdrängt. Dieser Prozess hat eine starke affektive
Komponente, die auch als ,kollektives
Gefühl‘ verstanden und wahrgenommen wird, auch wenn sich diese
Kategorisierung einer rationalen Analyse nur schwer erschließt. Dass Nationalmythen ganz bewusst im Interesse
der jeweiligen Herrschaft konstruiert und durchgesetzt werden können, zeigen
die europäischen Nationalmythen
vor allem des 19. Jahrhunderts ebenso wie der Kossovo-Mythos der Serben, der erst im Zerfallsprozess
Jugoslawiens durch aktuelle Machtkonflikte neu konzipiert und im Bürgerkrieg
funktionalisiert worden ist.
In letzter Zeit – sicherlich auch gerade in einer
historischen Situation, die äußerlich von der europäischen Integration, von
der bevorstehenden Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung, ebenso
bestimmt ist wie durch Konflikte, Transformationskrisen und Bürgerkriegen an
den Rändern dieses neuen Blocks ,Europa‘ – beginnt eine breitere historische
und öffentliche Auseinandersetzung mit der Geschichte der Nationalismen in
Europa, damit auch der Nationalmythen. Bezeichnend ist die große Ausstellung
,Mythen der Nationen – Ein Europäisches Panorama‘ 3,
von der Roland H. Wiegenstein 1998 schreibt: „Von Opfern sonder Zahl künden die
Bilder weiß Gott, der aus dem Französischen als ‚Solidargemeinschaft‘
modern übersetzte Terminus würde hierzulande wohl eher ‚Schicksalsgemeinschaft‘
heißen und hätte damit seine Unschuld verloren. Was so schlecht gar nicht
wäre. Denn diese ‚Mythen‘ waren nur insoweit ‚unschuldig‘, als ihre Erfinder,
Intellektuelle zumeist: Historiker, Pamphletisten, Künstler, 4 sich im Recht wähnten, wenn sie sich die
geschichtlichen oder legendären Ereignisse herauspicken (auf fünf für
jedes Land haben sich die Katalogautoren geeinigt: Gerechtigkeit schafft
Frieden), die den eigenen nationalen Anspruch begründen sollten und den anderer
Nationen abzuweisen geeignet waren. Der ‚Kult der Geschichte‘ und der ‚Kult
der Nation‘ seien unzertrennlich, schreiben die Historiker Etienne François
und Hagen Schulz in ihrem gemeinsamen Essay über das ‚emotionale Fundament
der Nationen‘; auf ein verbindliches Gefühl hin inszenierte Geschichte also,
geeignet, ‚Identität, Kontinuität und Gemeinschaft‘ zu bilden. Die derart
‚erfundene‘ Nation ist untrennbar mit der Idee der Unabhängigkeit und der
Ablehnung von fremder Herrschaft verbunden.
Wenn es für die häufig zerstrittenen europäischen
Nationen einen gemeinsamen Feind gab (schon seit dem Ende des Römischen
Reiches, das, als ‚heilig‘ getauft, seine verbindende Kraft noch lange behielt
und folgerichtig bei der Herausbildung der Nationalmythen keine Rolle
spielte), so ist es der Islam, der in immerhin neun der vertretenen Nationen
die Rolle des grundbösen Feinds übernimmt. Natürlich bei den Österreichern,
Serben, Griechen, aber auch bei den Spaniern. Die Türken vor Wien – das war nur
der letzte Akt einer versuchten Landnahme, die rund ums Mittelmeer viele
Jahrhunderte als Drohung gegenwärtig war.“
Bedeutsam erscheint dann der staatlich-gesellschaftliche
Prozess der Ritualisierung der
Staatsmythen in ,Heldengedenktagen‘, Feiern, Festen etc., in denen sich die
gesellschaftliche, staatliche Integrationsforderung institutionell und affektiv
Ausdruck verleiht. Dietmar Schiller (1993) charakterisiert die Funktion
dieser ,Heldengedenktage‘ in exemplarischer Weise: „Politische Gedenktage thematisieren
und verinnerlichen öffentlich kollektiv erlebte Ereignisse, die in spezifischer
Weise für die Konstitutionsbedingungen und den Bestand politischer Systeme
von außerordentlichem Belang waren oder noch sind. Diese relativ weit
gefasste Umschreibung meint den Rückbezug; auf Vergangenes schlechthin, sofern
unter dieser Rekurrierung Schlüsselereignisse oder -erfahrungen verstanden
werden, die aus Legitimitätsgründen für die Stabilität und Bestandswahrung
herangezogen werden. Unter dem Begriff der Legitimität subsumiert sich die
Auffassung von der Rechtmäßigkeit politischer Gemeinwesen, die primär auf
einem Ensemble allgemein anerkannter Wertüberzeugungen und Grundnormen
beruht. Grundvoraussetzung von Legitimität ist das Vorhandensein bzw. die
Erzeugung und Sicherung von Massenloyalität.
Aus diesem Verständnis heraus
gehören politische Gedenktage zu jenen staatlichen Ausdrucksmitteln, die die
anzuerkennenden Grundwerte des Gesellschaftssystems zur Anschauung bringen
sollen und gemeinhin als Nationalsymbole bezeichnet werden. (...) Die
wichtigsten politischen Funktionen, die Nationalfeier- und Gedenktage erfüllen
sollen, sind: Staatsintegration, Identifikation mit dem politischen System,
Konsensstiftung, Erschaffung von Massenloyalität und Stabilitätssicherung.“
Sehr deutlich wird der hohe reale gesellschaftliche und individuell-affektive Stellenwert, den die
staatsmythische Semantik für das Zusammenleben, für die individuelle
Orientierung im Staat hat. Deutlich wird aber auch, welchen Widerständen
rational-distanzierte Aufklärung gegenüber den nationalen Sicherheiten zu rechnen hat. Ist das ,Projekt Aufklärung‘
für immer zum Scheitern verurteilt?
Der für uns zentrale Aspekt der Aussage von Wiegenstein ist
die in der beschriebenen Ausstellung herausgearbeitete These von der
„erfundenen Nation“. Das steht nun diametral gegen das gesellschaftliche
Alltagsverständnis, das ,Volk‘ und ,Nation‘ als letztlich ,objektive Tatsachen‘ versteht, als unbezweifelbare Entitäten.
Wir lösen uns von diesem trivialen Nationsverständnis,
indem wir die Nation als Symbolwelt verstehen, die – mehr oder
weniger bewusst, mehr oder weniger historisch zwangsläufig, eher kontingent als
determiniert – gemacht und im historischen Prozess der Staatenbildung
entstanden ist. Nation building ist
so zu verstehen als Bestandteil des Zivilisationsprozesses,
in dem der Nationalstaat ebenso entstanden ist wie die Staatsgesellschaft, deren materielle Grundlagen wir nachfolgend
noch zu diskutieren haben.
Die Betonung des Nationenbegriffs
in den gesellschaftlichen und staatlichen Diskussionen der Gegenwart ist nicht
zufällig; das Konzept der Nation ist
das mentale Bindemittel, die ideologische
Klammer der Staatsgesellschaft, die sich nicht materiell-historisch
begreift, sondern als Idee definiert. Gesellschaftliche Wertorientierungen
stehen damit unausgesprochen in der abendländisch-idealistischen
Tradition. Bei einer differenzierteren Betrachtung werden dabei auch Ungleichzeitigkeiten, vor allem was die
soziale Verortung der Staatsbildungsprozesse angeht,
sichtbar. Nationalideologien werden
als Mittel im Machtprozess ,von Oben
nach Unten‘, d.h. von der Herrschaft zu den Untergebenen, durchgesetzt und
funktionalisiert. Sie sind vor allem ideologischer
Kristallisationspunkt der ,Hilfsorgane
der Macht‘ 5 und
durchaus nicht Eigenideologie und Selbstverständnis
des Hofes, der sich dieser Hilfsorgane in seiner
Herrschaftsdurchsetzung bedient. Der Hochadel ist – trotz seines Machtverlustes
bis heute – nicht nationalistisch,
sondern den mittelalterlichen Familien-
und Standesideologien über alle neueren nationalen Grenzen hinweg verbunden,
was mit der Verwandtschaft des
gesamten Hochadels, der im frühen Mittelalter der fränkischen Grafschaftsordnung und damit letztlich vier bis fünf Adelsfamilien entstammt. Damit ist die Durchsetzung von Nationalvorstellungen
in großen Teilen der Gesellschaft noch eine Phase vor- und frühstaatlicher Machtdurchsetzung, die sich vom
Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert hinzieht. Die damit verbundene Integration, Machtzentralisation und
die sich damit andeutende Durchsetzung eines zentralen Gewaltmonopols ist sowohl Voraussetzung als auch schon selbst
Teil des Staatenbildungsprozesses.
Gerade die historische Dialektik von Staat und Nation
zeigt die nahezu unlösliche Verknüpfung des Nationalstaatskonzeptes mit der conditio
humanae der gegenwärtigen ,westlich-europäischen‘ Gesellschaften. Diese
Dialektik aufzulösen und ,Nation‘ und ,Staat‘ als historische Artefakte zu
erkennen und differenzierend zu analysieren, ist Voraussetzung eines aufklärerischen
Zugangs zu den grundlegenden gesellschaftlichen Prozessen, die die Gegenwart
und die Zukunftsperspektiven bestimmen.
Zunächst seien daher noch einige Anmerkungen zur
gegenwärtigen Bedeutung der Nationalitätenideologie
eingefügt, die in West- und Mitteleuropa deutliche Wandlungen gegenüber dem Nationalismuskonzept des 19. Jahrhunderts
und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts durchgemacht hat, aber als Grundlage
der Staatsvorstellungen als Nationalstaat durchaus noch präsent und
relevant ist. Parallel zur Universalisierung
des Nationalitäten- wie des Nationalstaatskonzeptes erfolgt aber
eine verstärkte Nationalisierung und Ethnifizierung vor allem in den Regionen
der Semiperipherien, die einen ,Abschied
vom Nationalstaat‘ utopisch erscheinen lassen. Doch ist damit eine kritische
Auseinandersetzung mit den Nationsvorstellungen
nicht weniger notwendig, um eine distanzierte rationale und kritische Einordnung
der heutigen Staatsvorstellungen
vornehmen zu können.
Den aktuellen politischen Ansatz für eine erneute
Beschäftigung mit diesen Nationalvorstellungen
findet Dušan Reljic in der Beobachtung: „Fasziniert blickte der Westen vor fünf
Jahren ins frische Antlitz der jungen Demokratien Osteuropas. In der
Zwischenzeit hat man sich abgewandt, vor allem wegen der hässlichen Spuren, die
der nationalistische Virus dort überall hinterlässt. Die Vorstellung,
angesteckt zu werden, z.B. durch Migrationsströme, erweckt ‚in saturierten
westlichen Gesellschaften... Abwehrhaltungen und Ängste‘“ [Reljic
1996]. Genau aber in diesem Zusammenhang wird deutlich, inwieweit dieser ,neue Nationalismus‘ nun tatsächlich im
Machtprozess gemacht worden ist. Funktional
ist dieser Nationalismus jedoch
durchaus unterschiedlich einzuordnen. Ist Nationalismus
in West- und Mitteleuropa zunächst einmal die Herrschaftsideologie der Etablierten,
die die ,europäische Modernisierung‘
repräsentieren, dient der Nationalismus
in den Ländern der Semiperipherien und
der ehemaligen von Europa abhängigen Gebiete als Legitimationsbasis der Entmachteten, der Außenseiter und Revolutionäre.
Der Antikolonialismus bediente sich im Kampf gegen die europäischen Kolonialmächte
der ökonomischen Zentren des Mittels
nationalistischer Homogenisierung
und verband damit oftmals eine konkrete
Utopie zukünftiger anerkannter, souveräner und durchsetzungsfähigen Staatlichkeit nach europäischem
Vorbild. Der Versuch, sich in diesem Bereich ebenfalls ideologisch und
gesellschaftlich vom europäischen Vorbild
– die immanente Widersprüchlichkeit, ja Absurdität dieser ideologischen Orientierung
an europäischen National- und Modernitätsvorstellungen war den
antikolonialistischen Bewegungen der ersten Jahrhunderthälfte durchaus nicht
bewusst! – zu emanzipieren, findet sich erst etwa seit den 70er Jahren des 20.
Jahrhunderts in den radikalen Bewegungen
der sogenannten ,Ablehnungsfront‘
oder des radikalen politischen Islams.
Doch bleiben auch hier die positiven Zielvorstellungen, die konkreten Utopien merkwürdig blass und
undifferenziert; diese Bewegungen definieren sich zunächst einmal nur aus der
Ablehnung und dem Hass auf den ,Westen‘. Ansätze zu
einer inhaltlich kritischen konstruktiven Auseinandersetzung mit dem europäischen
Staatsmodell finden sich hier kaum.
Die innere Widersprüchlichkeit verstärkt sich dann noch,
wenn „erfolgreiche“ Unabhängigkeitsbewegungen Staaten konstituieren und eigene, neue Herrschaftshierarchien
aufbauen, die sich des vordem ,emanzipativen,
revolutionären Nationalismus‘ zur Sicherung nun eigener affirmativer, konsolidierender Herrschaftsansprüche
bedienen: aus nationalistischen
Außenseitern werden nationalistische
Etablierte; die ,Revolution hat ihre
Unschuld verloren‘ – wie z.B. bei der FLN in Algerien oder dem Titoismus
und seinen ,Erben‘ von Milošević bis Tudjman oder
Karadźić im zerfallenen Jugoslawien.
Die Grenzen des ursprünglichen Außenseitertums
nationalistischer Bewegungen ist je nach Bezugsrahmen ohnehin fließend,
wenn man die Funktionalisierung des Nationalismus schon in der Kampfphase
zur autoritären Sicherung der Binnenloyalität der Guerilla betrachtet.
Ljiljana Smajlovics (1995), 6
weist darauf hin, „dass ‚in ihrem Streben nach Massenunterstützung und
Legitimation die Machteliten auf den Nationalismus zurückgegriffen‘ hatten.
Somit wurden lange vor dem Auftauchen der jetzigen nationalen Führer ‚die
Kommunisten zu hartgesottenen Nationalisten‘, und sie versahen ‚in diesem
Prozess den nationalistischen Diskurs mit der Weihe der Legalität‘“.
Doch schließen sich einige Fragestellungen an, wenn nicht
nur die Herrschaftsfunktion des Nationalismus zu thematisieren ist, sondern
es zu problematisieren gilt, warum gerade diese Ideologie eine solche
gesellschaftliche Potenz erhält. Aus einer sozialpsychologischen Perspektive
wird dabei heute meist das Erklärungsmodell der gesellschaftlichen oder auch
nationalen ,Identität‘ herangezogen. Doch ist dies durchaus kritisch zu
hinterfragen, wie es Reinhold Schmücker und Rainer Hering (1994) darstellen:
„Den rationalen Kern des Nationalpatriotismus bezeichnet offenbar der Begriff
der nationalen Identität, der sich zumal bei Historikern großer Beliebtheit
erfreut. Allerdings wird gerade dieser Begriff oft so unspezifisch benutzt,
dass man schon geargwöhnt hat, es handele sich dabei lediglich um eine „verschämte
Variante“ zum Begriff ,Nationalismus‘ (Dieter Schellong). Was also ist ,nationale
Identität‘? Ist sie ein Gefühl der Zusammengehörigkeit von Menschen, die ein
und dieselbe Sprache sprechen? Oder ein Bewusstsein der eigenen Besonderheit
und Andersartigkeit, das die Bürger eines Staates miteinander verbindet?
Hat sie etwas mit kollektiver Selbstbehauptung zu tun oder mit der
Identifikation der einzelnen mit der Geschichte und Kultur ihres Volkes?“
Der Identitätsbegriff
ist in seiner staatlich-gesellschaftlichen Verwendung äußerst kritisch zu
beurteilen und selbst in gewissem Sinne ein auf Gefühlen aufgebautes
verschleierndes Ideologem. Doch würde es zu weit führen, das an dieser Stelle
ausführlicher zu diskutieren.7
Doch sollen Schmücker und Hering hier abschließend noch einmal zitiert
werden mit einer sehr einleuchtenden Überlegung: „Identität ist die Einheit
von Unterscheidbarem: die Gleichheit von etwas mit etwas anderem. Als personale
oder Ich-Identität kann man folglich die projektive Einheit eines individuellen
Subjekts bezeichnen, das sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten als es selbst
identifiziert. Jürgen Habermas hat diese personale Identität vor zwei Jahrzehnten
als ‚Fähigkeit sprach- und handlungsfähiger Subjekte‘ definiert, ‚auch noch in
tiefgreifenden Veränderungen der Persönlichkeitsstruktur ... mit sich identisch
zu bleiben‘? Für eine normale Lebensführung ist diese Fähigkeit ganz
unabdingbar: Wenn sie fehlt oder verloren geht, sind seelische Krankheiten regelmäßig
die Folge. Darüber hinaus besitzt die personale Identität jedoch auch eine
forensische Bedeutung, auf die schon John Locke aufmerksam gemacht hat: Wenn
ich derjenige bin, der in der Vergangenheit in bestimmter Weise gehandelt
hat, dann bin ich für die Konsequenzen dieses Handelns verantwortlich. Die
Identität eines individuellen Subjekts hat allerdings nicht nur diese durch
seine Selbstwahrnehmung bestimmte Innenseite, sondern auch eine Außenseite,
die von der Fremdwahrnehmung abhängig ist. Sie kann sich mit meiner
Ich-Identität decken, muss es aber nicht. Analog
dazu lässt sich einer Gruppe oder Gesellschaft eine kollektive Identität
zuschreiben“ [Hervorhebung G.V.]. Gerade aber diese letzte
Schlussfolgerung ist grundsätzlich zu bezweifeln!
3.
Staatsversagen: Die
fundamentale Kritik am Nationalstaatskonzept
Nachdem zunächst deutlich gemacht wird, dass das heutige
Staatskonzept als homogenisierter Nationalstaat
(d.h. ,Einheitsstaat‘) unlösbar mit der Entwicklung einer Staatsgesellschaft im Rahmen von lang andauernden Phasen des Zivilisationsprozesses verbunden ist
und so seinen konkreten historischen Ort im neuzeitlichen Mitteleuropa hat –
unabhängig von seiner gegenwärtigen Ausbreitung in Globalisierungs- und Universalisierungsprozessen –, muss ein begriffsorientierter
Untersuchungsschritt zunächst diese beiden Seiten des modernen
Staatskonzeptes trennen und gesondert historisch zurück verfolgen.
Eine fundamentale Beobachtung ergibt ein kritischer
Vergleich zwischen dem vom Begriff ,Staat‘ gedeckten Idealtypus der Staatsgesellschaft,
wie sie sich selbst in der Tradition der europäischen Staatsbildungsprozesse
versteht, und der Analyse der konkreten Gesellschaft. Das Spannungsverhältnis
ist zeitlich und örtlich unterschiedlich ausgeprägt. Das zeigt, dass die
soziogenetischen Prozesse nicht eindimensional und gleichsinnig verlaufen bzw.
verlaufen sind, sondern in bestimmten, historisch konkretisierbaren Schüben, die jeweils auch mit Verschiebungen
der Machtbalancen verbunden waren und sind. Gegenläufige Prozesse und
gesellschaftliche Machtansprüche unterströmen die dominanten Entwicklungstrends
und verhindern so die Eindeutigkeit des
Staatenbildungs- und Zivilisationsprozesses.
Die Durchsetzung der Idee
der Nation ist gesellschaftlich ein Mittel der Homogenisierung der Politischen Kultur und der Alltagszivilisation.
Sie setzt die Durchsetzung auch der Vorstellung der Zusammengehörigkeit in
einem Volk oder in kleineren
Herrschaftsverbänden einer Ethnie
voraus. Beides sind herrschaftsstützende historisch-ideologisch Artefakte, Mythen über die eigene Geschichte. Die
Realität sieht anders aus: Die Homogenisierung
hat nie den behaupteten Wirkungsgrad
erreicht, ,Volkstumsvorstellungen‘
konnten sich nur in kurzen Phasen der europäischen Nationalgeschichte dominant
durchsetzen und waren unabdingbar verknüpft
mit absolutistischen oder diktatorischen Herrschaftssystemen wie dem
Nationalsozialismus in Deutschland. Dennoch hat diese Ideologiegeschichte Spuren im Alltagsbewusstsein der europäischen
Nationen hinterlassen, die zu einem verzerrten
Eigenbild ebenso wie zu an Volkstumsvorstellungen orientierten Fremdwahrnehmungen und Feindbildprojektionen
geführt haben und in der europäischen Geschichte immer wieder auftauchende
Rassismen alltäglich werden lassen.
Dennoch haben in der gesamten europäischen Geschichte Migrationsbewegungen zu immer neuen
gesellschaftlichen Zusammensetzungen, sozialen Über- und Unterschichtungen 8
geführt, die jeglicher Homogenitätsvorstellung
widersprachen und widersprechen. Dass andererseits aktuelle Migrationsschübe zu rigideren Homogenisierungsversuchen geführt haben
und führen, zeigt die europäische Geschichte immer wieder. 9
Europäische Staatenbildungsgeschichte ist somit vor allem auch als gesellschaftliche
Konfliktgeschichte zwischen Etablierten
und Außenseitern zu verstehen (vgl. Elias / Scotson, 1993).
Auch der zweite dominante Aspekt der europäischen
Staatenbildungsprozesse, die Durchsetzung der Zentralherrschaft und die
Durchsetzung eines Gewaltmonopols des entstehenden Staates ist in der Realität
weitaus differenzierter zu beobachten, als es die idealtypische Vorstellung
suggeriert. Hervorzuheben ist zudem, dass die wichtigsten
Zentralisierungsschübe geschichtlich erst recht spät gegen noch immer dominante
und einflussreiche dezentrale Machtzentren durchgesetzt wurden – die wichtigsten
historischen Ereignisse, die dies bewirkten, waren die Französische
Revolution, die Napoleonische Herrschaft und die Gründung des Deutschen
Reiches 1871. Über den tatsächlichen Erfolg dieser Zentralisierungsphasen,10
die wesentliche Regionen Europas, wie das Habsburgerreich, einschließlich
des Balkans, oder Italien trotz Garibaldi weitgehend ausschlossen, ist
historisch mit vielen Relativierungen und Einschränkungen zu urteilen.
Sowohl die Zentralisierungstendenzen in Mitteleuropa wie
die gesellschaftliche Homogenisierung dürften kurz vor dem Ersten Weltkrieg
ihren Höhepunkt, aber auch die Grenzen ihrer Durchsetzungsfähigkeit erreicht
haben. Vor allem hatte die gesellschaftliche Homogenisierung der Alltagskultur
ihren Preis und ihre Konsequenzen in dem systematischen Ausschluss der
arbeitenden Unterschichten, anderer Minderheiten (Roma, Sinti; die jüdische nationaldeutsche Integration und Assimilierung
wurde ebenfalls von Staatsseite nur marginal akzeptiert und honoriert) und ,Andersgläubiger‘ (Konfessionskonflikt
unter Bismarck im ,Kulturkampf‘ gegen den Katholizismus in Preußen) aus der
Partizipation im Staat und der Integration in die entstehende völkische Nationsvorstellung.
Das Scheitern dieses Nationalstaatskonzeptes an der
Realität führte über den Ersten Weltkrieg zu den ,psychopathischen‘ Homogenisierungs-Nationalismen der
faschistischen Ära; später aber zu einer viel allgemeineren Staatsskepsis und
der Vorstellung eines generelleren
Staatsversagens. Heute konkurrieren in weitaus pragmatischerer Weise zentralstaatliche Institutionen mit
einem institutionalisierten
Föderalismus, der das Erbe der dezentralen Machtzentren abgelöst und
weitgehend neutralisiert hat. Die Europäische Integration relativiert in der
anderen Richtung die einstigen Vorstellungen vom Nationalstaat, der auf
einem homogenisierten Volkstum aufbaut. 11
So stellt sich, vor dem Hintergrund dieser skeptischen Realitätsbilder
erneut und verstärkt die Frage nach der Gültigkeit traditioneller Begriffe von
,Staat‘ und ,Nation‘.
Festzuhalten ist zunächst, dass auch in der politischen
Tradition des ,Abendlandes‘ der heutige Begriff ,Staat‘ ältere Termini
abgelöst hat oder auch nur synonymisiert, die die gemeinten Sachverhalte
klarer und zutreffender bezeichnen können. Begreift sich die antike
griechische ,polis‘, deren Entwicklung
zum ,guten und gerechten ‚Staat‘‘ im Mittelpunkt der politischen Philosophie
Platons und Aristoteles’ steht, ganz konkret eine überschaubare Stadtgesellschaft,
die mit den heutigen anonymisierten Massengesellschaften
ebenso wenig zu tun hat wie mit den zeitgenössischen Herrschaftsverbänden der
orientalischen Großreiche wie dem
Perserreich der Archämeniden, 12
betonen der römische Begriff ,imperium‘
und der im Mittelalter dominierende deutsche Begriff des ,Reiches‘ den Herrschaftscharakter und damit die
Macht, Gewalt und auch den Ausbreitungs- und Eroberungswillen eines großen
Herrschaftsverbandes.
Wo liegt nun im Altertum und im Mittelalter die von der
heutigen Sichtweise abweichende Wahrnehmung
der gesellschaftlichen Lebens- und Gestaltungsbereiche? Der lateinische
Begriff der res publica, der
,öffentlichen Angelegenheiten‘ gibt uns dafür einen wichtigen Hinweis. Im
antiken Rom dürfte zunächst ein Gemeinschaftsbild ähnlich dem der griechischen polis vorherrschen, das jedoch mit der
Erweiterung des Herrschaftsbereiches – letztlich also der Entwicklung zum Imperium – und mit der damit
einhergehenden sozial-ethnischen Differenzierung mit vorherrschenden Überschichtungsprozessen einen neuen
Lebens- und Wahrnehmungsbereich zwischen der familia, dem Haushalt und den traditionellen Ständen der
Stadtgesellschaft und der militärischen
Herrschaftsausübung nach außen öffnet, in dem zunehmend Regelungsbedarf
entsteht. Zwar ist dies dann der spätere Anknüpfungspunkt auch moderner
Staatsvorstellungen seit der Renaissance, doch darf nicht vergessen werden,
dass die Gesellschaftswahrnehmung im Gegensatz zum dualistischen Prinzip seit
der Aufklärung – Individuum in der und gegen die Gesellschaft – drei anders
abgegrenzte Ebenen aufwies: Familie bzw. Haushalt, res publica und Militärmacht. Das Individuum spielte in den
Gesellschaftskonzepten dieser Zeit noch keine Rolle, auch wenn einige
Individuen als Herrscher, Philosophen oder Schriftsteller hervortraten und bis
zur heutigen Zeit Kontur gewonnen haben.
Das, was wir heute als ,Staat‘ bezeichnen, ist in der
Antike auf zwei öffentliche Funktionen verteilt: einmal der Bereich der
,öffentlichen Angelegenheiten‘, der ansatzweise schon in den Konzepten der polis auftrat aber dort noch allein
beschränkt war auf die personell kleinen Institutionen der städtischen zivilen
Herrschaft und auch im heutigen Sinne nur wenig tatsächliche Regelungskompetenz
bis auf die von religiösen Riten dominierte Blutsgerichtsbarkeit in Anspruch
nehmen konnten, und die Machtausübung
nach außen, d.h. die Möglichkeit und
den Willen, Kriege zu führen.
Diese Zwiegesichtigkeit prägt unsere Staatsvorstellung
bis heute, auch wenn die Machtausübung
nach innen, Verwaltung und Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung nach
zurückdrängen der Autonomie der Familienverbände und im Prozess der Beanspruchung
des Gewaltmonopols 13
eine immer stärke Rolle spielt. Der ,Staat‘ ist einmal ein kriegsführender bzw. kriegsbereiter Herrschaftsverband
und zum andern eine Institution, die die
,öffentlichen Angelegenheiten‘ regelt, d.h. Macht nach innen ausübt – was
immer in der konkreten historisch-gesellschaftlichen Situation unter diesen
,öffentlichen Angelegenheiten‘ verstanden wird und gegen wen, Familie,
Haushalt oder Individuum diese abzugrenzen sind.
Unser eigener Gebrauch den Begriffes ,Staat‘ betont die
Bedeutung gerade auch der ersten, auf die Kriegsführungsfähigkeit abhebende
Dimension der Begriffsbestimmung; scheuen wir uns doch, ohne viel Nachdenken
und Begründung, meist, Herrschaftsverbänden, die sich nicht in erster Linie
durch außenpolitische Gewaltanwendung definiert haben, als Staaten zu
bezeichnen. Hier gebrauchen wir oft diskriminierend und herabsetzend
konnotierte Begriffe wie ,Stamm‘, ,Stammesfürstentum‘, ,Clan‘ oder auch ganz
allgemein ,Reich‘. Dabei spielen Fehden und kriegerische Auseinandersetzungen
mit territorialen Nachbarn kaum eine Rolle; erst durch Eroberungskriege,
systematische militärische Präsenz an den Grenzen und überhaupt ein
institutionalisiertes Militärwesen wird dieses Herrschaftsgebilde in unseren
Augen zum ,Staat‘. 14
So bereitet es uns weniger Schwierigkeiten, das auf kriegerischer Expansion
und der Herrschaft einer Militärkaste aufbauende Osmanische Reich als ,Staat‘
zu fassen, als das klassische arabisch-islamische Kalifat von Baghdad, dessen
Herrschaftskonzept und Grenzen verschwommen, dessen Verteidigungskonzept auf
der Vorstellung einer umma muhamadja,
einer islamischen (Rechts-)Gemeinschaft beruht, ohne dass eine einheitliche
und verbindliche Militärstrategie je entwickelt worden wäre.
So stellen wir bei einer ganz allgemeinen
Begriffsbestimmung der Kategorie ,Staat‘ wohl zu recht die außenpolitische
Macht in den Vordergrund und konstatieren in diesem Sinne, dass der ,Staat‘
in seiner allgemeinsten und weitesten Definition ein kriegsführender und
kriegsbereiter Herrschaftsverband
ist (vgl. Krippendorff 1985). Dieser Charakteristik ordnen sich auch die
neuzeitlichen Nationalstaaten unter, wobei die tendenzielle und partielle Ächtung des Kriegsführens in der
zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts als Erfahrung
aus der Katastrophe zweier von Europa bzw. Deutschland ausgehender Weltkriege,
die das historische Bild vom Krieg als legitimen Mittel der Politik
grundsätzlich in Frage gestellt haben, sowohl zur einer Veränderung des Staatsverständnisses als auch zu einer Infragestellung des Konzeptes des
Nationalstaates selbst führen kann und muss.
In einem etwas engeren Sinne bezeichnen wir dann als
,Staaten‘ diejenigen Herrschaftsverbände,
die sowohl ,kriegsführungsfähig‘ (d.h. außenpolitisch ,souverän‘) als auch
fähig sind, die ,res publica‘ (d.h. die öffentlichen Aufgaben nach innen)
durch Machtausübung zu regeln. Dieser Definition entspricht die heute
gültige weiteste Fassung der Staatsdefinition des Völkerrechts, in dem ein Herrschaftsverband
bzw. ein ,Volk‘ international vertrags- und vertretungsfähig ist, wenn Territorium, Staatsvolk und durchgesetzte
Herrschaft gegeben sind.15
Dennoch ist der heutige Begriff ,Staat‘ wesentlich
enger und konkreter gefasst, er orientiert sich an einem Bild des ,europäischen Nationalstaates‘. Für den
wissenschaftlichen Sprachgebrauch ergibt sich dabei eine weitere Problematik
dadurch, dass die Vorstellung vom Staat ganz im Sinne der abendländischen
Staatsphilosophie als wertender Begriff vom ,guten Staat‘ geprägt ist. Einmal wird das Vorhandensein von
Staaten als selbstverständlich und notwendig zur Befriedung der Gesellschaft,
für ein recht- und gesetzmäßiges Alltagsleben angesehen – dadurch, dass er
die persönliche Ordnungssicherheit
und Zukunftsorientierung garantiert 16
wird der Staat per se als ,gut‘
legitimiert –, zusätzlich wird die europäische Geschichte der Durchsetzung von
Patizipationschancen und Menschenrechten attributiv mitgedacht
und findet in der fundamentalen Demokratieforderung ebenso seinen
Niederschlag wie – in rechtlich erstaunlich verbindlichen Form – in der
UNO-Charta der Völker- und Menschenrechte, die den kollektiven historischen
Erfahrungsschatz europäischer Geschichte und Kämpfe widerspiegelt.
4. Kritik des üblichen Begriffsgebrauchs
und seiner didaktischen Umsetzung
Ein kritischer Überblick über die historische wie die
aktuelle Verwendung des Begriffes ergibt eine das Verständnis erschwerende
Konfusion und fachliche wie sachliche Entdifferenzierung, die eine Fundamentalkritik
am Begriff ,Staat‘ wie am ,Staatskonzept‘ selbst nahe legt, verschiebt sich
doch die politisch-ökonomische Diskussion immer stärker vom Thema der
Staatsfunktionen zum Problem des ,Staatsversagens‘. Sehr unterschiedliche
gesellschaftliche Gebilde und Herrschaftsverbände werden im Laufe der
Geschichte und erst recht heute, retrospektiv auf historisch zurückliegende
Situationen angewendet, mit dem Begriff ,Staat‘ gekennzeichnet. Das Ergebnis
eines solchen kritischen Ansatzes ist, dass die heutige Verwendung des
Begriffes ,Staat‘ auf historisch zurückliegende Institutionen fälschliche
und das Verständnis verfälschende aktualistische Vorstellungen und Bedeutungsinhalte
mit transportiert. Gerade in einem politik- und geschichtsdidaktischen Kontext
kann dies problematisch und verhängnisvoll sein, da davon auszugehen ist, dass
Schülerinnen und Schüler über das notwendige, differenzierende und
relativierende historisch-politische Sachwissen als Korrektiv für einen
entdifferenzierenden Begriffsgebrauch erst im Ansatz verfügen.
Doch dürfte ein solcher politologischer wie
historiographischer Neuansatz illusorisch sein und die Forderung danach sich
zu sehr am eingeführten Sprachgebrauch, aber auch an der notwendigen umgangssprachlichen
Verständlichkeit stoßen, um sinnvoll gestellt werden zu können. Notwendig ist
vielmehr, ein bewussteres und stärker differenzierendes politisch-historisches
Fachkonzept zu entwickeln und zu vermitteln, das durch inhaltliche
Differenzierung die begriffliche Entdifferenzierung aufwiegen kann. Es ist
gerade dieses semantische Problem – mit seinen Gefahren einer verfälschenden,
ideologisierenden oder funktionalisierenden Geschichtswahrnehmung 17
–, das den sonst unter der Gefahr einer zu weitgehenden Formalisierung
differenzierter Sachverhalte und Realitäten und einer tendenziellen Entpolitisierung
historischer Prozessbetrachtung stehenden Versuch einer kategorialen
Begriffsbestimmung sinnvoll und auch notwendig erscheinen lässt.
,Staat‘ als Begriff,
Kategorie und Gegenstand
wissenschaftlicher Reflexion ist den Politikwissenschaften
wie dem Politikunterricht sozusagen
‚in die Wiege gelegt‘, seit die antike griechische ,polis‘ den Namen für die
,Politik‘ gab und – wie in Platos ,politeia‘
–als ,Staat‘ übersetzt wurde: Politik als
Staatskunst und Politikwissenschaft
als Staatswissenschaft.
Eine fachgeschichtliche Wurzel der Politikwissenschaft, vor allem im süddeutschen Raum noch heute in
der Universitätsorganisation nachweisbar, ist das ältere Staatsrecht bzw. ist die Staatsphilosophie,
die den entsprechenden juristischen und philosophischen Fakultäten zugeordnet
sind. Die sozialwissenschaftliche
Zuordnung, zu einem ohnehin jungen und nicht einheitlich strukturierten Fachbereich,
ist uneinheitlich und auch inhaltlich oft uneindeutig. Entsprechend der
zeitweise negativen Wertbesetzung des Begriffs ,Gesellschaft‘ 18
ist damit auch in der Didaktik des Politikunterrichts die sozialwissenschaftliche
Fundierung des Politikbegriffes und erst recht nicht des ,Staates‘ als Unterrichtsgegenstand
des Faches eindeutig und zwingend. Die Einführung eines im Kontext einer
sozialwissenschaftlichen Zivilisations- und Staatstheorie unverzichtbaren
korrespondierenden Begriffs einer ,Staatsgesellschaft‘ als Charakteristikum und Typkategorie ist
daher unter Voraussetzung einer weiteren Reflexion des fachlichen
Selbstverständnisses des Politikunterrichts notwendig und auch im Rahmen dieses
Diskurses selbstverständlich.
Dementsprechend erreicht das Fach ,Politik‘ in vielen
Fällen Schülerinnen und Schüler als ,Staatsbürgerkunde‘; auch spätere
Fachbezeichnungen sind auffällig uneinheitlich (Sozialkunde, Gemeinschaftskunde,
Gesellschaftslehre) und zeichnen die Uneindeutigkeit sowohl der didaktischen
Konzepte wie der sie tragenden politischen Setzungen nach.
Damit ist die Unsicherheit
gegenüber einem wertbesetzten Gegenstand
und seine Einbindung in die Prozesse der Machtgewinnung und des Machterhalts
ebenso zu charakterisieren, wie daraus rein äußerlich die jeweiligen (partei-)
politischen Optionen der Landesregierungen als verfassungsmäßige Träger der
,Kulturhoheit‘ in der Bundesrepublik Deutschland abzulesen sind.
Entsprechend dieser institutionellen und
gesellschaftlichen Vorgaben ist der Fachgegenstand
von Anfang an deutlich gegenwartszentriert
und aktualistisch verstanden und
bewusst von einer, meist auch von aktuellen Bezügen befreiten, ,historischen Bildung‘, die vom Fach
Geschichte getragen wird, abgesetzt worden. Die vom Gegenstand her nicht
hinreichend begründbare strikte Fächeraufteilung in Politik, Geschichte und
Erdkunde 19 bedingt
einen uneinheitlichen und unscharfen Gebrauch von gemeinsamen Begriffen und
Kategorien, was gerade am Beispiel des Themas ,Staat‘ sehr deutlich
herausgearbeitet werden kann.
Jede der drei genannten gesellschaftswissenschaftlichen
Teildisziplinen verwendet einen distinkten Staatsbegriff. Während die
Geographie ihr Hauptaugenmerk auf die territorialen Herrschaftseinheiten und
damit auf das Charakteristikum des Begrenzt- und Umgrenztseins richten,
welches in der traditionellen Länderkunde oft mit dem Begriff ,Land‘
synonymisiert wird und vor allem darauf ausgerichtet ist, eine kategoriale
Hierarchie von Raumeinheiten zu konstituieren, bei denen die jeweils
nachgeordneten Teilmengen der übergeordneten Einheit sind, lenkt die
Historiographie ihr Interesse auf die Herrschaftshierarchien oder auch
Herrschaftsdynastien, wenn sie einem älteren, stärker personalisierten als
strukturierendem Fachverständnis folgt. Wahrnehmungsbegrenzungen liegen dabei
in der Prämisse, dass die eindeutige
Herrschaftszuordnung die Normalität, Ambiguitäten und Machtbalancen
aber als Abweichungen von geringerem
historischen Interesse oder als Merkmal allein für historische Übergangsperioden zu gelten haben. Damit werden
aber Herrschaftsverbände zu jeder historischen
Zeit vergleichbar
und ähnlich. Sie können daher leicht
unter einem überzeitlichen Begriff des ,Staates‘ subsumiert werden, ohne dass
eine Notwendigkeit der Analyse der fundamentalen
gesellschaftlichen Unterschiede in der konkreten historischen
Situation und der Prozesshaften Uneinheitlichkeiten
von Herrschaft erkannt und hinreichend wissenschaftlich umgesetzt würde.
Beide Fächer tradieren so die Vorstellung des grundlegenden Ausschließlichkeitscharakters des
Staatsbegriffes, auch wenn die Realität der so bezeichneten
Herrschaftsregionen und Herrschaftsverbände gerade dieser statischen Perspektive
widerspricht. Damit verdeutlicht sich die doppelte Herleitung des Staatsbegriffes
einmal aus der Staatsphilosophie, die nach der endgültigen Utopie, nach dem ,besten Staat‘ fragt und reale Prozesse als zu
diesem Ziel hin- oder wegführend konzeptualisiert, und aus dem real erlebten
Bild des mitteleuropäischen Staates, der sich in einem langandauernden
Prozess in Richtung auf Verfestigung, Institutionalisierung und Homogenisierung
entwickelt hat und über die Beanspruchung und Durchsetzung des Gewaltmonopols auch ein Definitionsmonopol über legale Herrschaftsausübung erwerben
konnte, das sich seit Hugo Grotius im 17. und 18. Jahrhundert in den
vereinheitlichenden Völkerrechtskonzeptionen von Territorium, Staatsvolk und effektiver, durchgesetzter Herrschaft
wiederfindet.
Bei einer wissenssoziologischen Analyse dieses
Tatbestandes wird deutlich, dass diese begriffliche Konzeption des Staates
Ergebnis eines zivilisationstheoretisch verständlich zu machenden
Distanzierungsproblems ist, wobei die fachliche
Distanzierung – in der Beschränkung auf ,historische‘ oder ,räumliche‘
Sachverhalte 20 – als die
gesellschaftliche Ebene ausblendende ,Überdistanzierung‘
auf mangelnde Selbstdistanzierungsfähigkeit
der Wissenschaft hinweist, dabei aber wissenschaftlich einen geringeren
Differenzierungsgrad und ein geringeres Syntheseniveau in Kauf nimmt (Elias
1983).
Lehrerinnen und Lehrer wie Schülerinnen und Schüler
verbinden mit dem Begriff ,Staat‘ unabhängig von seiner historischen oder
regionalen Zuordnung unwillkürlich die Vorstellung
vom ,modernen‘ in Westeuropa entwickelten ,Nationalstaat‘, der sehr viel einheitlicher verstanden und wahrgenommen
wird, als er in der historischen und zeitgeschichtlichen Realität selbst in
Westeuropa war oder ist: er ist ein ideelles Konstrukt, das fester Bestandteil
der westeuropäischen Politischen Kultur ist und zum Selbstverständnis gerade
auch der eurozentrischen Urteilsperspektiven der Gegenwart gehört. Differenzen
und abweichende Wahrnehmungen werden verdrängt und im öffentlichen
Bewusstsein ausgeblendet, bestenfalls als abweichende Realität, als ,Normabweichung‘ oder ,Besonderheiten‘
– Sonderwege zum Nationalstaat – wahrgenommen und beurteilt, oder auch
schlicht als ,Defekte‘ oder ,Defizite‘
des konkreten Staatswesens.
Das belegt den normativen
Charakter des allgemein gebräuchlichen Staatsbegriffes, der ihn als
wissenschaftlich-distanzierende Kategorie weithin unbrauchbar macht. Auch
hier kann zur Erhellung der gesellschaftlichen Sachverhalte ein ,Mehr-Ebenen-Modell‘ an Hand des
Begriffspaares ,Engagement und
Distanzierung‘ als Grundvoraussetzung einer angemessenen Realitätsverarbeitung
entwickelt werden. (Elias 1981, 1983; vgl. Waldhoff 1995: 23, 26-31.)
So erscheint die Frage nach einer differenzierteren
Modellbildung auf einem höheren Sytheseniveau
zu den Herrschaftsverbänden, die
umgangssprachlich und in anderer wissenschaftlicher Konzeptualisierung als ,Staaten‘ angesprochen werden, sowie
die Frage nach den zu Grunde liegenden gesellschaftlichen Konfigurationen, die wir als ,Staatsgesellschaften‘
als sozialen Trägern des heutigen Nationalstaates,
dessen Muster sich zusehends universalisiert,
charakterisieren können, zu einem zentralen Problem einer angemessenen
Politikdidaktik zu werden.
Der traditionelle Staatsbegriff umfasst letztlich alle
einigermaßen distinkten Herrschaftsverbände von nennenswerter Dauer und
Stabilität, die sich in ein System innerer und äußerer Machtbalancen und
Machtkonkurrenzen einbinden lassen. Im Gegensatz zum schon angesprochenen modernen Nationalstaat ist, wie
vielfältige historische Beispiele zeigen, weder eine territoriale Ausschließlichkeit
noch eine effektive Durchsetzung eines Gewaltmonopols bzw. der Ausschließlichkeit
der Herrschaftsgewalt für diese Verwendung des Staatsbegriffes notwendig oder
als Kriterien hinreichend brauchbar.
Sehr unterschiedlichen Herrschaftsverbänden wird im
geschichtlichen Überblick die Kategorisierung als Staat zuteil; um nur kurz
einige Beispiele zu nennen, die die Heterogenität und Spannweite der
Erscheinungsformen augenfällig machen können:
a. Kleine,
abgeschlossene ,Überlebenseinheiten‘ werden insoweit als Staaten charakterisiert,
als nicht eine familiale Kohäsion als
konstituierend angenommen wird, was, vor allem bei nomadischen Lebensformen
zur Kategorisierung als ,Stamm‘ oder ,Clan‘ führt. Doch sind, bei dieser äußerst
problematischen Zuordnung und Abgrenzung die Grenzen fließend, wie z.B. die
Untersuchungen von KürÕat-Ahlers
über die frühen Staatenbildungen
türkischer Völker bzw. Stämme in Zentralasien zeigen.
b. Altorientalische Reiche, die sich als
,Priesterkönigtümer‘ oder ,Hydraulische Kulturen‘ (vgl. Wittfogel
1938/1980, 1962) ansprechen lassen, entstehen auf der Grundlage der ,Zweiten
landwirtschaftlichen Revolution‘ im ,Fruchtbaren
Halbmond‘ Vorderasiens und werden historisch als ,Staaten‘ angesprochen
(Sumer, Babylon, Akkad, Assur, Ägypten u.a.).
c. Stadtkulturen wie die griechische
,polis‘ oder auch das nur temporär zu einer reichsähnlichen Zentralmacht
ausgeweitete, meist jedoch stadtstaatlich
dezentral organisierte Hethiterreich
in Anatolien (Hattuşa,
Kültepe und andere städtische Siedlungen) werden in der historischen Literatur
als Staaten angesprochen.
d. Frühe und klassische Imperien wie die
von Persien (Archämeniden, Sassaniden) oder Rom gelten gar als historische
Musterbeispiele von Staatsbildungen.
Die offensichtliche strukturelle und historische
Unvergleichbarkeit der genannten Herrschaftsverbände und die
unterschiedlichen gesellschaftlichen Integrationsformen der materiellen wie
kulturellen Lebensverhältnisse in den angesprochenen historischen Perioden
zeigen, dass hiermit der Begriff ,Staat‘ zu einem Synonym für
,Herrschaftsverband‘ geworden ist und als distinkte analytische Kategorie nur
noch wenig Bedeutung hat. Vor allem aber ist problematisch, dass dieser Begriffsgebrauch
die Vorstellung nahe legt, die genannten historischen Herrschaftsverbände
seien in ihrem Wesen mit dem modernen Nationalstaat vergleichbar und mit den
staatsphilosophischen und staatsrechtlichen Kategorien der Neuzeit wenigstens
in den Grundzügen zu charakterisieren.
Selbst die Geschichte Mitteleuropas zeigt die Problematik
der gegenwartszentrierten kategorialen Perspektive nur allzu deutlich, lässt
aber auch erste Kriterien zur Beurteilung der Voraussetzungen, unter denen
größere Menschengruppen zu stabileren Herrschaftsverbänden zusammengeführt werden,
aufscheinen, was letztlich ja gar nicht so selbstverständlich ist, wie es dem
am modernen Nationalstaat entwickelten politischen Bewusstsein zunächst
erscheinen mag.
Das mittelalterliche ,Heilige
Römische Reich Deutscher Nation‘, hervorgegangen aus den Teilungen des
in der Völkerwanderungszeit begründeten Frankenreiches unter scheinbarer
Wiederaufnahme der römischen Imperiumsidee – zu deren ideologischer Überhöhung
die auf Machtgewinn und Machtzentralisierung bedachte römisch-katholische
Kirche des Papsttums in erheblichem Maße beitrug –, war mitnichten ein Staat
im modernen Sinne, weder mit einer einheitlichen Staats und Herrschaftsform,
21
noch mit nennenswerten Ansätzen einer Vereinheitlichung regionaler
Lebensverhältnisse und Machtrepräsentation. Kulturelle und sprachliche
Differenzierung unterlagen noch keinem Homogenisierungsdruck einer zentralen
Herrschaft in dieser noch primär landwirtschaftlich geprägten Gesellschaft.
Gellner (1990: 274f.) stellt dies in einen sehr sinnvoll
erscheinenden Kontrast zur heute erfolgten nationalstaatlichen
Homogenisierung in der Staatsgesellschaft: „Die kulturelle Vielfalt, die für
große Agrarstaaten so typisch und nützlich (Hervorhebung G.V.) war,
stellt mobile Bevölkerungen mit fast zum Allgemeingut gewordener
Schriftkenntnis und Bildung vor beträchtliche Probleme. Der kulturelle
Pluralismus verträgt sich gut mit der Existenz solcher bäuerlicher
Gemeinschaften und mit statisch und hierarchisch geordneter berrufsständischer
Systeme...“, nicht jedoch, so ist hinzuzufügen, mit dem zentralen und auf
die gesellschaftlich befriedende Durchsetzung eines Gewaltmonopols und Herrschaftsdefinitionsanspruches
bedachten Nationalstaat (Waldhoff 1995: 55).
Waldhoff (ibid.: 77) verweist in diesem Zusammenhang auch
darauf, dass aus dieser kulturellen Vielfalt mitnichten eine entsprechend
große Verhaltensdifferenzierung hervorgeht, die erst in späteren Phasen des
Zivilisationsprozesses herausgebildet wird. Auf dieser bäuerlichen
Zivilisationsstufe dominiert das extreme Machtgefälle gegenüber
individualisierender Verhaltensmodellierung.
Muchembled (1990: 127), von Waldhoff in diesem
Zusammenhang herangezogen, charakterisiert dieses: „Vor der Epoche der
Renaissance gibt es also kaum jemanden, der aufgrund seines Verhaltens am Rand
der Gesellschaft steht oder sich selbst dorthin stellt.“ Parallele Befunde
werden von Rahnema (1995: 5-8) in seinen Untersuchungen zu
Armut und Verelendung auch für die heutige Zeit in Beispielen aus der
,Dritten Welt‘, den heutigen Peripherien, entwickelt. Psychosoziale Verelendungsprozesse,
die mit der Entwicklung gesellschaftlicher Randständigkeit und sozialer Desintegration
einhergehen, finden erst mit der Phase der Inkorporation der Peripherien in
das politisch-ökonomische Weltsystem (Wallerstein) statt, d.h. also im
Prozess der Peripherisierung, was
als Ausgrenzung und soziale Deklassierung erfahren wird und mit einer
verstärkten innergesellschaftlichen Verhaltensdifferenzierung einher geht.
Das politische Herrschaftssystem ist gekennzeichnet durch
eine kaum überschaubare Zahl von Machtebenen und Machtzentren, die vor allem
damit beschäftigt sind, immer aufs Neue ihre Machtbalancen auszutarieren,
was durch Kriege und offene Fehden geschieht und im hohen Maße personalisiert
und durch unmittelbare körperliche Gewaltanwendung gekennzeichnet ist (Elias
1996: I/263 ff. und I/283 ff.). Die vier Hauptmachtzentren
– Kaisertum, Papsttum, Königtum und Fürstenherrschaft bzw.
Grafschaftsordnung –, nur wenig strukturiert durch das sich ohnehin erst im
Laufe des Mittelalters herausbildende Lehnswesen,
,schweben‘ über einer nicht einheitlich strukturierten ,Basis‘ der ,einfachen
Leute‘, d.h. der Landbevölkerung,
deren Lebensgrundlage in Mittel- und Westeuropa nach der nachantiken Periode
der Reruralisierung und Entmonetarisierung weitgehend wieder
die agrarische Subsistenzwirtschaft ist, in der unmittelbare Herrschaft durch
Grundbesitz ausgeübt wird (Feudalwesen) und ein wachsender
Bevölkerungsteil in persönlicher Abhängigkeit und Unfreiheit (Leibeigenschaft,
Bindung an den Boden) lebt. Teilweise konkurrieren die auf persönlichen Klientelbindungen
beruhenden Machthierarchien, vor allem auch die kirchliche und die kaiserliche
Macht, die auch dadurch eine Vereinheitlichung oder dauerhafte
Institutionalisierung verhindern. Jedoch kann in gewissem historischen
Kontext jedes der genannten Machtzentren
für sich genommen ,Staatscharakter‘ annehmen und wird in historischen
Untersuchungen als ,Staat‘ bezeichnet (Kaiserreich, Königreich, Fürstentum,
Grafschaft, Kirchenstaat...), obwohl diese Einheiten weder funktional
eindeutig aufeinander bezogen noch als Machteinheiten über die Beschreibung
der persönlichen Macht hinaus in
Bezug auf ihre Machtansprüche und Machtreichweite eindeutig abgrenzbar sind.
Diese prinzipielle Uneindeutigkeit der Macht- und Herrschaftsprozesse in einer früheren Stufe der Zivilisations- und
Staatsbildungsprozesse gilt auch noch, wie Muchembled (1990: 21)
feststellt, für die Zeit der Herausbildung des französischen Absolutismus vor
der Französischen Revolution. Waldhoff (1995: 77) charakterisiert dies sehr
anschaulich: „Frankreich im Sinne des heutigen Nationalstaates, wie man es
unter dem Einfluss nationaler Selbstbilder unwillkürlich mit dem Klang dieses
Namens assoziiert und in die Vergangenheit zu projizieren neigt, besteht im 15.
und 16. Jahrhundert nicht. Es wird als eine zersplitterte Welt gegeneinander
abgeschlossener Gemeinden geschildert, in Rituale nicht abreißender
Gewalttätigkeiten zwischen den Bewohnern benachbarter Dörfer zerstritten, die
‚vorgeben, einem Gefälle unterschiedlicher Verhaltensweisen zu folgen, die es
in Wahrheit nicht gibt‘.“ 22
5. Das Problem einer historischen Dialektik
von Staat und Staatsgesellschaft
Nachdem deutlich geworden ist, dass unsere heutige
Vorstellung vom ,Staat‘ gegenwartszentriert und in vielen Fällen damit den
tatsächlichen Zeitbezügen nicht entsprechend und ahistorisch ist, und in gewisser
Weise einer eurozentrischen Perspektiven entspringt, muss in den
Sozialwissenschaften, 23
vor allem aber im für die Entwicklung gesellschaftlichen Bewusstseins wichtigen
Politikunterricht, sehr viel differenzierter und vielfältiger mit diesem
Begriff umgegangen werden: es ist das Konkrete
zu benennen, wenn das Konkrete gemeint
ist, ist die Verallgemeinerung
und theoretische Distanzierung
gemeint und gefordert, ist eine distinkte
adäquate Begrifflichkeit zu entwickeln, zu verwenden und klar zu definieren. Umgangssprachliche Bezeichnungen, wozu
die oftmals historiographisch undifferenzierte Verwendung des Begriffes
,Staat‘ gehört, sind nur mit zusätzlichen Erläuterungen und Konkretisierungen
und mit äußerster Vorsicht – wenn überhaupt, wenn es die Verständlichkeit
erfordert – zu gebrauchen, um zu verhindern, dass missdeutende
Bedeutungsinhalte ,mittransportiert‘ werden.
Ist der ,Staat‘ das Ergebnis konkreter gesellschaftlicher Vorgänge und Prozesse – des ,Staatenbildungsprozesses‘
–, so sind einmal die Voraussetzungen
und Charakteristiken dieser Prozesse
zu klären und zum andern sind die parallelen gesellschaftlichen Entwicklungen
des ,Zivilisationsprozesses‘ –
z.B. der Prozesse der Durchsetzung des Gewaltmonopols
und der Entwicklung des kulturellen
Zeichen- und Bedeutungsinventars – und die zum Verständnis notwendigen Prozesse der Veränderung der materiellen
Lebensbedingungen und ökonomischen Produktionsverhältnisse zu erörtern.
Ein solcher konkreter ,Staatsbegriff‘ setzt damit aber
auch die Kenntnis und Analyse der ebenso konkret zu beschreibenden
,Staatsgesellschaft‘ voraus, bedarf zu seiner Bestimmung daher einer historisch-sozialwissenschaftlichen Methodik.
,Staat‘ wird damit von einem ehedem normativ-ethischen
oder idealistischen Begriff der
Staatsphilosophie (Utopien des
gerechten ,Philosophenkönigtums‘ bei Platon, ,Utopia‘ von Thomas Morus,
der ,Sonnenstaat‘ von Campanella, aber auch der ,Gesellschaftsvertrag‘ bei
Rousseau oder die ,Klassenlose Gesellschaft‘ bei Karl Marx) zu einem analytisch distinkten Begriff, der
einen bestimmten Aspekt der Gesellschaftsentwicklung in Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung der
Herrschaftsbeziehungen kennzeichnet.
Die Herausbildung des Staates und der Staatsgesellschaft
ist das Ergebnis mehrerer aufeinander folgender – in den einzelnen Phasen
durchaus auch widersprüchlicher und mit gegenläufigen Unterströmungen
versehener – Modernisierungsschübe
in den mittel- und westeuropäischen
Gesellschaften. Äußerliche historisch fassbare Marksteine sind sicherlich
einmal die mit der Renaissance, der Reformation und dem Humanismus 24
eingeleitete Säkularisierung der Gesellschaft,
sodann aber vor allem die Zivilisierungsschübe
einer ,höfischen Kultur‘, die vor allem von Elias untersucht wird und
die dann in der Aufklärung ,Topos‘ der politischen und kulturellen
Kritik wird. 25
Diese zwei ,Großphasen‘ der
Modernisierung, die einhergehen mit der stärkeren und differenzierteren
sozialen Stratigraphierung der Gesellschaft lösen das vorherige stärker
personalisierte ständische System ab, und führen zu einer machtpolitischen
Durchdringung und Zentralisierung, d.h. institutionellen Hierarchisierung
der Gesellschaft. Aber letztlich drücken sich in diesen Modernisierungsschüben auch die grundlegenden Veränderungen in
den materiellen Lebensbedingungen der
Bevölkerung aus, die durch Wachstum der
Bevölkerungszahl,26 höhere Bevölkerungsdichte, Entstehen
überregionaler struktureller Interdependenzen 27 und Infrastrukturen, Merkantilisierung und Monetarisierung der Ökonomie
und letztlich der Einleitung der
industriellen Produktionsformen und Arbeitsteiligkeiten zu beschreiben
sind. 28
Indem neue, städtische
Lebensformen und gesellschaftliche ,Aktivzentren‘ des Handels und der Kommunikation z. B. in den verschiedenen sich von
der Feudalherrschaft schrittweise emanzipierenden Städtebünden wie der Hanse entstehen, verändern sich die
Anforderungen des Einzelnen an die Herrschaft und ihre Fähigkeit und Funktion Ordnungssicherheit, Zukunftssicherheit und
überörtliche Handelssicherheit zu gewähren. Dazu ist die durch
persönliche Machtfehden strukturierte Adels- und Kriegerherrschaft immer
weniger in der Lage; an ihre Stelle muss die abstraktere, institutionalisierte
Herrschaft durch Gesetze treten, die die allgemeine Gültigkeit von privaten (Handels-) Verträgen durch Anwendung
eines zentralen Gewaltmonopols durchsetzt und sichert und damit die alten
städtischen und ständischen Privilegien
und Stadtrechte ablöst, d.h. also letztlich: der Staat.
Eng verbunden ist dieser Prozess mit einer in Kämpfen
durchgesetzten phasenhaften Verschiebung der innergesellschaftlichen Machtbalancen, wobei sich letztlich die
zentralen Mächte gegenüber den dezentralen Machtzentren der alten
Feudalordnung durchsetzen. Dieser Prozess ist in Europa nicht widerspruchsfrei,
sondern verläuft in typischen
Wellenbewegungen. Zentralistische Bewegungen weltlicher Herrschaft knüpfen
an antike Herrschafts- und Reichsvorstellungen an, sind aber im Mittelalter
regional unterschiedlich wirksam, da sie sich an dem konkurrierenden Machtsystem der katholischen Kirche aufreiben. In der Stauferzeit im
13./14. Jahrhundert werden Modernisierungsschübe
vor allem in Süditalien und Sizilien im Sinne des Durchgriffs direkter Herrschaftsgewalt
des Kaisers und des Reiches durchgesetzt, also gerade in der Region, die erst
kurz zuvor von der Herrschaft der Araber und der Normannen übernommen wurde
und wo sich schon modernere gesellschaftliche Entwicklungen abzeichneten und
die Lehensherrschaft des Feudalismus in keiner älteren historischen Tradition
stand.
Genau in der selben Zeit musste Friedrich II., der Staufer, zur Sicherung der Reichseinheit in den
deutschen Reichsgebieten die
Fürstenprivilegien gegen die regionalen Zentralisierungstendenzen des
deutschen Königtums erneut durchsetzen
und sichern. In der Folgezeit wurde das diffizile Machtsystem des Reiches immer neu austariert, wobei Kaiserwahlen
und die Durchsetzung von städtischen Handelsprivilegien, letztlich auch die
Erringung der Reichsunmittelbarkeit, immer wieder Zäsuren setzten. Am Ende
des Mittelalters konzentrierte sich der Machtkampf auf die Auseinandersetzung
zwischen der Fürstenherrschaft und
dem Versuch der lokalen Ritterschaft,
alte Privilegien und Machtpositionen zu erhalten: also ein Kampf zwischen
höherem und niedrigerem Adel, wie er auch für die englische Geschichte so
bezeichnend geworden ist.
In den deutschen Reichsgebieten kann dieser Prozess
historisch beispielhaft gezeigt werden an den Fehden und dem letztlichen
Untergang von Franz von Sickingen,
bei denen der Versuch gemacht wurde, die zuletzt aussichtslose Machtposition
der Ritterschaft durch ein – von Luther nicht gerade freudig begrüßtes –
Bündnis mit der Reformation noch einmal zu retten. Besonders anschaulich wird
dieser Vorgang geschildert von Fritz Wolff (1997): „Am 6. Mai 1523 wurde die
von hessischen, kurpfälzischen und kurtrierischen Söldnerscharen eingeschlossene
Burg Landstuhl, auf die sich der Ritter Franz von Sickingen nach seinem
gescheiterten Überfall auf die Erzbischofsstadt Trier zurückgezogen hatte,
nach einwöchiger Kanonade sturmreif geschossen und musste kapitulieren. Am
nächsten Morgen begaben sich die siegreichen Fürsten, Kurfürst Ludwig von der
Pfalz, der Trierer Erzbischof Richard von Greiffenklau und Landgraf Philipp
von Hessen, persönlich in die zusammengeschossene Burg. Dort fanden sie ihren
Gegner auf den Tod verwundet in einem unterirdischen Gewölbe. Zu den letzten
Worten, die er mit ihnen wechselte, gehört der Ausspruch, er wisse wohl, dass
nicht er, Franz von Sickingen, die Braut sei, um die man tanze...
Der Sinn dieser Worte war ohne weiteres klar. Es ging nicht um die Bestrafung eines
einzelnen landfriedensbrüchigen Ritters, sondern in ihm sollte der gesamte
Ritterstand getroffen werden. Und in der Tat: Mit der Brechung der Burg
Landstuhl war auch die Kraft der Ritterschaft gebrochen, und das Ende
Sickingens bedeutete das Ende ihres
Verzweifelungskampfes gegen den sich ausformenden modernen Territorialstaat.
Den Arrondierungsbestrebungen der fürstlichen Landesherren mit ihrem Anspruch auf Steuer- und Gerichtshoheit hat
sich der Ritterstand mit dem hartnäckigen Festhalten am eigenen hergebrachten
Recht – das war vor allem das Recht der ritterlichen Fehde 29
– von Anfang an widersetzt. Weitere Faktoren haben die Krise, in die die
Ritterschaft durch die Festigung des Territorialstaates geraten war,
verschärft. Mit der Einführung neuer
Waffentechniken und dem Aufkommen der Söldnerheere hatte sie ihre einstige
militärische Bedeutung verloren; zugleich sah sie sich in ihrer
ökonomischen und sozialen Stellung durch die wachsende wirtschaftliche Kraft
der Städte bedroht. Neue Aussichten schienen sich dann mit der Ausbreitung der
reformatorischen Bewegung zu eröffnen. Ulrich von Hutten, der auch als
Humanist und Publizist die Ansprüche seines Standes vertrat, hat in Luther vor
allem den Verbündeten gegen Rom und die ‚Pfaffenherrschaft‘ gesehen, deren
sichtbare Repräsentanten für ihn und seine Standesgenossen die geistlichen
Fürsten im Reiche waren. Der Angriff, den Sickingen dann nicht wie Hutten mit
der Feder, sondern mit dem Schwert gegen sie führte, wurde als Bedrohung des
ganzen Fürstenstandes, auch des weltlichen, aufgefasst. Mit der Einnahme von
Landstuhl war diese Bedrohung auf Dauer beseitigt“ (Hervorhebungen G.V.).
Bemerkenswert ist in diesem Text, dass die beiden dominanten Determinanten des
gesellschaftlichen und machtpolitischen Wandels sehr klar angesprochen
werden: einmal, dass der Sieg über den Ritterstand
ein Schritt zur Territorialherrschaft
und der Überwindung des feudalen
Lehenssystems war, damit also im Sinne der Entstehung des Staates ein Modernisierungsschub, und dass dieser Schritt dialektisch
verbunden ist mit materiellen
Veränderungen in der Gesellschaft, die hier durch den Fortschritt in der Waffentechnik
angesprochen werden. Dabei ist hervorzuheben, dass militärischer Fortschritt
immer zwiegesichtig ist und auf der einen Seite die materielle
Weiterentwicklung der Waffen durch technische Innovation – im Europa des
Spätmittelalters auch durch technische Übernahmen aus dem weiter
entwickelten arabisch-islamischen Orient, zu dem der (kriegerische) Kontakt während
der Kreuzzüge hergestellt worden war
– meint, auf der anderen Seite aber, interdependent damit verbunden, in der Kriegstechnik, d.h. damit auch in der
sozialen Verankerung und dem sozialen Habitus der Kriegführenden selbst
begründet liegt.
Ein weiterer politisch bezeichnender Modernisierungsschub auf diesem Weg ist die Französische Revolution, deren gesellschaftlicher Kern durch die
spektakuläre politische Oberfläche oftmals verdeckt wird, und die eher die Kontinuität der Verschiebung der
Machtbalancen und der Fortentwicklung des Zivilisationsprozesses
kennzeichnet als den grundlegenden ,Umsturz‘. Sie muss im Kontext gesehen werden
mit den genannten Prozessen der Merkantilisierung und Monetarisierung der
Gesellschaft und dem Beginn zunächst manufaktureller, später dann
industrieller Produktionsformen und der Durchsetzung der Arbeitsteilung.
Im Weltsystem
wird dieser Vorgang mit der Bildung der europäischen
Kolonialreiche und der Verdrängung älterer politischer und ökonomischer
Zentren z.B. in Asien und der Entwicklung einer globalen europäischen
Hegemonie, die im Globalisierungsprozess, unter Einbeziehung der USA und heute
auch Japans zum ökonomischen Zentrum der
Weltwirtschaft, strukturell fortbesteht.
Die Gesamtheit dieses Prozesses kristallisiert sich –
bei aller Kontingenz der einzelnen Elemente – in einer nationalstaatlichen Synthese, deren gesellschaftliche Grundlage
die entwickelte Staatsgesellschaft
ist, die in Westeuropa idealtypisch in der ersten Hälfte des 20.
Jahrhunderts herausgebildet worden ist. 30
6. Determinanten und Charakteristiken der
Entwicklung der Staatsgesellschaft
Haben wir zunächst, konzentriert auf einige exemplarische
Problemzusammenhänge, die den notwendigen
begrifflichen und kategorialen Paradigmenwechsel der Staatstheorie
besonders deutlich machen konnten, was vor allem auch für die
politikdidaktische Intention dieser Ausführungen wichtig ist, den konkreten
gesamtheitlichen Prozess der Modernisierung Mittel- und Westeuropas in den
Vordergrund gestellt, um zu verdeutlichen, dass sich dessen Konkretheit gegen
die Beliebigkeit eines offenen Staatsbegriffes oder auch eine rein normative
Staatsauffassung richtet, so müssen jetzt in systematischerer Sicht die einzelnen Elemente dieser Entwicklung angesprochen
werden.
Ihre Verbindung und Interdependenz ist gleichwohl nicht
beliebig oder unerheblich, sondern muss letztlich wieder auf einem höheren
Syntheseniveau in einer Staatstheorie zusammengeführt werden. Wichtigste
strukturierende Elemente sind dabei die zu untersuchenden Machtbalancen, die sich als Steuerung
von Zivilisationsprozessen und Figurationsbildungen herausstellen.
Eine historische Analyse des Staatenbildungsprozesses
in Europa muss verschiedene Einzelprozesse und Determinanten
berücksichtigen, die aber im Rahmen des Gesamtprozesses miteinander interdependent
verbunden sind. Als Stichworte und Ausgangsfragen eingehender Analysen lassen
sich dabei nebeneinanderstellen: die
materiellen Veränderungen der Lebensbedingungen, die Veränderungen der
Realitätswahrnehmungen und Realitätsdeutungen, die Verschiebungen der
Machtbalancen sowohl im zentral-peripheren Bezugsrahmen als auch im
Verhältnis der sozialen Schichten zueinander bzw. zwischen den Gruppen der
Etablierten und der Außenseiter, die Veränderungen der Institutionalisierungsformen
von Macht und Herrschaft, die verbunden ist mit den Prozessen der
Zentralisierung und der gesellschaftlichen Homogenisierung, und schließlich
die Veränderungen der zivilisatorischen Verhaltens- und Habitusformen in der
Gesellschaft.
6.1. Die materiellen Voraussetzungen der
Soziogenese
Die Lebensformen in Europa machen im und seit dem
Mittelalter einen fundamentalen Wandel durch. Der langsame Zusammenbruch des
römischen Imperiums in und seit der Zeit der Völkerwanderung lässt antike
Ansätze des Staatenbildungsprozesses zurücktreten und führt in Mitteleuropa
zu einer dramatischen Phase der Reruralisierung
und Entmonetarisierung.
Lebensgrundlage war allein die subsistenzwirtschaftliche bäuerliche
Lebensform, Macht und Reichtum fundierten auf Grundbesitz, Lebensform und
Vorstellungswelt war örtlich gebunden, immobil und von geringer zeitlicher und
räumlicher Reichweite. Das Monopol der Realitätsdeutung übernahm die Kirche,
wie überhaupt das Bildungs- und Zivilisationsmonopol.
Daher war auch die Kirchenhierarchie der einzige gesellschaftliche
Sektor, in dem noch historische Kontinuität zurück zur Antike, räumliche
Kontinuität durch die Herrschaftsinstitutionen von Kurie, Bistümern und
Ordensstrukturen, machtpolitische Kontinuität durch eine auf das Papsttum
konzentrierte Zentralherrschaft hin aufrecht erhalten wurde. In den
Machtbalancen des Frühmittelalters war zunächst einmal in Westeuropa die
römisch-katholische Kirche der Gewinner und Erbe des römischen Imperiums. Erst
parallel zur kirchlichen Macht etablierte sich in fränkischer Zeit ein erster
Ansatz einer weltlichen Zentralmacht und Reichsvorstellung. 31
Diese überaus verkürzte historische Perspektive soll hier
keine neue geschichtliche Deutung vorbereiten, sondern allein deutlich
machen, von welcher sozialgeschichtlichen
Ausgangslage sich die gesellschaftlichen und ökonomischen Wandlungen in
Europa entwickelten. Deutlich wird aber vor allem auch, dass im Mittelalter von
einem Staat und erst recht von Staatsvorstellungen
im modernen Sinne nicht die Rede sein konnte. Dass dabei Italien nicht ebenso
weit zivilisatorisch zurückgefallen war und nicht nur in Rom Reste urbanen
Lebens und Handels aufrecht erhalten konnte, dass in Westeuropa Paris durchaus
als Stadt weiter existierte und dass schließlich der arabisch-islamische Raum
gleichzeitig eine städtische Handelskultur entwickelte, die zivilisatorisch
Europa um Jahrhunderte voraus war und später auch im direkten Kontakt mit
Europa – ungeliebte – Vorbildfunktion einnahm, differenziert das Bild zwar,
lässt aber den grundsätzlichen Befund einer lang andauernden europäischen
Dezivilisationsphase nicht in Frage stellen.
Ausgehend von einer äußerst geringen Bevölkerungszahl in
Mitteleuropa – die bäuerliche Bevölkerung siedelte vor allem in verstreuten
und durch breite Waldgürtel voneinander getrennten Dörfern – führte erst die
relative Konsolidierung der Machtverhältnisse, die zeitweise Verbesserung der
Erträge in der Gunstphase des hochmittelalterlichen Klimaoptimums 32 zu einem erneuten Bevölkerungswachstum
und damit zu einer höheren Bevölkerungsdichte. Dies war die Grundlage für mehrere
Rodungsphasen und ermöglichte eine im Interesse der Machtausweitung der
Regionalherrschaft wie konkurrierend auch des Reiches stehenden expansiven
Politik, deren Folge einerseits die Kreuzzüge, andererseits aber auch die
sogenannte ,Ostkolonisation‘ war.
Dass die reine Subsistenzwirtschaft des Frühmittelalters
als materielle Basis der kriegerischen Expansion nicht mehr ausrichte, zeigte
sich für die ,Adels- und Ritterkaste‘ 33 ebenso bald wie für das Reich selbst.
Ökonomischer Wandel und Wachstum, zum Kauf von Waffen und Kriegsgerät ebenso
notwendig wie für die wachsenden Lebensansprüche einer auch zahlenmäßig expandierenden
Feudalschicht, verlangte unabdingbar nach einer erneuten Monetarisierung der
Ökonomie und der zumindest teilweisen und lokalen Ablösung der Subsistenzwirtschaft.
Erste Schritte in diese Richtung war die Vergabe von Stadtrechten und
Stadtprivilegien, die sich hierarchisierten nach den ökonomischen Potentialen
dieser Städte, die sich durch den Zusammenschluss zu Städtebünden z.B. in der
Hanse oder im Oberitalienischen Städtebund noch steigern und zu eigenem
Machtgewinn ausbauen ließ. Hier deutet sich der gesellschaftliche Wandel an,
der die Neuzeit und den modernen Staatenbildungsprozess eingeleitet hat.
Das führt zu einem Zurückdrängen
der ökonomischen und politischen Bedeutung der Agrarwirtschaft. Die
Machtressource ,Boden‘ verliert an Bedeutung gegenüber ,Geld‘, das zunächst
als Handelskapital, später dann als Industriekapital die gesellschaftlichen
Prozesse bestimmt.
Mit dem Handel einher geht die
Vergrößerung der ökonomisch und politisch
verflochtenen Räume, die Entwicklung von Infrastruktur. Bezeichnend ist hier
der Übergang vom Präsenzhandel zum Distanzhandel,34
der erst die Gründung von machtpolitisch relevanten Handelshäusern wie der
Fugger in Augsburg oder der Medici in Florenz, aber auch der
Handelsorganisation der Hanse ermöglicht und die vorherige Dominanz der
sporadisch aus dem Orient hereinkommenden arabischen und jüdischen ,Abenteurer-Händler‘ ablösen kann.
6.2. Veränderungen der Realitätswahrnehmungen
und Realitätsdeutungen
Nicht nur die äußeren Lebensbedingungen und die materiellen
Lebensumstände, wie sie im letzten Kapitel beschrieben wurden, veränderten
sich in Mittel- und Westeuropa vom Mittelalter zur Neuzeit und zur
Herausbildung der modernen Staatsgesellschaft.
Auch die Haltung von Menschen und der Gesellschaft zu ihrer natürlichen und
sozialen Umwelt machte einen dramatischen Wandel durch. Äußerlich hat dies die
Historiographie vor allem im Wandel der Bedeutung der Religion für das Alltagsleben
der Menschen wie für die Kultur der Gesellschaft deutlich zu machen versucht;
der Prozess wurde als Übergang vom religiös-mythischen zum
aufgeklärt-säkularisierten Denken beschrieben. Doch sollte dieser Prozess, den
die Zivilisationstheorie seit Elias eingehender zu analysieren sucht,
grundsätzlicher erörtert werden als Veränderung der Realitätswahrnehmung, der Realitätsdefinitionen
und der als wahr und unbestreitbar
erlebten Weltbilder. Dies ist ein zentraler Aspekt des gesellschaftlichen
Wandels, der zwar zunächst der marxistischen These zu folgen scheint, nach der
das Bewusstsein dem Sein folgt, doch
diese Grundeinsicht wesentlich differenzierter und uneindeutiger, selbstreferentieller verfolgen und erklären will und
sich vor allem vor undifferenzierten
Widerspiegelungstheoremen absetzen soll.
Realitätsdeutungen und Weltbilder der Einzelnen wie der
Gesellschaft entstehen im Spannungsfeld von persönlicher Erfahrung, der biographischen Dimension, die sich
zumeist in einer bestimmten und konkreten gesellschaftlich-historischen
Situation und Umwelt sich durchaus durch überpersönliche Gleichsinnigkeit
und Regelhaftigkeit beschreiben lässt, die es berechtigt erscheinen lassen,
von kollektiven Erfahrungshorizonten
zu sprechen, und den Enkulturationsprozessen,
in denen Sinngebungen und
gesellschaftliche kollektive Erfahrungen
und Erinnerungen im Sinne einer Alltagskultur intergenerationell vermittelt werden. 35
Wesentliches inhaltliches Element der gesellschaftlichen Enkulturationsbedingungen
sind die Durchsetzung gemeinsamer Sinnverständnisse,
gemeinsamer kollektiver Symbolinventare
und die Entwicklung gemeinsamer sprachlicher
Normen. War im Mittelalter die Kirche für diesen mentalen kulturellen Bereich verantwortlich, 36
so zeigt diese Situation fundamentale Unterschiede zur heutigen staatsgesellschaftlichen Situation. Da
der Herrschaftsanspruch der Kirche im Mittelalter durch den Glauben und im Rahmen des
Glaubens durchgesetzt wurde bzw. durchgesetzt werden sollte, konzentrierte
sich der kirchliche Machtprozess auf die Hoheit
im Bereich der Realitätsdefinitionen und der christlichen Symbolinventare.
Uninteressant war dagegen die Problematik der äußeren Gewalt und der
weltlichen Herrschaftszentrierung, ganz im Gegenteil, dezentrale weltliche
Machtzentren waren eine Voraussetzung für eine zentrale kirchliche Macht.
Gleichermaßen war eine Homogenisierung der politischen Alltagskultur und der
Volkssprache – zentralisiert war nur das Latein als Kultussprache, die allein
den Klerikern verfügbar war – nicht nötig und nicht intendiert. 37
Erst indem sich die weltliche Macht von der kirchlichen
Macht im Prozess der Säkularisierung emanzipierte und auf eigene neue
Machtressourcen zurückgreifen musste, um sich gegen das kirchliche
Definitionsmonopol durchsetzen zu können, rückten Machtzentralisierung und die Durchsetzung
von kulturellen und sprachlichen Homogenisierungsprozessen in den
Vordergrund und bildeten die Grundlage für eine säkulare Religion des Staates, der Nation und der Kultur. Dies
waren die mentalen Voraussetzungen des eurozentrischen Vorherrschaftsanspruches
des Kolonialismus und des Imperialismus, der sich nur ephemerer und im
zeitlichen Verlauf abnehmend noch christlicher Legitimationen und Missionierungsideen
zu bedienen wusste, letztlich aber gerade dieses christliche Korsett zu
Gunsten eines europäischen Nationalismus abstreifte.
Dieser Prozess ist inhaltlich nicht denkbar, ohne den
maßgeblichen gestalterischen Anteil der herrschaftsabhängigen
Intellektuellen hervorzuheben, deren Wirken es letztlich gelang, das
Definitionsmonopol des Klerus abzulösen und weltliche Mythen von Volk und Nation, von erfundener Geschichte zu formulieren und in der Alltagskultur
durchzusetzen. So machte sich die weltliche
Intelligenz für die Herrschaft des entstehenden Nationalstaates ebenso
unentbehrlich, wie es das kaufmännisch-wirtschaftliche Bürgertum für die
ökonomische Fundierung der Entstehung des Staates gewesen war. Genau durch
diese Doppelgesichtigkeit der Hilfsorgane
der Herrschaft entsteht das, was gesellschaftsgeschichtlich als
Ambivalenz und Uneindeutigkeit bürgerlichen
Bewusstseins zwischen Kampf um
Bürgerrechte und Liberalität einerseits, grundsätzlicher Staatsorientierung andererseits hervortritt.
6.2.2. Zentral-periphere Disparitäten der Realitätswahrnehmung
Dass entsprechend den unterschiedlichen vorfindlichen
Gesellschaftsformationen grundlegend voneinander
abweichende Realitätsverständnisse in den einzelnen Gesellschaften und
gesellschaftlichen Entwicklungsstufen auftreten, ist auch im Sinne der
Beurteilung der konkreten Handlungsoptionen und politischen Entwicklungsmöglichkeiten
von großer historischer Bedeutung.
Lebenserfahrungen sind in hohem Maße abhängig von der regionalen und sozialen Reichweite alltäglicher Kontakte, der Verfügbarkeit oder Nichtverfügbarkeit von Informationen, die über den eigenen
alltäglichen und familialen Sozialbereich hinaus reichen, und von der Art der Erfahrung sozialer Abhängigkeiten,
entweder in direkter personaler Hierarchie z.B. im Familienverband oder in „längeren, abstrakteren und
institutionalisierteren Interdependenzketten“.
So unterscheiden sich Realitätsdeutungskonzepte
und Weltbilder grundsätzlich auf der
einen Seite in ,geschlossenen‘, immobilen
agrarischen Gesellschaften – historisch zu subsumieren unter der Kategorie
der ,Feudalgesellschaften‘ 38
– und den ,modernen, offenen‘,
mobilen und institutionalisierten Handels-
und Industriegesellschaften.39
Wie sich aus der einen Gesellschaftsformation die andere historisch entwickelt hat und entwickeln
kann, ist die Fragestellung, die in unseren Überlegungen zur Entstehung einer ,Staatsgesellschaft‘ und des ,modernen Staates‘ im Mittelpunkt
steht. Doch auch in einem gegenwartsbezogenen
Ansatz sind diese Überlegungen und die mit ihnen verbundenen
Fragestellungen relevant. Die europäisch-mittelalterliche
Gesellschaftsformation des ,Feudalismus‘ hat in Bezug auf die Prägung der
Biographien vor allem in den Unterschichten und der, zahlenmäßig dominierenden
ländlichen Bevölkerung große strukturelle Übereinstimmungen mit der
gesellschaftlichen Situation in den Ländern der globalen Peripherien und in
den binnenperipheren Regionen der Semiperipherien der Gegenwart.
Aus den zentral-peripheren Spannungen im sozialräumlichen
Kontext der Gegenwart lassen sich die Entwicklungsprobleme und Konflikte der
eigenen geschichtlichen Entwicklung im Zivilisationsprozess
ablesen. Dabei ist das zunächst historisch-soziologisch konzipierte
Erklärungsmodell der Zivilisationstheorie durchaus geeignet, heutige
zentral-periphere Konflikte und Strukturdisparitäten in ihrer Auswirkung auf
die Bewusstseinsentwicklung der Menschen, vor allem aber auch die individuellen
und gruppenspezifischen Akkulturations- und Zivilisierungsprobleme von
Migranten aus den peripheren und semiperipheren Regionen in die Länder der
ökonomischen Zentren zu verstehen und zu erklären.
In sehr detaillierter und aufschlussreicher Weise hat
dies Waldhoff in seiner schon mehrfach herangezogenen Studie ,Fremde und Zivilisierung‘ am Beispiel
türkischer Arbeitsmigranten in der Bundesrepublik Deutschland und ihren sozialen,
familialen und mentalen Akkulturationsproblemen und den ausgrenzenden
Verhaltensformen der deutschen Mehrheitsgesellschaft exemplarisch erarbeitet.
Diesen Untersuchungen folgend, lassen sich einige dominante Charakteristiken
in der Entwicklung der Realitätsverständnisse und Weltbilder festmachen.
An dieser Stelle kann keine umfassende Darstellung der Vorstellungswelten in feudalen oder peripheren Gesellschaften
in ihren typischen Zivilisationsstufen
gegeben werden; dazu ist einmal auf die grundlegenden Schriften von Elias zu
verweisen und natürlich auf die Studie von Waldhoff, der weitere Quellen- und
Literaturverweise zu entnehmen sind (vgl. Muchembled 1990,