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Gerhard Voigt 

 

Zur Begriffsbestimmung von ‚Staat‘ und ‚Staatsgesellschaft

Anmerkungen zur begrifflichen Differenzierung*

Inhalt:

Gerhard Voigt: Zur Begriffsbestimmung von ‚Staat‘ und ‚Staatsgesellschaft‘

1. Nationalmythen: Die Entstehung des Staates in der Vorstellung

2. Die erfundene Nation

3. Staatsversagen: Die fundamentale Kritik am Nationalstaatskonzept

4. Kritik des üblichen Begriffsgebrauchs  und seiner didaktischen Umsetzung

5. Das Problem einer historischen Dialektik  von Staat und Staatsgesellschaft

6. Determinanten und Charakteristiken der  Entwicklung der Staatsgesellschaft

6.1. Die materiellen Voraussetzungen der Soziogenese

6.2. Veränderungen der Realitätswahrnehmungen  und Realitätsdeutungen

6.3. Verschiebungen der Machtbalancen sowohl im zentral-peripheren Bezugsrahmen als auch im Verhältnis der sozialen Schichten zueinander bzw. zwischen den Gruppen der Etablierten und der Außenseiter

7. Der Perspektivwechsel der Staatstheorie unter  Einbeziehung der Analyse der ,Staatsgesellschaft‘

Literaturhinweise

Anmerkungen

Impressum

Zu den weiteren Aufsätzen des Bandes

 

Nimmt man nun zu der natürlichen Neigung der Men­schen, sich gegenseitig Scha­den zuzufügen, ei­ner Neigung, die aus ihren Leidenschaften, haupt­sächlich aber aus ih­rer eitlen Selbstüberschätzung hervor­geht, dies Recht aller auf alles hinzu, nach welchem der eine mit Recht angreift und der an­dere mit Recht Widerstand leistet, und aus welchem stetes Misstrauen und Verdacht nach allen Sei­ten hin her­vorgeht, und erwägt man, wie schwer es ist, gegen Feinde, selbst von geringer Zahl und Macht, die mit der Absicht, uns zu unterdrücken und zu vernichten, uns angreifen, sich zu schützen: so kann man nicht leugnen, dass der natürliche Zustand der Men­schen, bevor sie zur Gesellschaft zusam­mentraten, der Krieg gewesen ist, und zwar nicht der Krieg schlechthin, sondern der Krieg aller gegen alle. (Thomas Hob­bes: De Cive. 1642)

Die Gesetze und die Gesellschaften, die auf diese Art ent­weder wirklich entstanden oder wenigstens ent­stehen konn­ten, hielten die Armen noch fe­ster im Zaume und den Rei­chen legten sie neue Kräfte bei, richteten unsere natürliche Freiheit ohne Ret­tung zugrunde, setzten das Gesetz des Ei­gen­tums und der Ungleichheit auf ewig fest, ver­wandelten eine geschickte Usurpation in ein unwiderrufli­ches Recht, und einigen Ehrsüchtigen zum Besten verdammten sie das ganze menschliche Ge­schlecht zu Ar­beit, Dienst­barkeit und Jammer. Sobald nur eine einzige Gesellschaft erst gestif­tet war, so sieht man leicht, dass ihr alle anderen haben nachfol­gen müssen. Man musste sich auch zu­sammentun, um jener mit ver­einigten Kräften die Spitze bieten zu kön­nen. So ver­mehrten sich die Gesellschaften oder breite­ten sich schnell aus und be­deckten bald die ganze Erde. Da war schon kein Winkel mehr auf dem ganzen Erd­boden, da man von dem Joche frei sein und sein Haupt dem nicht selten schlecht ge­führten Schwerte entziehen konnte, das ein jeder Mensch unaufhörlich über sich schweben sah. Das bürgerli­che Gesetz wurde zur allgemei­nen Richtschnur aller Bürger, und das natürliche Gesetz fand nirgends mehr als zwi­schen ver­schiedenen Ge­sellschaften statt, oder man wurde still­schweigend darüber einig, das na­türliche Gesetz durch eine Art von Völkerrecht gewissermaßen einzu­schränken, die Gemein­schaft zwischen den Gesellschaften zu erleichtern und dadurch dem natürlichen Mitleiden aufzuhelfen. Denn dieser Trieb hatte zwischen Gesell­schaft und Gesell­schaft fast alle Kraft verloren, die sich zwischen Mensch und Mensch zu äußern pflegt, und nur die großen Geister eini­ger Weltbürger überschritten die eingebilde­ten Grenzen, durch die sich die Völker trennten, und umfassten nach dem Beispiele ihres Schöpfers das ganze menschliche Ge­schlecht mit ihrer Wohltätigkeit. (Jean-Jaques Rousseau: Discours sur l’origine de l’inégalité parmi les hommes. 1755).

1. Nationalmythen: Die Entstehung des Staates in der Vorstellung

Jeder glaubt zu wissen, was damit gemeint ist, wenn von ,Staat‘ und ,Ge­sell­schaft‘ die Rede ist. Doch teilen diese Begriffe den Charakter von zen­tra­len phi­lo­sophischen Wertkategorien, so dass sie einerseits als Tatsachen wahr­ge­nom­men und als selbstverständlich verstanden werden, andererseits als nor­ma­tive Ka­te­go­rien und Wertnormen sich gerade diesem Tatsachencharakter ver­wei­gern. Ob­­jektiv gesehen – soweit diese Formulierung erkenntnistheoreti­sch zu­lässig ist – sind ,Staat‘ und ,Ge­sell­schaft‘ keine Enti­täten; innerhalb des menschlichen Kom­munikationszusammenhanges, also in­tersubjektiv, aber durch­aus. Phi­lo­so­phisch ist diese Position dezidierter zu fassen, wenn diese ,Wer­te‘ als in­sti­tu­tio­nel­le Tatsa­chen beschrieben werden. „Moralische Tatsa­chen sind danach keine an sich bestehenden Tatsachen, sei es in der physischen oder in einer un­sicht­ba­ren metaphysischen Welt, wie der Kognitivismus nahe legt. Sie sind auch nicht nur subjektive psychi­sche Tatsachen, wie der deskrip­tive Emotivismus un­ter­stellt. Sie sind aber auch nicht inexistent... Insofern die Insti­tution aber von einer sprachlichen Gemeinschaft konstituiert ist, ist sie nicht in dem starken Sin­ne ob­jektiv, dass sie unabhängig von einer sprachlichen Ge­meinschaft besteht. Sie ist vielmehr nur objektiv im Sinne von intersubjektiv... “ [Ferber 1998: 171-172]. Die Sprachgemeinschaft universalisiert sich heute nach Ferber [175] in Be­zug auf mora­lische Ba­sistatsachen als „offizielle Sprache fast aller Staaten und ist in der Konvention der Menschenrechte ko­difi­ziert... Die Sprach­ge­mein­schaft... umfasst hier beinahe die ganze Gemeinschaft der Men­schen“ [ibid.].

Um so wichti­ger ist es daher, sich Klarheit über das Spannungsverhältnis die­ses Sprechens von ,Staa­ten‘ und ,in Staaten‘ bzw. ,Gesellschaften‘ und den tat­sächli­chen gesellschaftlichen und kul­turellen Befindlichkeiten in den ver­schieden institutionalisierten Gesellschaftsformen nachzugehen.1 Die Be­griffe ,Staat‘ und ,Staatsgesellschaft‘ werden in den folgenden Überlegungen primär als di­dak­tisches Problem für den Politikunterricht untersucht. Dabei wird aus­gegangen von kritischen Anmerkungen zum um­gangssprachlichen wie zum un­einheitlichen wissenschaftli­chen und unterricht­lichen Gebrauch des Be­griffes ,Staat‘, um dar­aus Kriterien für einen enger gefassten Staatsbegriff abzu­leiten, ohne letzt­lich eine neue Begriffskonvention vorschlagen zu können.

Zur sachlichen und fachlichen Fundierung der Kritik werden abschließend in systematisierterer Form Vor­schläge zur begrifflichen und inhaltlichen Füllung der sozialwissenschaftlichen Kategorie ,Staats­­­gesellschaft‘ zusammengestellt, die vor allen an den theoretischen Konzeptualisierungen der Zi­vilisationstheorie von Norbert Elias wie der Weltsystemtheorie von Immanuel Wallerstein ori­en­tiert sind und sich in hohem Maße der Arbeit von Hans-Peter Waldhoff (1995) ver­pflichtet se­hen.

Es stellt sich nun eine doppelte Frage. Zum einen: wie und wodurch, d.h. durch welche intersub­jektive Kommunikation verfestigt sich die Vorstellung vom ,Staat‘ zur institutionellen Tatsache ,Staat‘; zum anderen: durch welche gesell­schaftlichen, d.h. intersubjektiv vermittelbare Erfahrun­gen entsteht die Vorstel­lung vom ,Staat‘ in dem Sinne, wie er allgemein heute verstanden wird?

Durch diese Fragestellungen wird deutlich, dass weder ein staatsphilosophi­scher Ansatz, der der Fragestellung nach dem ,besten Staat‘ nachgeht, hinrei­chend sein kann, noch ein empiristischer An­satz, der das historisch jeweils Vor­findliche als hinreichende Erklärung für diese zentrale Kategorie nimmt. Es ist vielmehr zunächst davon auszugehen, wie sich ,Staat‘ im Bewusstsein der Men­schen ausprägt und als ,selbstverständlichte‘ Kategorie verstetigt.

Das nicht unmittelbar Wahrnehmbare repräsentiert sich gesellschaftlich und intersubjektiv in Symbolen. Symbole machen abstrakte Kategorien, die sich ei­ner unmittelbaren Umsetzung in gesell­schaftliches Handeln und in handlungs­leitende Werte und Normen sperren, kommunikations- und ver­mittlungsfähig über die Grenzen von sozialen Schichten und Gruppen hinweg. Gleichzeitig macht die symbolische Interaktion die Inhalte und Umsetzungspotentiale dieser zentralen Begriffe, von de­nen uns hier die Kategorie ,Staat‘ besonders interes­siert, offen für bewusste und strategische Inbe­sitznahme und Funktionalisierun­gen im Machtprozess.

Staatliche Symbolik beschränkt sich dabei nicht auf evokative und plakative Symbole wie Flag­gen, Wappen, Titel und Repräsentationsanlässe, die gleichzei­tig und unmissverständlich auch immer Herr­schaftssymbolik ist. Indem diese Doppelgesichtigkeit offensichtlich ist, demonstriert sie die postulierte Einheit von staatlicher Integration, das heißt: der gesellschaftlichen Fundamentierung der Staatsinstitu­tion, und der als notwendig und unerlässlich erachteten Herr­schafts­ordnung als Garant der Ordnungssi­cherheit und Stabilität der Institution.

Staatliche Symbolik geht jedoch tiefer und bestimmt eine symbolische kultu­relle Tiefenschicht, die durch den Prozess der gesellschaftlichen Homogenisie­rung zivilisatorisch durchgesetzt 2 und mit sprach­li­chen, narrativen und bildli­chen Symbolinhalten gefüllt wird. Es entsteht eine unterschwellige symbolische Semantik der Staats- und Gesellschaftsbildung, die vor allem in einem sich ver­einheitli­chenden Geschichtsverständnis, vor allem auch in den Nationalmy­then ihren Ausdruck findet. My­then sind entdistanzierende, entrationalisierende ge­meinschaftliche Überlieferungen, bei denen die gesell­schaftliche Funktion der Integration und des kollektiven Erle­bens und Handelns die reale histo­rische Überlieferung verdrängt. Dieser Prozess hat eine starke affektive Komponente, die auch als ,kollektives Gefühl‘ verstanden und wahrgenommen wird, auch wenn sich diese Kategorisierung einer rationalen Analyse nur schwer erschließt. Dass Nationalmythen ganz bewusst im Interesse der jeweiligen Herrschaft kon­struiert und durchgesetzt werden können, zeigen die euro­päischen Natio­nalmy­then vor allem des 19. Jahrhunderts ebenso wie der Kossovo-Mythos der Ser­ben, der erst im Zerfallsprozess Jugoslawiens durch aktuelle Machtkonflikte neu kon­zipiert und im Bürgerkrieg funk­tionalisiert worden ist.

In letzter Zeit – sicherlich auch gerade in einer historischen Situation, die äu­ßerlich von der eu­ro­päischen Integration, von der bevorstehenden Einführung ei­ner gemeinsamen europäischen Wäh­rung, ebenso bestimmt ist wie durch Kon­flikte, Transformationskrisen und Bürgerkriegen an den Rändern die­ses neuen Blocks ,Europa‘ – beginnt eine breitere historische und öffentliche Aus­einan­der­setzung mit der Geschichte der Nationalismen in Europa, damit auch der Natio­nalmythen. Be­zeichnend ist die große Ausstellung ,Mythen der Natio­nen – Ein Europäisches Panorama‘ 3, von der Roland H. Wiegenstein 1998 schreibt: „Von Opfern sonder Zahl künden die Bilder weiß Gott, der aus dem Französi­schen als ‚So­­li­dar­ge­mein­schaft‘ modern übersetzte Terminus würde hierzulande wohl eher ‚Schicksalsgemein­schaft‘ heißen und hätte damit seine Unschuld ver­loren. Was so schlecht gar nicht wäre. Denn diese ‚My­then‘ waren nur insoweit ‚unschuldig‘, als ihre Erfinder, Intellektuelle zumeist: Historiker, Pam­ph­letisten, Künstler, 4 sich im Recht wähnten, wenn sie sich die ge­schichtli­chen oder le­gendären Er­eig­nisse herauspicken (auf fünf für jedes Land haben sich die Kata­logautoren geeinigt: Gerechtigkeit schafft Frieden), die den eigenen nationalen Anspruch begründen sollten und den anderer Nationen ab­zuweisen geeignet wa­ren. Der ‚Kult der Geschichte‘ und der ‚Kult der Na­tion‘ seien un­zer­trenn­lich, schreiben die Historiker Etienne François und Hagen Schulz in ih­rem ge­meinsa­men Essay über das ‚emotionale Fundament der Na­tionen‘; auf ein ver­bindliches Gefühl hin inszenierte Geschichte also, ge­eignet, ‚Iden­tität, Kontinui­tät und Ge­meinschaft‘ zu bilden. Die derart ‚erfundene‘ Na­tion ist un­trennbar mit der Idee der Unabhängigkeit und der Ablehnung von fremder Herrschaft verbunden.

Wenn es für die häufig zerstrittenen europäischen Nationen einen gemeinsa­men Feind gab (schon seit dem Ende des Römischen Reiches, das, als ‚heilig‘ getauft, seine verbindende Kraft noch lange be­hielt und folgerichtig bei der Her­ausbildung der Nationalmythen keine Rolle spielte), so ist es der Islam, der in immerhin neun der vertretenen Nationen die Rolle des grundbösen Feinds über­nimmt. Natürlich bei den Österreichern, Serben, Griechen, aber auch bei den Spaniern. Die Türken vor Wien – das war nur der letzte Akt einer versuchten Landnahme, die rund ums Mittelmeer viele Jahrhunderte als Dro­hung gegen­wär­tig war.“

Bedeutsam erscheint dann der staatlich-gesellschaftliche Prozess der Rituali­sierung der Staats­my­then in ,Heldengedenktagen‘, Feiern, Festen etc., in denen sich die gesellschaftliche, staatliche Inte­grati­onsforderung institutionell und af­fektiv Ausdruck verleiht. Dietmar Schiller (1993) cha­rak­te­ri­siert die Funkti­on dieser ,Heldengedenktage‘ in exemplarischer Weise: „Politische Gedenk­tage the­ma­tisieren und verinnerlichen öffentlich kollektiv erlebte Ereignisse, die in spezi­fischer Weise für die Kon­stituti­ons­be­dingungen und den Bestand politi­scher Sy­steme von außerordentli­chem Belang waren oder noch sind. Diese rela­tiv weit gefasste Umschreibung meint den Rückbezug; auf Vergangenes schlecht­hin, so­fern unter dieser Rekurrierung Schlüsselereignis­se oder -erfah­rungen verstan­den wer­den, die aus Legitimi­tätsgründen für die Stabilität und Bestandswah­rung her­angezo­gen werden. Unter dem Begriff der Legi­timität sub­sumiert sich die Auf­fassung von der Rechtmäßig­keit politischer Ge­meinwesen, die primär auf einem Ensemble allgemein anerkannter Wert­überzeu­gungen und Grund­normen beruht. Grundvorausset­zung von Legitimität ist das Vorhanden­sein bzw. die Erzeugung und Sicherung von Massenloyalität.

Aus diesem Verständnis heraus gehören politische Gedenktage zu jenen staatlichen Aus­drucksmit­teln, die die anzuerkennenden Grundwerte des Gesell­schaftssystems zur Anschauung brin­gen sollen und gemeinhin als Nationalsym­bole bezeichnet werden. (...) Die wichtigsten politischen Funktionen, die Na­tio­nalfeier- und Gedenktage erfüllen sollen, sind: Staatsintegration, Identifikation mit dem politischen System, Konsensstif­tung, Erschaffung von Mas­senloyalität und Stabilitätssicherung.“

Sehr deutlich wird der hohe reale gesellschaftliche und individuell-affektive Stellenwert, den die staatsmythische Semantik für das Zusammenleben, für die individuelle Orientierung im Staat hat. Deut­lich wird aber auch, welchen Wi­der­ständen rational-distanzierte Aufklärung gegenüber den na­tionalen Sicher­hei­ten zu rechnen hat. Ist das ,Projekt Aufklärung‘ für immer zum Scheitern verur­teilt?

2. Die erfundene Nation

Der für uns zentrale Aspekt der Aussage von Wiegenstein ist die in der be­schrie­benen Ausstellung her­ausgearbeitete These von der „erfundenen Nation“. Das steht nun diametral gegen das gesellschaft­liche Alltagsverständnis, das ,Volk‘ und ,Nation‘ als letztlich ,objektive Tatsachen‘ versteht, als unbe­zweifel­bare Entitä­ten.

Wir lösen uns von diesem trivialen Nationsverständnis, indem wir die Nation als Symbolwelt ver­stehen, die – mehr oder weniger bewusst, mehr oder weniger historisch zwangsläufig, eher kontingent als determiniert – gemacht und im hi­storischen Prozess der Staatenbildung entstanden ist. Nation buil­ding ist so zu verstehen als Bestandteil des Zivilisationsprozesses, in dem der Nationalstaat ebenso entstan­den ist wie die Staatsgesellschaft, deren materielle Grundlagen wir nachfolgend noch zu dis­kutieren ha­ben.

Die Betonung des Nationenbegriffs in den gesellschaftlichen und staatlichen Diskussionen der Ge­genwart ist nicht zufällig; das Konzept der Nation ist das mentale Bindemittel, die ideologische Klam­mer der Staatsgesellschaft, die sich nicht materiell-historisch begreift, sondern als Idee defi­niert. Ge­sellschaftli­che Wertorientierungen stehen damit unausgesprochen in der abendländisch-ideali­sti­schen Tradition. Bei einer differenzierteren Betrachtung werden dabei auch Ungleichzeitig­keiten, vor allem was die soziale Verortung der Staatsbil­dungs­prozesse angeht, sichtbar. Nationali­deologien werden als Mittel im Machtprozess ,von Oben nach Unten‘, d.h. von der Herrschaft zu den Unter­ge­benen, durchge­setzt und funktionalisiert. Sie sind vor allem ideologischer Kri­stallisa­tionspunkt der ,Hilfs­or­ga­ne der Macht‘ 5 und durchaus nicht Eigen­ideologie und Selbst­verständnis des Hofes, der sich dieser Hilfsor­gane in seiner Herrschaftsdurchset­zung bedient. Der Hochadel ist – trotz seines Machtverlu­stes bis heute – nicht nationalistisch, sondern den mittelalterlichen Familien- und Stan­desideologien über alle neueren nationalen Grenzen hinweg verbun­den, was mit der Ver­wandt­schaft des gesamten Hochadels, der im frühen Mit­telalter der fränkischen Graf­schaftsordnung und damit letztlich vier bis fünf Adelsfa­milien entstammt. Damit ist die Durchsetzung von National­vorstellun­gen in großen Teilen der Gesell­schaft noch eine Phase vor- und frühstaatlicher Macht­durchsetzung, die sich vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert hinzieht. Die damit verbundene Inte­gration, Machtzentralisation und die sich damit an­deutende Durchsetzung eines zentralen Gewaltmonopols ist so­wohl Vorausset­zung als auch schon selbst Teil des Staa­ten­bil­dungs­pro­­zesses.

Gerade die historische Dialektik von Staat und Nation zeigt die nahezu un­lös­liche Verknüpfung des Nationalstaatskonzeptes mit der conditio humanae der gegenwärtigen ,west­lich-europäischen‘ Ge­sellschaften. Diese Dialektik auf­zulö­sen und ,Nation‘ und ,Staat‘ als historische Artefakte zu erkennen und dif­feren­zierend zu analysieren, ist Voraussetzung eines aufklärerischen Zugangs zu den grundle­genden gesellschaftlichen Prozessen, die die Gegenwart und die Zu­kunftsperspektiven be­stimmen.

Zunächst seien daher noch einige Anmerkungen zur gegenwärtigen Bedeu­tung der Nationalitä­te­nideologie eingefügt, die in West- und Mitteleuropa deutliche Wandlungen gegenüber dem Natio­nalis­muskonzept des 19. Jahrhun­derts und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts durchgemacht hat, aber als Grundlage der Staatsvorstellungen als Nationalstaat durchaus noch präsent und relevant ist. Parallel zur Universalisierung des Nationalitäten- wie des Nationalstaatskon­zeptes erfolgt aber eine verstärkte Nationalisierung und Ethnifizierung vor allem in den Regionen der Semiperipherien, die einen ,Ab­schied vom Nationalstaat‘ utopisch erscheinen lassen. Doch ist damit eine kri­tische Aus­einandersetzung mit den Nationsvorstellungen nicht weniger not­wendig, um eine distanzierte ratio­nale und kritische Ein­ordnung der heutigen Staatsvorstellungen vornehmen zu können.

Den aktuellen politischen Ansatz für eine erneute Beschäftigung mit diesen Nationalvorstellun­gen findet Dušan Reljic in der Beobachtung: „Fasziniert blickte der Westen vor fünf Jahren ins fri­sche Ant­litz der jungen Demokratien Ost­europas. In der Zwischenzeit hat man sich abgewandt, vor allem wegen der hässlichen Spuren, die der nationalistische Virus dort überall hinterlässt. Die Vor­stel­lung, angesteckt zu werden, z.B. durch Migrationsströme, erweckt ‚in saturierten westlichen Gesell­schaften... Abwehrhal­tungen und Ängste‘“ [Reljic 1996]. Genau aber in diesem Zusammenhang wird deutlich, inwieweit die­ser ,neue Na­tionalismus‘ nun tatsächlich im Machtprozess gemacht worden ist. Funk­tional ist dieser Nationalismus jedoch durchaus unterschiedlich einzuord­nen. Ist Nationa­lismus in West- und Mitteleu­ropa zunächst einmal die Herr­schaftsideologie der Etablierten, die die ,euro­pä­ische Modernisierung‘ reprä­sentieren, dient der Na­tionalismus in den Ländern der Semipe­ripherien und der ehemaligen von Europa abhängigen Gebiete als Legitimationsbasis der Ent­machteten, der Außen­sei­ter und Revolutio­näre. Der Antikolonialismus bedien­te sich im Kampf gegen die europäischen Kolo­ni­almächte der öko­nomischen Zentren des Mittels natio­nalistischer Homogenisie­rung und verband damit oftmals eine konkrete Utopie zukünftiger anerkannter, souveräner und durch­setzungsfähigen Staatlichkeit nach eu­ropäischem Vorbild. Der Versuch, sich in diesem Bereich ebenfalls ideologisch und gesellschaftlich vom europäischen Vorbild – die immanente Widersprüchlichkeit, ja Absurdität dieser ideologi­schen Orien­tierung an euro­päischen National- und Modernitäts­vorstellungen war den antikolonialistischen Bewe­gungen der ersten Jahrhundert­hälfte durch­aus nicht bewusst! – zu emanzi­pieren, findet sich erst etwa seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts in den radikalen Bewegungen der sogenannten ,Ab­leh­nungsfront‘ oder des radikalen politischen Islams. Doch bleiben auch hier die positiven Zielvorstellungen, die kon­kreten Utopien merkwürdig blass und un­dif­ferenziert; diese Bewegungen definieren sich zunächst einmal nur aus der Ab­lehnung und dem Hass auf den ,We­sten‘. Ansätze zu einer inhaltlich kritischen konstruk­tiven Auseinanderset­zung mit dem europäi­schen Staats­modell finden sich hier kaum.

Die innere Widersprüchlichkeit verstärkt sich dann noch, wenn „er­folg­rei­che“ Un­ab­hän­gig­keits­be­we­gungen Staaten konstituieren und eigene, neue Herr­schafts­hierarchien aufbauen, die sich des vor­dem ,emanzipativen, re­vo­lu­tio­nä­ren Nationalismus‘ zur Sicherung nun eigener affirmativer, kon­soli­dieren­der Herr­schaftsansprüche bedienen: aus nationalistischen Außenseitern werden na­­tio­na­li­stische Etab­lierte; die ,Revolution hat ihre Unschuld verlo­ren‘ – wie z.B. bei der FLN in Algerien oder dem Ti­toismus und seinen ,Erben‘ von Milošević bis Tud­jman oder Karadźić im zerfallenen Jugosla­wien. Die Grenzen des ur­sprüng­lichen Außenseitertums nationalistischer Bewegungen ist je nach Be­zugs­­rahmen ohne­hin fließend, wenn man die Funktionalisierung des Natio­na­lis­mus schon in der Kampf­phase zur auto­ri­tären Sicherung der Binnenloyali­tät der Guerilla betrach­tet.

Ljiljana Smajlovics (1995), 6 weist darauf hin, „dass ‚in ihrem Streben nach Mas­sen­un­ter­stüt­zung und Legitimation die Machteliten auf den Nationalismus zurück­gegriffen‘ hatten. Somit wurden lange vor dem Auftauchen der jetzigen nationalen Führer ‚die Kommunisten zu hartgesottenen Na­tiona­listen‘, und sie versahen ‚in diesem Prozess den nationalisti­schen Diskurs mit der Weihe der Le­galität‘“.

Doch schließen sich einige Fragestellungen an, wenn nicht nur die Herr­schaftsfunktion des Na­tio­nalismus zu thematisieren ist, sondern es zu proble­ma­tisieren gilt, warum gerade diese Ideologie eine solche gesellschaftliche Po­tenz erhält. Aus einer sozialpsychologischen Perspektive wird dabei heute meist das Erklärungsmodell der gesellschaftlichen oder auch nationalen ,Identität‘ heran­ge­zo­gen. Doch ist dies durchaus kritisch zu hinterfragen, wie es Reinhold Schmücker und Rainer He­ring (1994) darstel­len: „Den rationalen Kern des Na­tionalpatriotismus bezeichnet offenbar der Begriff der nationalen Iden­ti­tät, der sich zumal bei Historikern großer Beliebtheit erfreut. Allerdings wird gerade die­ser Begriff oft so unspezifisch benutzt, dass man schon geargwöhnt hat, es hande­le sich dabei le­diglich um eine „ver­schämte Variante“ zum Begriff ,Na­tio­na­lis­mus‘ (Dieter Schellong). Was also ist ,na­­tio­na­le Identi­tät‘? Ist sie ein Ge­fühl der Zusammengehörigkeit von Menschen, die ein und diesel­be Spra­che spre­chen? Oder ein Bewusstsein der eigenen Besonderheit und Andersartig­keit, das die Bür­ger eines Staates mitein­ander ver­bindet? Hat sie etwas mit kol­lekti­ver Selbstbe­haup­tung zu tun oder mit der Identifikation der einzelnen mit der Ge­schichte und Kultur ihres Volkes?“

Der Identitätsbegriff ist in seiner staatlich-gesellschaftlichen Verwendung äu­ßerst kritisch zu be­ur­teilen und selbst in gewissem Sinne ein auf Gefühlen aufgebautes verschleierndes Ideolo­gem. Doch würde es zu weit führen, das an dieser Stelle ausführlicher zu disku­tieren.7 Doch sollen Schmücker und He­ring hier abschlie­ßend noch einmal zi­tiert werden mit einer sehr einleuchtenden Überlegung: „Identität ist die Ein­heit von Unterscheidbarem: die Gleichheit von etwas mit etwas anderem. Als per­so­nale oder Ich-Identität kann man folglich die projektive Einheit eines indi­viduel­len Subjekts be­zeichnen, das sich zu unter­schiedli­chen Zeitpunkten als es selbst identifiziert. Jürgen Habermas hat diese perso­nale Identität vor zwei Jahr­zehnten als ‚Fähigkeit sprach- und handlungs­fähiger Subjekte‘ definiert, ‚auch noch in tief­grei­fenden Veränderungen der Per­sönlichkeitsstruktur ... mit sich iden­tisch zu blei­ben‘? Für eine nor­male Le­bensführung ist diese Fähigkeit ganz unabding­bar: Wenn sie fehlt oder verloren geht, sind see­lische Krankheiten re­gelmäßig die Folge. Darüber hinaus be­sitzt die personale Identität jedoch auch eine forensi­sche Bedeutung, auf die schon John Locke aufmerksam gemacht hat: Wenn ich derjenige bin, der in der Vergangenheit in be­stimmter Weise ge­handelt hat, dann bin ich für die Kon­se­quenzen dieses Handelns verantwortlich. Die Identität eines individuellen Sub­jekts hat allerdings nicht nur diese durch seine Selbstwahrneh­mung be­stimmte Innenseite, sondern auch eine Außenseite, die von der Fremd­wahrnehmung ab­hän­gig ist. Sie kann sich mit meiner Ich-Identität decken, muss es aber nicht. Analog dazu lässt sich einer Gruppe oder Gesellschaft eine kollek­tive Identität zuschrei­ben“ [Her­vor­he­bung G.V.]. Ge­rade aber diese letzte Schlussfolgerung ist grundsätzlich zu bezwei­feln!

3. Staatsversagen: Die fundamentale Kritik am Nationalstaatskonzept

Nachdem zunächst deutlich gemacht wird, dass das heutige Staatskonzept als homogenisierter Natio­nalstaat (d.h. ,Einheitsstaat‘) unlösbar mit der Entwick­lung einer Staatsgesellschaft im Rah­men von lang andauernden Phasen des Zivi­lisationsprozesses verbunden ist und so seinen konkreten histori­schen Ort im neuzeitlichen Mitteleuropa hat – unabhängig von seiner gegenwärtigen Aus­brei­tung in Globali­sierungs- und Universalisierungsprozessen –, muss ein be­griffso­rientierter Untersu­chungs­schritt zu­nächst diese beiden Seiten des moder­nen Staatskonzeptes trennen und gesondert hi­storisch zurück ver­folgen.

Eine fundamentale Beobachtung ergibt ein kritischer Vergleich zwischen dem vom Begriff ,Staat‘ gedeckten Idealtypus der Staatsgesellschaft, wie sie sich selbst in der Tradition der europäi­schen Staatsbildungsprozesse versteht, und der Analyse der konkreten Gesellschaft. Das Spannungs­verhältnis ist zeit­lich und örtlich unterschiedlich ausgeprägt. Das zeigt, dass die soziogenetischen Pro­zesse nicht eindimensional und gleichsinnig verlaufen bzw. verlaufen sind, sondern in bestimmten, historisch kon­kretisierbaren Schüben, die jeweils auch mit Ver­schiebungen der Machtbalancen ver­bunden waren und sind. Gegenläu­fige Pro­zesse und gesellschaftliche Machtansprüche unterströmen die dominan­ten Ent­wicklungstrends und verhindern so die Eindeutigkeit des Staatenbil­dungs- und Zivi­lisationsprozesses.

Die Durchsetzung der Idee der Nation ist gesellschaftlich ein Mittel der Ho­mogenisierung der Po­litischen Kultur und der Alltagszivilisation. Sie setzt die Durchsetzung auch der Vorstellung der Zu­sammengehörigkeit in einem Volk oder in kleineren Herrschaftsverbänden einer Ethnie voraus. Beides sind herr­schafts­stützende historisch-ideologisch Artefakte, Mythen über die eigene Ge­schichte. Die Re­a­lität sieht anders aus: Die Homogenisierung hat nie den be­haupteten Wirkungsgrad erreicht, ,Volkstumsvorstellungen‘ konnten sich nur in kurzen Phasen der europäischen Nationalge­schichte do­minant durchsetzen und waren unabdingbar verknüpft mit absolutistischen oder diktatori­schen Herr­schaftssy­stemen wie dem Nationalsozialismus in Deutschland. Dennoch hat diese Ideolo­giegeschichte Spuren im Alltagsbewusstsein der europäischen Na­tionen hinterlas­sen, die zu einem verzerrten Eigen­bild ebenso wie zu an Volkstumsvorstellungen orientierten Fremdwahrnehmungen und Feindbildpro­jektionen geführt haben und in der europäischen Geschichte immer wieder auf­tau­chende Rassismen all­täglich werden lassen.

Dennoch haben in der gesamten europäischen Geschichte Migrationsbewe­gungen zu immer neuen gesellschaftlichen Zusammensetzungen, sozialen Über- und Unterschichtungen 8 geführt, die jeglicher Homogenitätsvorstellung wi­der­sprachen und widersprechen. Dass andererseits aktuelle Migrations­schübe zu ri­gideren Homogenisierungsversuchen geführt haben und führen, zeigt die eu­ro­päische Ge­schichte immer wieder. 9 Europäische Staatenbildungs­ge­schich­te ist somit vor allem auch als gesell­schaftliche Konfliktgeschichte zwi­schen Etablier­ten und Außenseitern zu verstehen (vgl. Elias / Scot­son, 1993).

Auch der zweite dominante Aspekt der europäischen Staatenbildungsprozes­se, die Durchset­zung der Zentralherrschaft und die Durchsetzung eines Ge­walt­monopols des entstehenden Staates ist in der Realität weitaus differenzierter zu beobachten, als es die idealtypische Vorstellung suggeriert. Her­vor­zu­heben ist zudem, dass die wichtigsten Zentralisierungsschübe geschichtlich erst recht spät gegen noch immer dominante und einflussreiche dezentrale Machtzentren durch­gesetzt wurden – die wich­tig­sten hi­storischen Ereignisse, die dies bewirk­ten, wa­ren die Französische Revolution, die Na­po­leo­ni­sche Herr­schaft und die Grün­dung des Deutschen Reiches 1871. Über den tatsächlichen Erfolg dieser Zen­tra­lisie­rungsphasen,10 die wesentliche Regionen Europas, wie das Habs­bur­ger­reich, einschließlich des Bal­kans, oder Italien trotz Garibaldi weitgehend aus­schlossen, ist historisch mit vielen Relativie­rungen und Einschränkungen zu urtei­len.

Sowohl die Zentralisierungstendenzen in Mitteleuropa wie die gesellschaftli­che Homogenisie­rung dürften kurz vor dem Ersten Weltkrieg ihren Höhepunkt, aber auch die Grenzen ihrer Durch­setzungs­fä­higkeit erreicht haben. Vor allem hatte die gesellschaftliche Homogenisierung der Alltags­kultur ihren Preis und ihre Konsequenzen in dem systematischen Ausschluss der arbeitenden Unter­schichten, anderer Minder­heiten (Roma, Sinti; die jüdische nationaldeutsche Integration und As­similierung wurde eben­falls von Staatsseite nur marginal ak­zeptiert und hono­riert) und ,Andersgläubiger‘ (Konfessionskonflikt unter Bis­marck im ,Kul­tur­kampf‘ gegen den Katholizismus in Preußen) aus der Partizi­pation im Staat und der Integration in die entstehende völkische Nationsvorstel­lung.

Das Scheitern dieses Nationalstaatskonzeptes an der Realität führte über den Ersten Weltkrieg zu den ,psychopathischen‘ Homogenisierungs-Nationalis­men der faschistischen Ära; später aber zu einer viel allgemeineren Staatsskep­sis und der Vorstellung eines generelleren Staatsversagens. Heute kon­kur­rie­ren in weit­aus pragmatischerer Weise zentralstaatliche Institutionen mit einem insti­tutio­na­lisier­ten Föderalismus, der das Erbe der dezentralen Machtzentren ab­gelöst und weitgehend neu­tra­lisiert hat. Die Europäische Integration relati­viert in der ande­ren Richtung die einstigen Vorstel­lungen vom Natio­nal­staat, der auf einem ho­mogenisierten Volkstum aufbaut. 11 So stellt sich, vor dem Hin­ter­grund die­ser skeptischen Realitätsbilder erneut und verstärkt die Frage nach der Gültigkeit traditio­neller Begriffe von ,Staat‘ und ,Nation‘.

Festzuhalten ist zunächst, dass auch in der politischen Tradition des ,Abend­lan­des‘ der heutige Be­griff ,Staat‘ ältere Termini abgelöst hat oder auch nur sy­no­nymisiert, die die gemeinten Sachver­halte klarer und zutreffender be­zeichnen kön­nen. Begreift sich die antike griechische ,polis‘, deren Entwick­lung zum ,gu­ten und gerechten ‚Staat‘‘ im Mittelpunkt der politischen Philoso­phie Platons und Aristote­les’ steht, ganz konkret eine überschaubare Stadtge­sell­schaft, die mit den heutigen an­o­nymisierten Mas­sengesellschaften ebenso wenig zu tun hat wie mit den zeitgenössischen Herr­schaftsverbänden der orien­tali­schen Groß­rei­che wie dem Perserreich der Archämeniden, 12 beto­nen der römische Begriff ,im­pe­ri­um‘ und der im Mittelalter dominierende deutsche Be­griff des ,Rei­ches‘ den Herrschaftscharakter und damit die Macht, Gewalt und auch den Aus­brei­tungs- und Er­oberungswillen eines großen Herrschafts­verban­des.

Wo liegt nun im Altertum und im Mittelalter die von der heutigen Sichtweise abweichende Wahr­nehmung der gesellschaftlichen Lebens- und Gestaltungsbe­reiche? Der lateinische Begriff der res pu­blica, der ,öffentlichen Angelegenhei­ten‘ gibt uns dafür einen wichtigen Hinweis. Im antiken Rom dürfte zunächst ein Gemeinschaftsbild ähnlich dem der griechischen polis vorherrschen, das je­doch mit der Erweiterung des Herrschaftsbereiches – letztlich also der Entwick­lung zum Imperium – und mit der da­mit einhergehenden sozial-ethnischen Dif­feren­zierung mit vorherrschenden Über­schichtungsprozes­sen einen neuen Le­bens- und Wahrnehmungsbereich zwischen der familia, dem Haushalt und den tradi­tio­nellen Ständen der Stadtgesellschaft und der militärischen Herrschafts­aus­übung nach außen öffnet, in dem zunehmend Regelungsbedarf entsteht. Zwar ist dies dann der späte­re Anknüpfungspunkt auch mo­derner Staatsvorste­llungen seit der Renaissance, doch darf nicht ver­gessen werden, dass die Gesell­schaftswahrneh­mung im Gegensatz zum dualistischen Prinzip seit der Aufklä­rung – Individuum in der und gegen die Gesellschaft – drei anders abgegrenzte Ebenen auf­wies: Familie bzw. Haushalt, res pu­blica und Militärmacht. Das In­dividuum spielte in den Gesell­schaftskonzepten dieser Zeit noch keine Rolle, auch wenn einige Individuen als Herrscher, Philosophen oder Schriftsteller hervortra­ten und bis zur heutigen Zeit Kontur gewonnen haben.

Das, was wir heute als ,Staat‘ bezeichnen, ist in der Antike auf zwei öffent­li­che Funktionen ver­teilt: einmal der Bereich der ,öffentlichen Angelegenhei­ten‘, der ansatzweise schon in den Kon­zepten der polis auftrat aber dort noch allein beschränkt war auf die personell kleinen Institutionen der städtischen zivi­len Herrschaft und auch im heutigen Sinne nur wenig tatsächliche Regelungs­kom­pe­tenz bis auf die von religiösen Riten dominierte Blutsgerichtsbarkeit in An­spruch nehmen konnten, und die Machtaus­übung nach außen, d.h. die Mög­lichkeit und den Willen, Kriege zu führen.

Diese Zwiegesichtigkeit prägt unsere Staatsvorstellung bis heute, auch wenn die Machtaus­übung nach innen, Verwaltung und Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung nach zurück­drängen der Autonomie der Familienverbände und im Prozess der Beanspruchung des Gewaltmono­pols 13 eine im­mer stärke Rolle spielt. Der ,Staat‘ ist einmal ein kriegsführender bzw. kriegsbereiter Herr­schafts­ver­band und zum andern eine Institution, die die ,öffentlichen An­gele­genheiten‘ regelt, d.h. Macht nach innen ausübt – was immer in der kon­kreten historisch-gesellschaftlichen Situation unter diesen ,öffentlichen Angele­genhei­ten‘ verstanden wird und gegen wen, Familie, Haushalt oder Individuum diese abzugrenzen sind.

Unser eigener Gebrauch den Begriffes ,Staat‘ betont die Bedeutung gerade auch der ersten, auf die Kriegsführungsfähigkeit abhebende Dimension der Be­griffsbestimmung; scheuen wir uns doch, ohne viel Nachdenken und Begrün­dung, meist, Herrschaftsverbänden, die sich nicht in erster Linie durch au­ßen­po­litische Gewaltanwendung definiert haben, als Staaten zu bezeichnen. Hier ge­brauchen wir oft diskriminierend und herabsetzend konnotierte Begriffe wie ,Stamm‘, ,Stammesfürstentum‘, ,Clan‘ oder auch ganz allgemein ,Reich‘. Dabei spielen Fehden und kriegerische Auseinanderset­zungen mit territo­rialen Nach­barn kaum eine Rolle; erst durch Eroberungskriege, systematische mili­täri­sche Präsenz an den Grenzen und überhaupt ein institutionalisiertes Militärwe­sen wird dieses Herrschaftsgebilde in unse­ren Augen zum ,Staat‘. 14 So bereitet es uns weniger Schwierigkeiten, das auf kriegerischer Expan­sion und der Herr­schaft ei­ner Militärkaste aufbauende Osmanische Reich als ,Staat‘ zu fassen, als das klas­sische arabisch-islamische Kalifat von Baghdad, dessen Herrschafts­konzept und Grenzen ver­schwom­men, dessen Verteidigungskonzept auf der Vorstellung einer umma muhamadja, einer islami­schen (Rechts-)Gemeinschaft beruht, ohne dass eine einheitliche und ver­bindliche Militärstrategie je ent­wickelt worden wä­re.

So stellen wir bei einer ganz allgemeinen Begriffsbestimmung der Kategorie ,Staat‘ wohl zu recht die außenpolitische Macht in den Vordergrund und kon­sta­tieren in diesem Sinne, dass der ,Staat‘ in sei­ner allgemeinsten und weitesten De­finition ein kriegsführender und kriegsbereiter Herrschaftsver­band ist (vgl. Krippendorff 1985). Dieser Charakteristik ordnen sich auch die neu­zeitli­chen National­staaten unter, wobei die tendenzielle und partielle Ächtung des Kriegs­führens in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts als Erfahrung aus der Kata­strophe zweier von Europa bzw. Deutschland ausgehen­der Weltkriege, die das historische Bild vom Krieg als legitimen Mittel der Politik grundsätzlich in Frage gestellt haben, sowohl zur einer Veränderung des Staatsverständnis­ses als auch zu einer Infra­ge­stel­lung des Konzeptes des Nationalstaates selbst führen kann und muss.

In einem etwas engeren Sinne bezeichnen wir dann als ,Staaten‘ diejenigen Herrschaftsverbän­de, die sowohl ,kriegsführungsfähig‘ (d.h. außenpolitisch ,sou­­ve­rän‘) als auch fähig sind, die ,res pu­blica‘ (d.h. die öffentlichen Auf­ga­ben nach innen) durch Machtausübung zu regeln. Dieser De­finition ent­spricht die heute gültige weiteste Fassung der Staatsdefinition des Völkerrechts, in dem ein Herr­schaftsverband bzw. ein ,Volk‘ international vertrags- und ver­tretungs­fähig ist, wenn Terri­to­rium, Staatsvolk und durchgesetzte Herrschaft gegeben sind.15

Dennoch ist der heutige Begriff ,Staat‘ wesentlich enger und konkreter gefasst, er orientiert sich an einem Bild des ,europäischen Nationalstaates‘. Für den wis­senschaftlichen Sprachgebrauch ergibt sich dabei eine weitere Proble­matik da­durch, dass die Vorstellung vom Staat ganz im Sinne der abendländi­schen Staats­philosophie als wertender Begriff vom ,guten Staat‘ geprägt ist. Einmal wird das Vorhan­densein von Staaten als selbstverständlich und not­wendig zur Befriedung der Gesell­schaft, für ein recht- und gesetzmäßiges All­tagsleben angesehen – da­durch, dass er die persönliche Ordnungssicherheit und Zukunftsorientierung ga­rantiert 16 wird der Staat per se als ,gut‘ legitimiert –, zusätzlich wird die euro­päische Geschichte der Durchsetzung von Patizipation­schancen und Men­schen­rechten attributiv mitgedacht und findet in der funda­mentalen Demokratieforde­rung ebenso sei­nen Niederschlag wie – in rechtlich erstaunlich verbindlichen Form – in der UNO-Charta der Völker- und Men­schenrechte, die den kollektiven historischen Erfahrungsschatz europäischer Geschichte und Kämpfe widerspie­gelt.

4. Kritik des üblichen Begriffsgebrauchs
und seiner didaktischen Umset­zung

Ein kritischer Überblick über die historische wie die aktuelle Verwendung des Begriffes ergibt eine das Verständnis erschwerende Konfusion und fachliche wie sachliche Entdifferenzierung, die eine Funda­mentalkritik am Begriff ,Staat‘ wie am ,Staatskonzept‘ selbst nahe legt, ver­schiebt sich doch die poli­tisch-öko­nomi­sche Diskussion immer stärker vom Thema der Staatsfunk­tio­nen zum Problem des ,Staatsversagens‘. Sehr unterschiedliche gesellschaftliche Gebilde und Herr­schafts­verbände werden im Laufe der Geschichte und erst recht heute, retro­spektiv auf historisch zu­rück­liegende Si­tuationen ange­wendet, mit dem Be­griff ,Staat‘ gekennzeichnet. Das Ergebnis eines solchen kriti­schen Ansatzes ist, dass die heutige Verwendung des Begriffes ,Staat‘ auf historisch zu­rücklie­gende Insti­tutionen fälschliche und das Verständnis verfälschende aktualistische Vor­stellun­gen und Bedeu­tungsinhalte mit transportiert. Gerade in einem politik- und ge­schichtsdidaktischen Kontext kann dies problematisch und verhängnis­voll sein, da davon auszugehen ist, dass Schüle­rinnen und Schüler über das not­wendige, differenzierende und relativierende historisch-politische Sachwis­sen als Korrek­tiv für einen entdifferenzierenden Be­g­riffsgebrauch erst im Ansatz verfügen.

Doch dürfte ein solcher politologischer wie historiographischer Neuansatz il­lusorisch sein und die Forderung danach sich zu sehr am eingeführten Sprach­ge­brauch, aber auch an der notwendigen um­gangssprachlichen Verständlichkeit stoßen, um sinnvoll gestellt werden zu können. Notwendig ist viel­mehr, ein bewussteres und stärker differenzierendes politisch-historisches Fachkonzept zu entwic­keln und zu vermitteln, das durch inhaltliche Differenzierung die begriff­liche Entdifferenzierung aufwiegen kann. Es ist gerade dieses semantische Pro­blem – mit seinen Gefahren einer verfälschen­den, ideologisie­ren­den oder funk­tionalisierenden Geschichtswahrnehmung 17 –, das den sonst unter der Ge­fahr einer zu weitgehenden Formalisierung differenzierter Sachverhalte und Realitä­ten und einer tendenziellen Entpo­litisierung historischer Prozessbetrachtung ste­hen­den Versuch einer katego­rialen Begriffsbe­stim­mung sinnvoll und auch not­wendig erscheinen lässt.

,Staat‘ als Begriff, Kategorie und Gegenstand wissenschaftlicher Reflexion ist den Politikwis­sen­schaften wie dem Politikunterricht sozusagen ‚in die Wiege gelegt‘, seit die antike griechische ,polis‘ den Namen für die ,Politik‘ gab und – wie in Platos ,politeia‘ –als ,Staat‘ übersetzt wurde: Politik als Staats­kunst und Politikwissenschaft als Staatswissenschaft.

Eine fachgeschichtliche Wurzel der Politikwissenschaft, vor allem im süd­deutschen Raum noch heute in der Universitätsorganisation nachweisbar, ist das ältere Staatsrecht bzw. ist die Staatsphiloso­phie, die den entsprechenden juri­sti­schen und philosophischen Fakultäten zugeordnet sind. Die so­zial­wissen­schaftli­che Zuordnung, zu einem ohnehin jungen und nicht einheitlich struktu­rierten Fach­bereich, ist uneinheitlich und auch inhaltlich oft uneindeutig. Ent­sprechend der zeitweise negativen Wert­beset­zung des Begriffs ,Gesellschaft‘ 18 ist damit auch in der Didaktik des Politikunterrichts die so­zialwis­sen­schaftliche Fundie­rung des Politikbegriffes und erst recht nicht des ,Staa­tes‘ als Unter­richts­gegen­stand des Faches eindeutig und zwingend. Die Einführung ei­nes im Kontext einer sozial­wis­senschaftli­chen Zivilisations- und Staatstheorie unver­zichtbaren korre­spondierenden Begriffs einer ,Staats­­ge­sell­schaft‘ als Cha­rak­teristikum und Typ­kategorie ist daher unter Voraussetzung einer wei­te­ren Re­fle­xion des fachlichen Selbstverständnisses des Politikunterrichts notwendig und auch im Rah­men die­ses Dis­kurses selbstverständlich.

Dementsprechend erreicht das Fach ,Politik‘ in vielen Fällen Schülerinnen und Schüler als ,Staats­­­bür­ger­kun­de‘; auch spätere Fachbezeichnungen sind auf­fällig uneinheitlich (Sozialkunde, Gemein­schaftskunde, Gesellschaftslehre) und zeich­nen die Uneindeutigkeit sowohl der didaktischen Konzepte wie der sie tra­genden politischen Setzungen nach.

Damit ist die Unsicherheit gegenüber einem wertbesetzten Gegenstand und seine Einbindung in die Prozesse der Machtgewinnung und des Machterhalts ebenso zu charakterisieren, wie daraus rein äu­ßerlich die jeweiligen (partei-) politischen Optionen der Landesregierungen als verfassungsmäßige Trä­ger der ,Kul­turhoheit‘ in der Bundesrepublik Deutschland abzulesen sind.

Entsprechend dieser institutionellen und gesellschaftlichen Vorgaben ist der Fachgegenstand von Anfang an deutlich gegenwartszentriert und aktualistisch verstanden und bewusst von einer, meist auch von aktuellen Bezügen befreiten, ,hi­storischen Bildung‘, die vom Fach Geschichte ge­tragen wird, abge­setzt wor­den. Die vom Gegenstand her nicht hinreichend begründbare strikte Fä­cher­auf­tei­lung in Politik, Geschichte und Erdkunde 19 bedingt einen uneinheitlichen und unscharfen Gebrauch von gemeinsa­men Begriffen und Kategorien, was ge­rade am Beispiel des Themas ,Staat‘ sehr deut­lich herausgearbei­tet werden kann.

Jede der drei genannten gesellschaftswissenschaftlichen Teildisziplinen ver­wendet einen distink­ten Staatsbegriff. Während die Geographie ihr Hauptau­gen­merk auf die territorialen Herrschaftsein­heiten und damit auf das Charakte­risti­kum des Begrenzt- und Umgrenztseins richten, welches in der traditio­nellen Län­derkunde oft mit dem Begriff ,Land‘ synonymisiert wird und vor allem dar­auf aus­gerichtet ist, eine kategoriale Hierarchie von Raumeinheiten zu kon­stitu­ieren, bei denen die jeweils nachgeordne­ten Teilmengen der übergeordneten Einheit sind, lenkt die Historiographie ihr Interesse auf die Herr­schaftshierar­chien oder auch Herrschaftsdynastien, wenn sie einem älteren, stärker perso­na­lisierten als strukturierendem Fachverständnis folgt. Wahrnehmungsbegrenzun­gen liegen da­bei in der Prämisse, dass die eindeutige Herrschaftszuordnung die Normalität, Ambiguitäten und Macht­ba­lan­­cen aber als Ab­weichungen von ge­ringerem histo­rischen Interesse oder als Merkmal allein für hi­sto­ri­sche Über­gangs­perioden zu gelten haben. Damit werden aber Herrschaftsverbände zu jeder hi­sto­ri­schen Zeit ver­gleichbar und ähnlich. Sie können daher leicht unter einem überzeitlichen Begriff des ,Staa­tes‘ subsu­miert werden, ohne dass eine Notwendigkeit der Ana­lyse der fundamentalen ge­sell­­schaftlichen Unter­schiede in der konkreten histori­schen Situation und der Prozesshaften Un­ein­heit­­lichkei­ten von Herr­schaft er­kannt und hinreichend wissenschaftlich umgesetzt würde. Beide Fä­cher tradieren so die Vorstel­lung des grundlegenden Ausschließlich­keitscharakters des Staats­be­grif­fes, auch wenn die Reali­tät der so bezeichneten Herrschaftsregionen und Herrschaftsverbände ge­rade dieser statischen Perspek­tive widerspricht. Damit verdeutlicht sich die doppelte Herleitung des Staats­­be­griffes einmal aus der Staatsphilosophie, die nach der endgültigen Utopie, nach dem ,besten Staat‘ fragt und reale Prozesse als zu diesem Ziel hin- oder weg­füh­rend konzeptualisiert, und aus dem real erlebten Bild des mitteleuropäi­schen Staates, der sich in einem lang­an­dauernden Prozess in Richtung auf Verfesti­gung, Institutionalisie­rung und Ho­mogenisierung entwickelt hat und über die Be­anspru­chung und Durchsetzung des Gewalt­monopols auch ein Definitions­monopol über legale Herr­­schaftsaus­übung erwerben konnte, das sich seit Hu­go Grotius im 17. und 18. Jahrhundert in den vereinheitlichenden Völkerrechts­konzeptionen von Territorium, Staatsvolk und effektiver, durchge­setzter Herr­schaft wiederfindet.

Bei einer wissenssoziologischen Analyse dieses Tatbestandes wird deutlich, dass diese begriffli­che Konzeption des Staates Ergebnis eines zivilisationstheo­re­tisch verständlich zu machenden Distanzierungsproblems ist, wobei die fachli­che Distanzierung – in der Beschränkung auf ,historische‘ oder ,räum­­li­che‘ Sachverhalte 20 – als die gesellschaftliche Ebene ausblendende ,Über­di­stan­zie­rung‘ auf man­gelnde Selbstdistanzierungsfähigkeit der Wissenschaft hin­weist, dabei aber wissenschaftlich einen geringeren Differenzierungsgrad und ein gerin­geres Syntheseniveau in Kauf nimmt (Elias 1983).

Lehrerinnen und Lehrer wie Schülerinnen und Schüler verbinden mit dem Be­griff ,Staat‘ un­ab­hän­gig von seiner historischen oder regionalen Zuordnung un­willkürlich die Vorstellung vom ,mo­der­nen‘ in Westeuropa entwickelten ,Na­tio­nalstaat‘, der sehr viel einheitlicher verstanden und wahr­ge­nommen wird, als er in der historischen und zeitgeschichtlichen Realität selbst in West­europa war oder ist: er ist ein ideelles Konstrukt, das fester Bestandteil der westeuro­päi­schen Politischen Kul­tur ist und zum Selbstverständnis gerade auch der eu­ro­zen­trischen Urteilsperspektiven der Ge­genwart ge­hört. Dif­feren­zen und ab­wei­chen­de Wahr­nehmungen werden verdrängt und im öffentli­chen Bewusstsein aus­ge­blendet, be­stenfalls als abweichende Realität, als ,Normabweichung‘ oder ,Be­­son­der­heiten‘ – Sonder­wege zum Nationalstaat – wahrgenommen und beur­teilt, oder auch schlicht als ,De­fekte‘ oder ,Defizite‘ des kon­kreten Staatswe­sens.

Das belegt den normativen Charakter des allgemein gebräuchlichen Staats­be­griffes, der ihn als wissenschaftlich-distanzierende Kategorie weithin un­brauch­bar macht. Auch hier kann zur Erhellung der gesellschaftlichen Sachver­halte ein ,Mehr-Ebenen-Modell‘ an Hand des Begriffspaares ,En­ga­ge­ment und Distanzie­rung‘ als Grundvoraussetzung einer angemessenen Realitätsver­arbei­tung ent­wickelt werden. (Elias 1981, 1983; vgl. Waldhoff 1995: 23, 26-31.)

So erscheint die Frage nach einer differenzierteren Modellbildung auf einem höheren Sythese­ni­veau zu den Herrschaftsverbänden, die umgangssprachlich und in anderer wissenschaftlicher Kon­zep­tualisierung als ,Staaten‘ angespro­chen werden, sowie die Frage nach den zu Grunde liegenden gesell­schaftlichen Konfi­gurationen, die wir als ,Staatsgesellschaften‘ als sozialen Trägern des heu­ti­gen Na­tionalstaates, dessen Muster sich zusehends universalisiert, cha­rakterisieren können, zu einem zentra­len Problem einer angemessenen Politik­didaktik zu wer­den.

Der traditionelle Staatsbegriff umfasst letztlich alle einigermaßen distinkten Herrschaftsverbände von nennenswerter Dauer und Stabilität, die sich in ein Sy­stem innerer und äußerer Machtbalancen und Machtkonkurrenzen einbinden las­sen. Im Gegensatz zum schon angesprochenen modernen Na­tional­staat ist, wie vielfältige historische Beispiele zeigen, weder eine territoriale Ausschließ­lichkeit noch eine effektive Durchsetzung eines Gewaltmonopols bzw. der Aus­schließ­lichkeit der Herr­schaftsgewalt für diese Verwendung des Staatsbegriffes not­wendig oder als Kriterien hinreichend brauchbar.

Sehr unterschiedlichen Herrschaftsverbänden wird im geschichtlichen Über­blick die Kategorisie­rung als Staat zuteil; um nur kurz einige Beispiele zu nen­nen, die die Heterogenität und Spannweite der Erscheinungsformen augen­fällig machen können:

a.     Kleine, abgeschlossene ,Überlebenseinheiten‘ werden insoweit als Staaten charakterisiert, als nicht eine familiale Kohäsion als konsti­tu­ierend angenommen wird, was, vor al­lem bei nomadischen Le­bensformen zur Kategorisierung als ,Stamm‘ oder ,Clan‘ führt. Doch sind, bei die­ser äu­ßerst problematischen Zuordnung und Abgrenzung die Grenzen fließend, wie z.B. die Unter­suchungen von KürÕat-Ahlers über die frühen Staaten­bil­dungen türkischer Völker bzw. Stämme in Zentral­asien zeigen.

b. Altorientalische Reiche, die sich als ,Priesterkönigtümer‘ oder ,Hy­drau­li­sche Kulturen‘ (vgl. Witt­fo­gel 1938/1980, 1962) ansprechen lassen, entste­hen auf der Grundlage der ,Zweiten landwirt­schaftlichen Revo­lution‘ im ,Fruchtbaren Halbmond‘ Vor­derasiens und werden historisch als ,Staaten‘ ange­spro­chen (Sumer, Ba­by­lon, Akkad, Assur, Ägypten u.a.).

c. Stadtkulturen wie die griechische ,polis‘ oder auch das nur temporär zu ei­ner reichsähnlichen Zen­tralmacht ausgeweitete, meist jedoch stadtstaatlich de­zentral organisierte Hethiterreich in Ana­to­lien (Hattuşa, Kültepe und ande­re städti­sche Siedlungen) werden in der historischen Li­te­ra­tur als Staaten an­gesprochen.

d.     Frühe und klassische Imperien wie die von Persien (Archämeniden, Sas­sa­niden) oder Rom gel­ten gar als historische Musterbeispiele von Staatsbil­dungen.

Die offensichtliche strukturelle und historische Unvergleichbarkeit der genann­ten Herrschaftsverbän­de und die unterschiedlichen gesellschaftlichen Integrati­ons­formen der materiellen wie kulturellen Le­bens­verhältnisse in den angespro­chenen historischen Perioden zeigen, dass hiermit der Begriff ,Staat‘ zu ei­nem Synonym für ,Herrschaftsverband‘ geworden ist und als distinkte analytische Kategorie nur noch wenig Bedeutung hat. Vor allem aber ist problematisch, dass dieser Be­griffsgebrauch die Vor­stellung nahe legt, die genannten historischen Herrschafts­verbände seien in ihrem Wesen mit dem mo­dernen Na­tionalstaat vergleichbar und mit den staatsphilosophischen und staatsrechtlichen Ka­te­go­rien der Neuzeit wenig­stens in den Grundzügen zu charakterisieren.

Selbst die Geschichte Mitteleuropas zeigt die Problematik der gegenwarts­zen­trierten kategoria­len Perspektive nur allzu deutlich, lässt aber auch erste Kri­terien zur Beurteilung der Voraussetzun­gen, un­ter denen größere Menschen­gruppen zu stabileren Herrschaftsverbänden zusammengeführt wer­den, auf­scheinen, was letztlich ja gar nicht so selbstverständlich ist, wie es dem am mo­dernen Natio­nalstaat entwickelten politischen Bewusstsein zunächst erscheinen mag.

Das mittelalterliche ,Heilige Römische Reich Deutscher Nation‘, hervorge­gangen aus den Tei­lun­gen des in der Völkerwanderungszeit begründeten Fran­kenreiches unter scheinbarer Wiederauf­nahme der römischen Imperiumsidee – zu deren ideologischer Überhöhung die auf Machtgewinn und Macht­zentralisie­rung bedachte römisch-katholische Kirche des Papsttums in erheblichem Maße bei­trug –, war mitnichten ein Staat im modernen Sinne, weder mit einer einheit­lichen Staats und Herr­schaftsform, 21 noch mit nennenswerten Ansätzen einer Ver­einheitlichung regionaler Lebensverhält­nis­se und Machtre­präsentation. Kulturelle und sprachliche Differenzierung unterlagen noch keinem Homogeni­sierungs­druck einer zentralen Herrschaft in dieser noch primär landwirtschaft­lich gepräg­ten Ge­sellschaft.

Gellner (1990: 274f.) stellt dies in einen sehr sinnvoll erscheinenden Kon­trast zur heute erfolg­ten nationalstaatlichen Homogenisierung in der Staatsge­sell­schaft: „Die kulturelle Vielfalt, die für große Agrarstaaten so typisch und nütz­lich (Hervorhebung G.V.) war, stellt mobile Bevölkerungen mit fast zum All­ge­meingut gewordener Schriftkenntnis und Bildung vor beträchtliche Pro­bleme. Der kulturelle Pluralismus verträgt sich gut mit der Existenz solcher bäuerlicher Gemeinschaften und mit statisch und hierarchisch geordneter ber­rufsständischer Systeme...“, nicht jedoch, so ist hinzuzufü­gen, mit dem zen­tra­len und auf die ge­sellschaftlich befriedende Durchsetzung eines Gewaltmono­pols und Herr­schafts­de­finitionsanspruches bedachten Nationalstaat (Waldhoff 1995: 55).

Waldhoff (ibid.: 77) verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass aus dieser kulturel­len Vielfalt mitnichten eine entsprechend große Verhaltens­diffe­renzierung hervorgeht, die erst in späte­ren Phasen des Zivilisationsprozes­ses her­ausgebildet wird. Auf dieser bäuerlichen Zivilisations­stufe domi­niert das extreme Machtgefälle gegenüber individualisierender Verhaltensmodellierung.

Muchembled (1990: 127), von Waldhoff in diesem Zusammenhang herange­zogen, charakte­risiert dieses: „Vor der Epoche der Renaissance gibt es also kaum jemanden, der aufgrund seines Ver­haltens am Rand der Gesellschaft steht oder sich selbst dorthin stellt.“ Parallele Befunde werden von Rahnema (1995: 5-8) in seinen Untersuchungen zu Armut und Verelendung auch für die heu­tige Zeit in Bei­spielen aus der ,Dritten Welt‘, den heutigen Peripherien, entwickelt. Psy­chosoziale Ver­elendungs­pro­zesse, die mit der Entwicklung gesellschaftlicher Randständigkeit und sozialer Desinte­gration einher­gehen, finden erst mit der Phase der Inkorporation der Peripherien in das poli­tisch-öko­nomi­sche Weltsy­stem (Waller­stein) statt, d.h. also im Prozess der Periphe­ri­sierung, was als Aus­gren­zung und soziale Deklas­sierung erfahren wird und mit einer verstärkten in­nergesell­schaftlichen Ver­hal­tensdifferenzierung einher geht.

Das politische Herrschaftssystem ist gekennzeichnet durch eine kaum über­schaubare Zahl von Machtebenen und Machtzentren, die vor allem damit be­schäftigt sind, immer aufs Neue ihre Macht­ba­lancen auszutarieren, was durch Kriege und offene Fehden geschieht und im hohen Maße persona­li­siert und durch unmittelbare körperliche Gewaltanwendung gekennzeichnet ist (Elias 1996: I/263 ff. und I/283 ff.). Die vier Hauptmachtzentren – Kaisertum, Papst­tum, Königtum und Fürsten­herr­schaft bzw. Grafschaftsordnung –, nur wenig strukturiert durch das sich ohnehin erst im Laufe des Mit­tel­al­ters her­ausbilden­de Lehnswesen, ,schweben‘ über einer nicht einheitlich strukturierten ,Ba­sis‘ der ,ein­­­fa­chen Leute‘, d.h. der Landbevölkerung, deren Lebensgrundlage in Mittel- und West­eu­ropa nach der nachan­tiken Periode der Reruralisierung und Entmonetarisie­rung weitgehend wie­der die agrarische Subsisten­zwirtschaft ist, in der unmittel­bare Herrschaft durch Grundbesitz aus­ge­übt wird (Feu­­dal­we­sen) und ein wach­sender Bevölkerungsteil in persönlicher Abhängigkeit und Un­frei­heit (Leib­­eigen­schaft, Bindung an den Boden) lebt. Teilweise konkurrieren die auf persön­lichen Kli­entel­bindungen beruhenden Machthier­archien, vor allem auch die kirchliche und die kaiser­liche Macht, die auch dadurch eine Verein­heitli­chung oder dauer­hafte Institutionalisierung verhin­dern. Je­doch kann in gewissem historischen Kontext jedes der genannten Machtzentren für sich genom­men ,Staats­charakter‘ anneh­men und wird in histori­schen Untersuchungen als ,Staat‘ bezeichnet (Kai­ser­reich, Königreich, Fürstentum, Grafschaft, Kirchen­staat...), obwohl diese Einheiten we­der funk­tio­nal eindeutig aufein­ander bezo­gen noch als Machteinhei­ten über die Beschreibung der per­sön­li­chen Macht hinaus in Be­zug auf ihre Machtansprü­che und Machtreichweite eindeutig ab­grenzbar sind.

Diese prinzipielle Uneindeutigkeit der Macht- und Herrschaftsprozesse in ei­ner früheren Stufe der Zivilisations- und Staatsbildungsprozesse gilt auch noch, wie Muchembled (1990: 21) feststellt, für die Zeit der Herausbildung des fran­zösischen Absolutismus vor der Französischen Revolution. Wald­hoff (1995: 77) charakterisiert dies sehr anschaulich: „Frankreich im Sinne des heutigen Na­tio­nal­staates, wie man es unter dem Einfluss nationaler Selbstbilder unwill­kürlich mit dem Klang die­ses Namens assoziiert und in die Vergangenheit zu projizieren neigt, besteht im 15. und 16. Jahrhun­dert nicht. Es wird als eine zer­splitterte Welt gegeneinander abgeschlossener Gemeinden ge­schildert, in Ritua­le nicht abrei­ßender Gewalttätigkeiten zwischen den Bewohnern benachbarter Dör­fer zerstrit­ten, die ‚vorgeben, einem Ge­fälle unterschiedlicher Verhaltens­weisen zu folgen, die es in Wahrheit nicht gibt‘.“ 22

5. Das Problem einer historischen Dialektik
von Staat und Staatsgesell­schaft

Nachdem deutlich geworden ist, dass unsere heutige Vorstellung vom ,Staat‘ ge­genwartszentriert und in vielen Fällen damit den tatsächlichen Zeitbezügen nicht entsprechend und ahistorisch ist, und in gewis­ser Weise einer euro­zen­tri­schen Perspektiven entspringt, muss in den Sozialwissen­schaften, 23 vor al­lem aber im für die Entwicklung gesellschaftlichen Bewusstseins wichtigen Poli­tikun­ter­richt, sehr viel differenzier­ter und vielfältiger mit diesem Begriff umge­gangen werden: es ist das Konkrete zu benennen, wenn das Kon­krete ge­meint ist, ist die Verallgemeinerung und theoretische Distanzierung gemeint und ge­for­dert, ist eine distinkte adäquate Begrifflichkeit zu entwickeln, zu ver­wenden und klar zu definie­ren. Um­gangssprachliche Bezeichnungen, wozu die oftmals histo­rio­graphisch undiffe­renzierte Verwendung des Be­grif­fes ,Staat‘ gehört, sind nur mit zu­sätzlichen Er­läuterungen und Konkretisierungen und mit äu­ßerster Vor­sicht – wenn überhaupt, wenn es die Verständlichkeit erfor­dert – zu gebrau­chen, um zu ver­hin­dern, dass missdeutende Bedeutungsinhalte ,mittransportiert‘ werden.

Ist der ,Staat‘ das Ergebnis konkreter gesellschaftlicher Vorgänge und Pro­zesse – des ,Staa­ten­bil­dungsprozesses‘ –, so sind einmal die Voraussetzun­gen und Charakteristiken dieser Prozesse zu klären und zum andern sind die paral­lelen gesellschaftlichen Entwicklungen des ,Zi­vi­li­sa­tions­pro­zes­ses‘ – z.B. der Prozesse der Durchsetzung des Gewaltmonopols und der Ent­wicklung des kul­tu­rel­len Zeichen- und Bedeutungsinventars – und die zum Verständnis not­wendi­gen Prozesse der Ver­än­derung der materiel­len Lebensbedingungen und ökono­mischen Produktionsver­hältnisse zu er­ör­tern.

Ein solcher konkreter ,Staatsbegriff‘ setzt damit aber auch die Kenntnis und Analyse der eben­so konkret zu beschreibenden ,Staatsgesellschaft‘ voraus, be­darf zu seiner Bestimmung daher einer hi­sto­risch-sozialwissenschaftlichen Me­thodik. ,Staat‘ wird damit von einem ehedem nor­mativ-ethi­schen oder idea­listi­schen Begriff der Staatsphilosophie (Utopien des gerechten ,Phi­lo­so­phen­könig­tums‘ bei Platon, ,Utopia‘ von Thomas Morus, der ,Sonnenstaat‘ von Campa­nella, aber auch der ,Gesell­schafts­ver­trag‘ bei Rousseau oder die ,Klas­sen­lose Gesell­schaft‘ bei Karl Marx) zu einem analy­tisch distink­ten Be­griff, der einen bestimmten Aspekt der Ge­sell­schafts­ent­wick­lung in Hinblick auf die kon­kre­te Aus­gestaltung der Herrschaftsbeziehungen kenn­zeichnet.

Die Herausbildung des Staates und der Staatsgesellschaft ist das Ergebnis mehrerer aufeinander folgender – in den einzelnen Phasen durchaus auch wi­der­sprüchlicher und mit gegenläufigen Unter­strö­mungen versehener – Moder­nisie­rungsschübe in den mittel- und westeuropäischen Gesellschaf­ten. Äußer­liche historisch fassbare Marksteine sind sicherlich einmal die mit der Renais­sance, der Reforma­tion und dem Hu­manismus 24 eingeleitete Säkularisie­rung der Gesell­schaft, sodann aber vor allem die Zivilisierungsschübe einer ,hö­­fi­schen Kultur‘, die vor allem von Elias untersucht wird und die dann in der Aufklärung ,Topos‘ der politischen und kulturellen Kritik wird. 25 Diese zwei ,Groß­pha­sen‘ der Modernisierung, die ein­hergehen mit der stärkeren und dif­ferenzierteren sozialen Stratigraphierung der Gesellschaft lösen das vorherige stär­ker personalisierte ständische System ab, und führen zu einer machtpoliti­schen Durchdringung und Zen­tra­li­sierung, d.h. institutionellen Hierar­chisierung der Gesell­schaft. Aber letztlich drücken sich in diesen Modernisierungsschüben auch die grundle­genden Ver­än­de­rungen in den materiellen Lebensbedingungen der Bevölkerung aus, die durch Wachs­tum der Be­völ­ke­rungszahl,26 höhere Be­völkerungsdichte, Ent­stehen überregionaler struktureller In­ter­de­pen­den­zen 27 und Infrastrukturen, Merkantilisierung und Monetarisierung der Öko­nomie und letztlich der Ein­lei­tung der industriellen Produktionsformen und Arbeit­steiligkeiten zu beschreiben sind. 28

Indem neue, städtische Lebensformen und gesellschaftliche ,Aktivzentren‘ des Handels und der Kom­munikation z. B. in den verschiedenen sich von der Feudalherrschaft schrittweise eman­zi­pie­ren­den Städtebünden wie der Hanse entstehen, verändern sich die Anforderungen des Einzelnen an die Herr­schaft und ihre Fähigkeit und Funktion Ordnungssicherheit, Zukunftssicherheit und über­ört­li­che Han­delssicherheit zu gewähren. Dazu ist die durch persönliche Macht­fehden strukturierte Adels- und Krie­gerherrschaft immer weniger in der Lage; an ihre Stelle muss die abstraktere, institu­tionali­sierte Herr­schaft durch Gesetze tre­ten, die die allgemeine Gültigkeit von privaten (Handels-) Verträgen durch An­wendung eines zentralen Gewaltmonopols durchsetzt und sichert und damit die alten städtischen und ständischen Privi­legien und Stadtrechte ablöst, d.h. also letztlich: der Staat.

Eng verbunden ist dieser Prozess mit einer in Kämpfen durchgesetzten pha­senhaften Verschie­bung der innergesellschaftlichen Machtbalancen, wobei sich letztlich die zentralen Mächte gegenüber den de­zentralen Machtzentren der al­ten Feudalordnung durchsetzen. Dieser Prozess ist in Europa nicht wider­spruchsfrei, sondern verläuft in typischen Wellenbewegungen. Zentralistische Bewegun­gen weltlicher Herrschaft knüpfen an antike Herrschafts- und Reichs­vorstellungen an, sind aber im Mit­telalter regional unterschiedlich wirksam, da sie sich an dem konkurrierenden Machtsystem der ka­tholischen Kirche auf­rei­ben. In der Stau­ferzeit im 13./14. Jahrhundert werden Modernisierungs­schü­be vor allem in Süd­ita­lien und Sizilien im Sinne des Durchgriffs direkter Herr­schaftsgewalt des Kai­sers und des Reiches durchgesetzt, also gerade in der Re­gion, die erst kurz zuvor von der Herr­schaft der Araber und der Normannen übernommen wurde und wo sich schon modernere gesell­schaftliche Entwick­lungen abzeich­neten und die Le­hensherrschaft des Feudalismus in keiner älte­ren historischen Tradition stand.

Genau in der selben Zeit musste Friedrich II., der Staufer, zur Sicherung der Reichseinheit in den deutschen Reichsgebieten die Fürstenprivilegien gegen die regionalen Zentralisierungstendenzen des deutschen Königtums erneut durch­set­zen und sichern. In der Folgezeit wurde das diffizile Machtsystem des Rei­ches immer neu austariert, wobei Kaiserwahlen und die Durchsetzung von städ­ti­schen Handels­privilegien, letztlich auch die Erringung der Reichsunmittelbar­keit, immer wieder Zäsu­ren setzten. Am Ende des Mittelalters konzentrierte sich der Macht­kampf auf die Auseinander­setzung zwischen der Fürstenherrschaft und dem Versuch der lokalen Ritterschaft, alte Privilegien und Machtpositionen zu erhal­ten: also ein Kampf zwischen höherem und niedrigerem Adel, wie er auch für die englische Ge­schichte so bezeichnend geworden ist.

In den deutschen Reichsgebieten kann dieser Prozess historisch beispielhaft gezeigt werden an den Fehden und dem letztlichen Untergang von Franz von Sickingen, bei denen der Versuch gemacht wurde, die zuletzt aussichtslose Machtposition der Ritterschaft durch ein – von Luther nicht gerade freudig be­grüßtes – Bündnis mit der Reformation noch einmal zu retten. Besonders an­schau­lich wird dieser Vor­gang geschildert von Fritz Wolff (1997): „Am 6. Mai 1523 wurde die von hes­sischen, kurpfälzischen und kurtrierischen Söldnerscha­ren einge­schlossene Burg Landstuhl, auf die sich der Ritter Franz von Sickingen nach seinem gescheiterten Überfall auf die Erzbischofsstadt Trier zurück­gezo­gen hatte, nach einwöchiger Kanonade sturmreif geschossen und musste kapitu­lieren. Am näch­sten Morgen begaben sich die sieg­reichen Fürsten, Kurfürst Ludwig von der Pfalz, der Trierer Erzbi­schof Richard von Greif­fen­klau und Landgraf Phil­ipp von Hessen, persönlich in die zusammen­ge­schossene Burg. Dort fanden sie ih­ren Gegner auf den Tod verwundet in einem unterirdischen Ge­wölbe. Zu den letzten Worten, die er mit ihnen wechselte, gehört der Aus­spruch, er wisse wohl, dass nicht er, Franz von Sickingen, die Braut sei, um die man tanze...

Der Sinn dieser Worte war ohne weiteres klar. Es ging nicht um die Bestra­fung eines einzelnen landfriedensbrüchigen Ritters, sondern in ihm sollte der gesamte Ritterstand getroffen werden. Und in der Tat: Mit der Brechung der Burg Landstuhl war auch die Kraft der Ritterschaft gebrochen, und das Ende Sickingens bedeutete das Ende ihres Verzweifelungskampfes gegen den sich ausformenden mo­dernen Territorialstaat. Den Arrondierungsbestrebungen der fürstlichen Landesherren mit ihrem An­spruch auf Steuer- und Gerichtshoheit hat sich der Ritterstand mit dem hartnäckigen Festhal­ten am ei­genen herge­brachten Recht – das war vor allem das Recht der ritterlichen Fehde 29 – von An­fang an wi­dersetzt. Weitere Faktoren haben die Krise, in die die Ritterschaft durch die Fe­stigung des Terri­tori­alstaates geraten war, verschärft. Mit der Ein­führung neuer Waffentechniken und dem Auf­kom­men der Söldnerheere hatte sie ihre einstige militärische Bedeutung verloren; zugleich sah sie sich in ihrer ökonomischen und sozialen Stellung durch die wachsende wirtschaftliche Kraft der Städte be­droht. Neue Aussichten schienen sich dann mit der Ausbreitung der reformatori­schen Bewegung zu eröffnen. Ulrich von Hutten, der auch als Humanist und Publizist die Ansprüche seines Standes ver­trat, hat in Luther vor allem den Ver­bündeten gegen Rom und die ‚Pfaffenherrschaft‘ gesehen, deren sichtbare Re­präsentanten für ihn und seine Standesgenossen die geistlichen Fürsten im Reiche waren. Der Angriff, den Sickingen dann nicht wie Hutten mit der Feder, sondern mit dem Schwert gegen sie führte, wurde als Bedrohung des ganzen Fürstenstan­des, auch des weltlichen, aufgefasst. Mit der Ein­nahme von Land­stuhl war diese Bedrohung auf Dauer beseitigt“ (Hervorhebungen G.V.).

Bemerkenswert ist in diesem Text, dass die beiden dominanten Determinan­ten des gesellschaftli­chen und machtpolitischen Wandels sehr klar angesproch­en werden: einmal, dass der Sieg über den Rit­terstand ein Schritt zur Territori­al­herrschaft und der Überwindung des feudalen Lehenssystems war, damit also im Sinne der Entstehung des Staates ein Modernisierungsschub, und dass die­ser Schritt dia­lektisch verbunden ist mit materiellen Veränderungen in der Ge­sell­schaft, die hier durch den Fortschritt in der Waffentechnik angesprochen werden. Dabei ist hervorzuheben, dass militäri­scher Fortschritt im­mer zwiege­sichtig ist und auf der einen Seite die materielle Weiterentwicklung der Waf­fen durch techni­sche Innovation – im Europa des Spätmittelalters auch durch tech­nische Über­nah­men aus dem weiter entwickelten arabisch-islamischen Orient, zu dem der (kriegerische) Kontakt wäh­rend der Kreuzzüge hergestellt worden war – meint, auf der anderen Seite aber, interde­pendent damit verbunden, in der Kriegstechnik, d.h. damit auch in der sozialen Verankerung und dem sozia­len Habitus der Kriegführen­den selbst begründet liegt.

Ein weiterer politisch bezeichnender Modernisierungsschub auf diesem Weg ist die Französi­sche Revolution, deren ge­sellschaftlicher Kern durch die spek­takuläre politische Oberfläche oftmals verdeckt wird, und die eher die Kontinui­tät der Verschiebung der Machtbalancen und der Fortent­wicklung des Zivilisati­onspro­zesses kennzeichnet als den grundlegenden ,Umsturz‘. Sie muss im Kon­text gesehen wer­den mit den genannten Prozessen der Merkantilisierung und Monetarisierung der Gesellschaft und dem Beginn zunächst manufakturel­ler, später dann industrieller Produktions­formen und der Durchsetzung der Ar­beits­teilung.

Im Weltsystem wird dieser Vorgang mit der Bildung der europäischen Ko­lo­nialreiche und der Verdrängung älterer politischer und ökonomischer Zentren z.B. in Asien und der Entwicklung einer glo­balen europäischen Hegemonie, die im Globalisierungsprozess, unter Einbeziehung der USA und heute auch Japans zum ökonomischen Zentrum der Weltwirtschaft, strukturell fortbesteht.

Die Gesamtheit dieses Prozesses kristallisiert sich – bei aller Kontingenz der einzelnen Elemen­te – in einer nationalstaatlichen Synthese, deren gesellschaft­liche Grundlage die entwickelte Staats­ge­sell­schaft ist, die in Westeuropa ideal­typisch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts herausgebil­det wor­den ist. 30

6. Determinanten und Charakteristiken der
Entwicklung der Staatsgesell­schaft

Haben wir zunächst, konzentriert auf einige exemplarische Problemzusammen­hänge, die den not­wendi­gen begrifflichen und kategorialen Paradigmenwech­sel der Staatstheorie besonders deutlich machen konnten, was vor allem auch für die politikdidaktische Intention dieser Ausführungen wich­tig ist, den kon­kre­ten ge­samtheitlichen Prozess der Modernisierung Mittel- und West­euro­pas in den Vor­dergrund gestellt, um zu verdeutlichen, dass sich dessen Kon­kretheit ge­gen die Be­liebigkeit eines offe­nen Staatsbe­griffes oder auch eine rein normative Staats­auffassung richtet, so müssen jetzt in syste­matischerer Sicht die einzelnen Ele­mente dieser Entwicklung angesprochen werden.

Ihre Verbindung und Interdependenz ist gleichwohl nicht beliebig oder uner­heblich, sondern muss letztlich wieder auf einem höheren Syntheseniveau in ei­ner Staatstheorie zusammengeführt wer­den. Wichtigste strukturierende Elemen­te sind dabei die zu untersuchenden Machtbalancen, die sich als Steuerung von Zi­vilisationsprozessen und Figurationsbildungen herausstellen.

Eine historische Analyse des Staatenbildungsprozesses in Europa muss ver­schiedene Einzelpro­zes­se und Determinanten berücksichtigen, die aber im Rah­men des Gesamtprozesses miteinander in­terde­pendent verbunden sind. Als Stichworte und Ausgangsfragen eingehender Analysen lassen sich dabei ne­ben­einanderstellen: die materiellen Veränderungen der Lebensbedingungen, die Verände­rungen der Realitätswahrnehmungen und Realitätsdeutungen, die Ver­schiebungen der Machtbalan­cen sowohl im zentral-peripheren Bezugs­rahmen als auch im Verhältnis der sozialen Schichten zueinander bzw. zwi­schen den Gruppen der Etablierten und der Außenseiter, die Veränderungen der Institu­tionalisie­rungsformen von Macht und Herrschaft, die verbunden ist mit den Prozessen der Zentralisierung und der gesellschaftlichen Homogeni­sierung, und schließlich die Veränderun­gen der zivilisatorischen Verhaltens- und Hab­itus­formen in der Gesellschaft.

6.1. Die materiellen Voraussetzungen der Soziogenese

Die Lebensformen in Europa machen im und seit dem Mittelalter einen funda­mentalen Wandel durch. Der langsame Zusammenbruch des römischen Imperi­ums in und seit der Zeit der Völkerwan­derung lässt antike Ansätze des Staa­ten­bildungsprozesses zurücktreten und führt in Mitteleuropa zu einer dramati­schen Phase der Reruralisierung und Entmonetarisierung. Lebensgrundlage war al­lein die sub­sistenz­wirtschaftliche bäuerliche Lebensform, Macht und Reichtum fun­dierten auf Grundbe­sitz, Lebensform und Vorstellungswelt war örtlich ge­bunden, immobil und von geringer zeitlicher und räumlicher Reich­weite. Das Monopol der Realitätsdeutung übernahm die Kirche, wie überhaupt das Bil­dungs- und Zivi­lisationsmonopol.

Daher war auch die Kirchenhierarchie der einzige gesellschaftliche Sektor, in dem noch histori­sche Kontinuität zurück zur Antike, räumliche Kontinuität durch die Herrschaftsinstitutionen von Kurie, Bi­stümern und Ordensstrukturen, macht­politische Kontinuität durch eine auf das Papsttum konzentrierte Zentral­herr­schaft hin aufrecht erhalten wurde. In den Machtbalancen des Frühmittelal­ters war zunächst einmal in Westeuropa die römisch-katholische Kirche der Gewin­ner und Erbe des römischen Imperiums. Erst parallel zur kirchlichen Macht etab­lierte sich in fränkischer Zeit ein erster Ansatz einer weltlichen Zen­tralmacht und Reichsvorstellung. 31

Diese überaus verkürzte historische Perspektive soll hier keine neue ge­schichtliche Deutung vor­be­reiten, sondern allein deutlich machen, von welcher sozialgeschichtlichen Ausgangslage sich die gesell­schaftlichen und ökonomi­schen Wandlungen in Europa entwickelten. Deutlich wird aber vor allem auch, dass im Mittelalter von einem Staat und erst recht von Staatsvorstellungen im modernen Sinne nicht die Rede sein konnte. Dass dabei Italien nicht ebenso weit zivilisatorisch zurückgefallen war und nicht nur in Rom Reste urbanen Lebens und Handels aufrecht erhalten konnte, dass in West­europa Paris durchaus als Stadt weiter existierte und dass schließlich der ara­bisch-islamische Raum gleich­zeitig eine städtische Handelskultur entwickelte, die zivilisatorisch Europa um Jahrhunderte voraus war und später auch im direkten Kontakt mit Europa – un­geliebte – Vorbildfunktion einnahm, differenziert das Bild zwar, lässt aber den grundsätzlichen Befund einer lang andauernden europäi­schen Dezivilisati­onspha­se nicht in Frage stellen.

Ausgehend von einer äußerst geringen Bevölkerungszahl in Mitteleuropa – die bäuerliche Be­völ­ke­rung siedelte vor allem in verstreuten und durch breite Wald­gürtel voneinander getrennten Dörfern – führte erst die relative Konsoli­dierung der Machtverhältnisse, die zeitweise Verbesserung der Er­trä­ge in der Gunst­phase des hochmittelalterlichen Klimaoptimums 32 zu einem erneuten Be­völ­kerungs­wachs­­tum und damit zu einer höheren Bevölkerungsdichte. Dies war die Grund­lage für meh­rere Ro­dungs­­pha­sen und ermöglichte eine im Inter­esse der Macht­ausweitung der Regionalherrschaft wie kon­kur­rie­rend auch des Rei­ches stehend­en expansiven Politik, deren Folge einerseits die Kreuz­züge, an­de­rer­seits aber auch die sogenannte ,Ostkolonisation‘ war.

Dass die reine Subsistenzwirtschaft des Frühmittelalters als materielle Basis der kriegerischen Ex­pansion nicht mehr ausrichte, zeigte sich für die ,Adels- und Ritterkaste‘ 33 ebenso bald wie für das Reich selbst. Ökonomischer Wandel und Wachstum, zum Kauf von Waffen und Kriegsgerät ebenso not­wendig wie für die wachsenden Lebensansprüche einer auch zahlenmäßig ex­pandierenden Feu­dal­schicht, verlangte unabdingbar nach einer erneuten Mone­tarisierung der Öko­nomie und der zumin­dest teilweisen und lokalen Ablösung der Subsisten­zwirt­schaft. Erste Schritte in diese Richtung war die Ver­gabe von Stadtrechten und Stadtprivilegien, die sich hierarchisierten nach den ökonomi­schen Po­tentia­len dieser Städte, die sich durch den Zusammenschluss zu Städte­bünden z.B. in der Hanse oder im Oberita­lienischen Städtebund noch steigern und zu eigenem Machtgewinn ausbauen ließ. Hier deutet sich der gesellschaftli­che Wandel an, der die Neuzeit und den modernen Staatenbildungsprozess ein­geleitet hat.

Das führt zu einem Zurückdrängen der ökonomischen und politischen Be­deutung der Agrar­wirt­schaft. Die Machtressource ,Boden‘ verliert an Bedeu­tung ge­gen­über ,Geld‘, das zunächst als Handels­kapital, später dann als Indu­strie­kapi­tal die gesellschaftlichen Prozesse bestimmt.

Mit dem Handel einher geht die Vergrößerung der ökonomisch und poli­tisch verflochtenen Räume, die Entwicklung von Infrastruk­tur. Bezeichnend ist hier der Übergang vom Präsenzhandel zum Di­stanz­handel,34 der erst die Grün­dung von machtpolitisch relevanten Handelshäusern wie der Fugger in Augs­burg oder der Medici in Florenz, aber auch der Handelsorganisation der Hanse er­möglicht und die vorherige Dominanz der sporadisch aus dem Orient herein­kommenden arabischen und jüdischen ,Abenteurer-Händler‘ ablösen kann.

6.2. Veränderungen der Realitätswahrnehmungen
und Realitätsdeutun­gen

6.2.1. Erfahrung und Enkulturation

Nicht nur die äußeren Lebensbedingungen und die materiellen Lebensumstän­de, wie sie im letzten Kapi­tel beschrieben wurden, veränderten sich in Mittel- und Westeuropa vom Mittelalter zur Neuzeit und zur Herausbildung der moder­nen Staatsgesellschaft. Auch die Haltung von Menschen und der Gesellschaft zu ih­rer natürlichen und sozialen Umwelt machte einen dramatischen Wandel durch. Äußerlich hat dies die Historiographie vor allem im Wandel der Bedeu­tung der Religion für das All­tagsleben der Menschen wie für die Kultur der Ge­sellschaft deutlich zu machen versucht; der Prozess wurde als Übergang vom re­ligiös-my­thischen zum aufgeklärt-säkularisierten Denken beschrieben. Doch sollte dieser Prozess, den die Zivilisationstheorie seit Elias eingehender zu ana­lysieren sucht, grundsätzlicher erörtert werden als Veränderung der Realitäts­wahrnehmung, der Realitätsdefinitio­nen und der als wahr und unbestreitbar erlebten Weltbilder. Dies ist ein zentraler Aspekt des gesell­schaftlichen Wan­dels, der zwar zunächst der marxistischen These zu folgen scheint, nach der das Bewusstsein dem Sein folgt, doch diese Grundein­sicht wesentlich differenzierter und uneindeutiger, selbstreferentieller verfolgen und erklären will und sich vor allem vor undiffe­renzierten Widerspie­ge­lungstheoremen absetzen soll.

Realitätsdeutungen und Weltbilder der Einzelnen wie der Gesellschaft ent­ste­hen im Spannungs­feld von persönlicher Erfahrung, der biographischen Di­men­sion, die sich zumeist in einer bestimm­ten und konkreten gesellschaftlich-histo­ri­schen Situation und Umwelt sich durchaus durch überper­sönliche Gleichsin­nig­keit und Regelhaftigkeit beschreiben lässt, die es berechtigt erschei­nen lassen, von kollekti­ven Erfahrungshorizonten zu sprechen, und den Enkul­turations­pro­zessen, in denen Sinngebungen und gesellschaftliche kollektive Erfahrun­gen und Erinnerungen im Sinne einer All­tagskultur intergenera­tionell vermit­telt werden. 35

Wesentliches inhaltliches Element der gesellschaftlichen Enkulturationsbe­dingungen sind die Durchsetzung gemeinsamer Sinnverständnisse, gemeinsa­mer kollektiver Symbolinventare und die Ent­wicklung gemeinsamer sprachli­cher Normen. War im Mittelalter die Kirche für diesen mentalen kultu­rellen Bereich verantwortlich, 36 so zeigt diese Situation fundamentale Unterschiede zur heu­ti­gen staats­gesellschaftlichen Situation. Da der Herrschaftsanspruch der Kirche im Mittelalter durch den Glauben und im Rahmen des Glaubens durch­gesetzt wurde bzw. durchgesetzt werden sollte, konzen­trierte sich der kirchliche Machtprozess auf die Hoheit im Bereich der Realitätsdefinitionen und der christlichen Symbolinventare. Uninteressant war dagegen die Proble­matik der äußeren Ge­walt und der weltlichen Herrschaftszentrierung, ganz im Gegenteil, dezentrale weltliche Macht­zentren waren eine Voraussetzung für eine zentrale kirchliche Macht. Gleichermaßen war eine Homogenisierung der politi­schen Alltagskultur und der Volkssprache – zentralisiert war nur das Latein als Kul­tussprache, die al­lein den Klerikern verfügbar war – nicht nötig und nicht in­tendiert. 37

Erst indem sich die weltliche Macht von der kirchlichen Macht im Prozess der Säkularisierung emanzipierte und auf eigene neue Machtressourcen zurückgrei­fen musste, um sich gegen das kirchli­che Definitionsmonopol durchsetzen zu können, rückten Machtzentralisierung und die Durchsetzung von kulturellen und sprachlichen Homogenisierungsprozessen in den Vordergrund und bilde­ten die Grundlage für eine säkulare Religion des Staates, der Nation und der Kultur. Dies waren die menta­len Voraussetzungen des eurozentrischen Vorherr­schafts­anspruches des Kolonialismus und des Im­perialis­mus, der sich nur ephemerer und im zeitlichen Verlauf abnehmend noch christlicher Legitima­tio­nen und Mis­sionierungsideen zu bedienen wusste, letztlich aber gerade dieses christliche Kor­sett zu Gunsten eines europäischen Nationalismus abstreifte.

Dieser Prozess ist inhaltlich nicht denkbar, ohne den maßgeblichen gestalteri­schen Anteil der herr­schaftsabhängigen Intellektuellen hervorzuheben, deren Wirken es letztlich gelang, das Definiti­onsmo­nopol des Klerus abzulösen und weltliche Mythen von Volk und Nation, von erfundener Ge­schichte zu formu­lieren und in der Alltagskultur durchzusetzen. So machte sich die weltliche In­tel­li­genz für die Herrschaft des entstehenden Nationalstaates ebenso unentbehr­lich, wie es das kaufmän­nisch-wirtschaft­liche Bürgertum für die ökonomische Fundie­rung der Entstehung des Staates gewe­sen war. Genau durch diese Dop­pelgesich­tigkeit der Hilfsorgane der Herrschaft entsteht das, was gesell­schafts­geschicht­lich als Ambivalenz und Uneindeutigkeit bürgerlichen Bewusstseins zwischen Kampf um Bürgerrechte und Liberalität einerseits, grundsätzlicher Staatsorien­tierung andererseits hervor­tritt.

6.2.2. Zentral-periphere Disparitäten der Realitätswahrnehmung

Dass entsprechend den unterschiedlichen vorfindlichen Gesellschaftsformationen grundlegend von­ein­ander abweichende Realitätsverständnisse in den einzel­nen Gesellschaften und gesellschaftli­chen Ent­wicklungsstufen auftreten, ist auch im Sinne der Beurteilung der konkreten Handlungsoptio­nen und po­liti­schen Ent­wicklungsmöglichkeiten von großer historischer Bedeutung.

Lebenserfahrungen sind in hohem Maße abhängig von der regionalen und so­zialen Reichweite alltäglicher Kontakte, der Verfügbarkeit oder Nichtverfüg­bar­keit von Informationen, die über den eige­nen alltäglichen und familialen Sozial­bereich hinaus reichen, und von der Art der Erfahrung so­zialer Abhän­gigkeiten, entweder in direkter personaler Hierarchie z.B. im Familienverband oder in „län­­ge­­ren, abstrakteren und institutionalisierteren Interdependenzket­ten“.

So unterscheiden sich Realitätsdeutungskonzepte und Weltbilder grundsätz­lich auf der einen Seite in ,geschlossenen‘, immobilen agrarischen Gesell­schaf­ten – historisch zu subsumieren unter der Kate­gorie der ,Feu­dal­ge­sell­schaf­ten38 – und den ,modernen, offenen‘, mobilen und institu­tio­nalisierten Han­dels- und Industriegesellschaften.39

Wie sich aus der einen Gesellschaftsformation die andere historisch entwickelt hat und ent­wickeln kann, ist die Fragestellung, die in unseren Überlegun­gen zur Entstehung einer ,Staats­ge­sell­schaft‘ und des ,modernen Staates‘ im Mittel­punkt steht. Doch auch in einem gegen­wartsbezoge­nen Ansatz sind diese Über­legungen und die mit ihnen verbundenen Fragestellungen re­levant. Die eu­ropä­isch-mit­telal­terliche Gesellschaftsformation des ,Feudalismus‘ hat in Be­zug auf die Prägung der Biographien vor al­lem in den Unterschichten und der, zah­len­mäßig dominierenden länd­lichen Bevölkerung große struktu­relle Über­ein­stim­mungen mit der gesellschaftlichen Situation in den Län­dern der globalen Peri­pherien und in den binnenperipheren Regionen der Semiperipherien der Ge­gen­wart.

Aus den zentral-peripheren Spannungen im sozialräumlichen Kontext der Ge­genwart lassen sich die Entwicklungsprobleme und Konflikte der eigenen ge­schichtlichen Entwicklung im Zivilisationsprozess ablesen. Dabei ist das zu­nächst historisch-soziologisch konzipierte Erklärungsmodell der Zivi­lisati­ons­theorie durchaus geeignet, heutige zentral-periphere Konflikte und Struktur­disparitäten in ihrer Auswirkung auf die Bewusstseinsentwicklung der Men­schen, vor allem aber auch die individuel­len und gruppenspezifischen Akkul­turations- und Zivilisie­rungsprobleme von Migranten aus den peri­pheren und semiperipheren Regionen in die Länder der ökonomischen Zentren zu verstehen und zu erklären.

In sehr detaillierter und aufschlussreicher Weise hat dies Waldhoff in seiner schon mehrfach her­an­gezogenen Studie ,Fremde und Zivilisierung‘ am Bei­spiel türkischer Arbeitsmigranten in der Bundesre­publik Deutschland und ihren so­zia­len, familialen und mentalen Akkulturationsproblemen und den aus­gren­zen­den Verhaltensformen der deutschen Mehrheitsgesellschaft exemplarisch er­ar­bei­tet. Diesen Un­tersuchungen folgend, lassen sich einige dominante Charak­te­ristiken in der Entwick­lung der Realitäts­verständnisse und Weltbilder festma­chen.

An dieser Stelle kann keine umfassende Darstellung der Vorstellungswelten in feudalen oder peri­pheren Gesellschaften in ihren typischen Zivilisationsstu­fen gegeben werden; dazu ist einmal auf die grundlegenden Schriften von Elias zu verweisen und natürlich auf die Studie von Waldhoff, der weitere Quellen- und Literaturverweise zu entnehmen sind (vgl. Muchembled 1990,