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Beitragszahlung
Wegen Arbeitsüberlastung der Geschäftsstelle
kann ein Bankeinzug derzeit nicht durchgeführt werden.
Wir bitten daher um eine unaufgeforderte
Überweisung der Mitgliedsbeiträge oder auch freiwilliger Zahlungen zur
Unterstützung der Arbeit des Verbandes der Politiklehrer auf unser
Geschäftskonto:
Verband der
Politiklehrer e.V., Hannover,
88063204 BLZ 20010020 PostBank
-Giro- Hamburg
Beitragsbescheinigungen bzw. Bestätigungen
von sonstigen Zahlungen werden unaufgefordert zugestellt, wenn Name und
Adresse des Einzahlenden korrekt mitgeteilt werden. Informationen gerne
über eMail durch
bismarckschule.voigt@gmx.de
Der Verband der Politiklehrer ist ein
Berufsverband zur Vertretung der Interessen der Politiklehrerinnen und
Politiklehrer. Beiträge können daher als Werbungskosten abgesetzt werden.
Der Verband der Politiklehrer e.V. ist keine gemeinnützige Institution
(auch wenn wir das gerne so sehen würden!); daher ist ein steuerliche
Berücksichtigung von Spenden nicht möglich.
Wir weisen darauf hin, dass Einladungen zu
Mitgliederversammlungen und Jahreshauptversammlungen nur an Mitglieder
geschickt werden, die nicht länger als ein Jahr mit der Zahlung der
Mitgliedsbeiträge zurück sind. Auf direkte Anfrage können auch an andere
Personen Einladungen geschickt werden. Stimmrecht auf
Jahreshauptversammlungen ist möglich, wenn an Ort und Stelle ein
Jahresbeitrag gezahlt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine
Mitgliederversammlung untere bestimmten formalen Voraussetzungen laut
Satzung auch beschlussfähig ist, wenn die Teilnehmerzahl das normale
Quorum nicht erreicht. Das gilt auch für Vorstandswahlen. |