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Zu den weiteren
Aufsätzen in
diesem Band
Man kann die Geschichte Polens in der Neuzeit nicht richtig
verstehen, wenn man die hier im Mittelalter eingetretenen Änderungen nicht
genauer analysiert. Dort muss man nach den Ursachen der Unterschiede in der
Staatsordnung suchen, durch die sich Polen im 17. und 18. Jh. so bedeutend von
den anderen Ländern Europas abhob. Ausgangspunkt dieser Analyse soll die Entstehung
der Standesordnung in dieser Region sein. Deswegen beginnen polnische Geschichtsforscher
ihre Vorträge zu diesem Thema mit der Regierungszeit Kasimirs des Großen
(1333-1370). Europa erlebte damals seine schweren Zeiten: der Hundertjährige
Krieg, die Schwächung der Macht des Kaisers in Deutschland, der Niedergang der
päpstlichen Autorität und schließlich die katastrophale Epidemie des schwarzen
Todes, die die demografische Struktur des Kontinents erschüttert und die Wirtschaft
desorganisiert hat. Auf diesem Hintergrund stellten die ,jungen Monarchien‘
Mitteleuropas – Polen, Böhmen, Ungarn und der Kreuzritterstaat – Oasen der
Ruhe, des Wohlstands und Fortschritts dar. Das Niveau der wirtschaftlichen
Entwicklung wurde sehr schnell angeglichen, die Institutionen und
gesellschaftliche Strukturen näherten sich den Vorbildern aus Westeuropa an.
Es ergibt sich aber die Frage, ob der Unifizierungsprozess völlig zu Ende
gebracht wurde, ob die Gesellschaft und der institutionelle Rahmen, in dem
diese leben musste, tatsächlich ähnlich waren?
Im Polen des 14. Jh. haben wir es mit der
endgültigen Gestaltung der Standesgesellschaft zu tun. Die
Patrimonialmonarchie der ersten Piasten übertrug während und infolge der
feudalen Zersplitterung des polnischen Staates (1138 – 1320) einen
wesentlichen Teil ihrer Macht an die Gesellschaft und verlieh den einzelnen
Bevölkerungsgruppen ökonomische und Gerichtsbarkeitsrechte. Das haben die
Herrscher aber gar nicht uneigennützig getan, nur um die augenblickliche
politische Unterstützung zu gewinnen. Die Stände übernahmen somit von der Zentralverwaltung
eine ganze Reihe von lästigen und bisher schlecht erfüllten Pflichten und Schuldigkeiten.
Es scheint, dass sowohl Vor-, als auch Nachteile gleich unter dem Herrscher und
den Untertanen geteilt wurden. Es waren übrigens Prozesse, die etwas früher
fast identisch in den westeuropäischen Gesellschaften verliefen. Polnische
Herrscher übergaben einen Teil ihres Eigentums dem Adel, weshalb er in die Wehrpflicht
einbezogen wurde. Der von Boden und Menschen eingebrachte Gewinn sollte die
,Kampfbereitschaft‘ vergüten. Gleichzeitig verlief der Prozess der Verleihung
der Gerichtsimmunität und die Übernahme der Lehngüter als Eigentum durch
die Ritterschaft. Oft war es eine Belohnung für den treuen Dienst für den
Monarchen im Militär oder in der Verwaltung.
Ähnliche Änderungen traten in den kirchlichen
Gütern ein. Zu den Aufgaben dieser Schicht gehörten aber vor allem die
Seelsorge und – was oft vergessen wird – wichtige Bereiche des
gesellschaftlichen Lebens wie das Schul- und Gesundheitswesen sowie die
Fürsorge für die Armen. Dass der Umfang dieser Leistungen damals unvergleichbar
kleiner war als in den späteren historischen Epochen, ist selbstverständlich,
die Entwicklung der Produktionskräfte der damaligen Gesellschaft war aber
auch unvergleichbar niedriger. Es konnten also viel kleinere Produktionsüberschüsse
zur Verfügung gestellt werden, die nach der Befriedigung der wichtigsten
Bedürfnisse der Lebensunterhaltung und Reproduktion übrig blieben.
Der dritte wichtige Stand, der sich zu dieser
Zeit zu formen begann, war das Bürgertum. Der Prozess der Anlegung der Städte
nach dem deutschen Recht war mehrere Jahre hindurch von vielen polnischen
Geschichtsforschern zu Unrecht als ein Element des deutschen ›Dranges nach
Osten‹ und der Germanisierung slawischer Gebiete betrachtet. Deutsche
Historiker sahen dagegen darin einen Zivilisierungsprozess der ,barbarischen
Ostländer‘. Gegenwärtige Wissenschafts-diskussionen weisen diese
nationalistischen Aspekte nicht mehr auf und scheinen viel sachlicher zu
sein. Eine unbestreitbare Tatsache bleibt es, dass der Prozess der Städteanlegung
von Herrschern aus der Piastendynastie initiiert wurde. Die Ein-füh-rung des
neuen Rechts ging mit dem Verzicht des Herrschers auf einen Teil seiner
Gerichtsbarkeits- und Steuereinnahmekompetenzen sowie mit der Ablösung der
Natural- gegen die Geldleistungen einher.
Dies war aber aus mehreren Gründen nützlich.
Zum einen erhielt der Machthaber Bargeld, was ihm am meisten fehlte; zum
anderen kam es zur Intensivierung des wirtschaftlichen Lebens dank dem
Dreifeldersystem. Früher dominierte das Zweifeldersystem und auf den weniger
entwickelten Gebieten noch Reste der Brennwirtschaft. Aus einer einfachen
Berechnung geht hervor, dass der Übergang zur Dreifelderwirtschaft dank einer
besseren Ausnutzung des Ackerbodens und einer Verringerung der Brachfeldfläche
einen Zuwachs am Gewinn von ca. 20% brachte. Verändert wurde die gesamte
ökonomische Ordnung, in der die Stadt und das Bürgertum konkrete Rollen und
Aufgaben erhielten. Die Trennung der Landwirtschaft, des Handwerks und des
Handels – zusammen mit der notwendigen Einbeziehung des Bauerntums in die
Geld-Waren-Wirtschaft – verursachte eine Beschleunigung der wirtschaftlichen
Entwicklung. In fernerer Perspektive konnten höhere ,Steuern‘ erhoben werden.
Absichtlich habe ich in diesem Satz das Objekt weggelassen – das heißt: nicht
gesagt, wer davon profitiert hat –, weil ich schon früher erwähnt habe, dass
die Herrscher einen Teil ihrer Verpflichtungen gegen das teilweise Steuererhebungsrecht
auf andere Stände übertragen haben.
Um das Bild zu ergänzen, muss man noch ein Mal
die Rolle der Städte und des Bürgertums in diesem System betonen. Der Besitzer
eines neu angelegten Dorfes erhielt, abgesehen von bestimmten Arbeits- und
Naturleistungen, das Entgeld für die Benutzung des Bodens in bar (was man heute
als Pachtzins bezeichnen könnte). Das zwang die Bauern, mehr zu produzieren
und diesen Überschuss in der Stadt zu verkaufen, um sich auf diese Weise
Bargeld für den Pachtzins zu verschaffen. Die Stadt kaufte ihnen diese Produktion
ab und bot zugleich Handwerksprodukte an. Das richtige Funktionieren dieses
Systems garantierte eine Reihe von Vorschriften, Geboten und Monopolen; es
schien sogar, dass sie manchmal nur dazu geschaffen wurden, um die freie
Konkurrenz zu unterdrücken. Das war jedoch nicht das Ziel der damaligen
Gesetzgeber, sondern das Vermeiden einer solchen Situation, in der sich die
Wirtschaft autark bleibt. In der Stadt sollte Handel betrieben werden, was für
den Herrscher zugleich bessere Möglichkeiten bewirkte, Steuern aufzuerlegen
und einzunehmen oder Gerichts- und Verwaltungsangelegenheiten zu regeln.
Insgesamt erleichterte es die Bildung geschlossener staatlicher Strukturen.
Diese etwas zu lange Beschreibung von
Tatsachen, die für Geschichtsforscher selbstverständlich und allgemein
bekannt sind, soll zum Verständnis der Prozesse verhelfen, die in Polen etwas
anders als in Westeuropa verlaufen sind. Der Prozess der Anlegung von Städten
und Dörfern fing in Schlesien bekanntlich gegen das Ende des 12. Jh. an und
erfuhr eine wesentliche Beschleunigung erst in den nächsten Jahrhunderten.
Langsam breitete er sich in Richtung Osten aus und umfasste Großpolen und
Kleinpolen, Pommern, Kujawien, die Gegend um Sieradz, Leczyca und Lublin.
Schließlich erfasste er im 15. und 16. Jh. Ruthenien und Masowien.
Wenn wir in Schlesien von einer endgültigen
Trennung der Aufgaben zwischen der Stadt und dem Land sprechen können, dann
hat sich dieser Prozess in anderen Regionen nicht ganz vollzogen. In Schlesien
entstand ein dichtes Netz von Kleinstädten, die üblicherweise 10-15 km weit
voneinander entfernt waren. Dies ermöglichte den Dorfbewohnern einen fast
täglichen Kontakt mit dem Markt und Teilnahme am wirtschaftlichen Leben.
Ebenso dicht war das Netz von rechtlich genehmigten Märkten und Jahrmärkten,
die eine notwendige Voraussetzung zur Bildung von Handelsüberschüssen und
zur Kapitalkumulationen waren. Leider blieb diese am besten entwickelte
Provinz trotz Bemühungen von Wladislaus Lokietek und Kasimir dem Großen
außerhalb des Gebietes des neuvereinigten polnischen Staates.
Möglicherweise war das nicht nur eine Folge der
damaligen politischen Situation, sondern auch der Tatsache, dass sich diese
Region deutlich von den anderen des wieder vereinigten Königtums abhob. Böhmen
war viel besser entwickelt und im Hinblick auf gesellschaftlich-wirtschaftliche
Strukturen in größerem Maße Schlesien ähnlich. Der Entwicklungsstand der Anlegungsprozesse
in anderen Regionen Polens war dagegen sehr differenziert. Wenn das Netz der
Städte in Großpolen und im Westen Kleinpolens relativ gut ausgebaut war, gab
es in den Gebieten östlich der Weichsel wesentlich weniger Städte. Die
Ähnlichkeiten in der Entwicklung zwischen den klein- oder großpolnischen und
den schlesischen Städten waren jedoch nur partiell. Oft hatten sie einen
halblandwirtschaftlichen Charakter mit wenig herauskristallisierten
Handwerks- und Handelsfunktionen. Man weiß bis heute nicht genau, warum sich
diese Tendenz entwickelt hat. Die Historiker erwarten vielleicht noch eine
mühselige Analyse von Bedingungen in den Anlegungsurkunden sowie eine Analyse
von späteren, für die Vollendung des Bildungsprozesses von mittelalterlichen
Standesstrukturen sehr wichtigen Stadtprivilegien. Tatsache ist, dass ein Teil
der Landwirtschaft in Großpolen und im Westen Kleinpolens außerhalb der
Waren-Geld-Wirtschaft blieb. Je weiter in Richtung Osten, desto schlimmer war
es.
In dieser Situation kann man zwei Erscheinungen
beobachten, die im Hinblick auf den Aufbau der neuzeitlichen Monarchien von
ausschlaggebender Bedeutung waren: die Schwäche des Bürgertums und
unterschiedliche Stellung des Ritterstandes (Adel), der sich in viel größerem
Maße in den Landadel umgeformt hat. In Polen haben wir es nicht mit einer
charakteristischen Auswanderung des Adels in die Städte oder Höfe zu tun, was
in einigen europäischen Ländern (z.B. in Italien) vorkam und dort zum beinahe
völligen Verschwinden des Adels aus den Dörfern führte.
Zu den Schwächen des polnischen Bürgertums
gehörte auch seine religiöse Differenzierung. Man darf nämlich die in der
frühen Neuzeit immer größer werdende jüdische Minderheit nicht übersehen. In
den westeuropäischen Ländern – vor allem in Deutschland – nimmt die Zahl von
Judenpogromen zu und die Vergabe von Privilegien „de judeos non tolerandis”.
Das Hauptvorrecht für Juden, von Kasimir dem Großen verliehen, führte zu massenhaften
Einwanderungen mosaischer Bevölkerung nach Polen. Das sowieso schwache
Bürgertum hemmte zusätzlich die Teilung in zwei getrennte, autonome und
oft miteinander konkurrierende Gruppen.
Die Emanzipation der polnischen Gesellschaft
beginnt erst mit dem Aussterben der Piastendynastie. Die einheitliche und
unumstrittene königliche Macht wird allmählich aufgelöst, wobei die ersten
Anzeichen dafür schon früher bemerkt werden konnten als Gewissheit herrschte,
dass Kasimir der Große ohne einen männlichen Nachfolgen stirbt. Das Problem
bestand jedoch darin, dass die rechtlichen Verpflichtungen des Vaters – nach
dem allgemeinen Verständnis – automatisch auf seinen Sohn übertragen wurden.
Sollte diese Kontinuität gebrochen werden, konnte der neue König einige früher
eingeräumte Vorrechte, die oft nur auf mündlichen Verträgen beruhten, in
Frage stellen oder gar nicht anerkennen. Das Wahlkönigtum wurde also zur
Voraussetzung des Sicherheitsgefühls, zur Sicherung des Vertrags zwischen dem
Herrscher und seinen Untertanen. Ihre Einwilligung für den Regierungsantritt
wurde durch die Verpflichtung des Wahlkönigs bedingt, bestimmte Bedingungen
der sozialen Vereinbarung zu beachten.
Kasimir der Große hatte nur zwei Töchter, die
nach der polnischen Dynastie-Tradition keine Erbfolgerechte hatten. Deswegen
begann man nach einem männlichen Thronkandidaten zu suchen. Die größten
Chancen hatte von Anfang an der Neffe des Königs Ludwig d’Anjou, der in Ungarn
herrschte. Während eines gemeinsamen polnisch-ungarischen Kriegszuges im
Jahre 1351, als König Kasimir plötzlich erkrankte, legten die Würdenträger
der Krone einen Schwur vor Ludwig ab. Da im Lager auch Vertreter der Ritterschaft
anwesend waren, haben sie den Würdigkeitsschwur bestätigt. Ähnlich erging es
im Vertrag von Buda aus dem Jahre 1355, wo die Befugnisse der polnischen Seite
genannt werden.
Nachdem Ludwig den polnischen Thron bestiegen
hatte, stand er vor einem ähnlichen Dilemma wie Kasimir. Auch er hatte zwei
Töchter, und es benötigte einen speziellen Konsens, damit sie auf den Thron
erhoben werden konnten. Der Vertrag von Kosice aus dem Jahre 1374 sah zwar vor,
dass auch Frauen den polnischen Thron besteigen durften, der König hatte aber
das Recht, die Standesprivilegien zu bestätigen und auszudehnen. Es scheint,
dass der Vertrag von Kosice von den Ständen der polnischen Krone als unentbehrlich
gesehen wurde nicht nur deswegen, weil eine Frau den Thron besteigen sollte.
Nicht weniger wichtig war die Gefahr, dass die Macht von einem Kind übernommen
wird: die beiden Mädchen waren minderjährig. Diese Situation war rechtlich
beunruhigend, zumal sie zum Zeitpunkt der Thronübernahme nicht im Stande
waren, die bisherigen Privilegien mit einem Eid zu bestätigen. Die Erfahrungen
der Regierungszeit Kasimirs des Großen zeigten aber, dass der Herrscher die
Privilegien der Ritterschaft angreifen konnte. Kasimir führte nämlich eine
Zurücknahme von vielen königlichen Gütern durch, deren neue Besitzer keine
schriftlichen Eigentumsbestätigungen besaßen. Ähnlich wie den Vertrag mit der
Ritterschaft aus dem Jahre 1374 schloss Ludwig einen Vertrag mit der Geistlichkeit
im Jahre 1381.
Nachdem die Polen die Art und Weise der
Verhandlungen mit dem Thronprätendenten gründlich kennengelernt hatten,
konnten sie sie in Gesprächen mit Wladislaus Jagiello anwenden. Er regierte
Polen nicht nur kraft seiner Ehe mit Königin Hedwig [Jadwiga], sondern auch
weil er 1386 in Lublin zum König ausgerufen wurde. Zu dieser Zeit kann aber von
einem Wahlkönigtum in Polen noch keine Rede sein. Erst der frühe Tod Hedwigs
stellt diese Auffassung in Frage. Die Tatsache, dass König Wladislaus auch
nach dem Tod seiner Gemahlin auf dem Thron geblieben ist, beweist, dass die
Überlegenheit des Wahl- über dem Erbfolgerecht allgemein anerkannt wurde. In
den kommenden Jahrzehnten wird dieser Trend nur noch verstärkt, und es
etabliert sich die Tradition, über die Wahl des Herrschers zu entscheiden. In
dieser Situation sollen die ständigen neuen Generalprivilegien für den Adel
nicht als eine durchdachte Kampagne gesehen werden, sondern als ein Element
eines spezifischen ,rechtlichen Sicherheitssystems‘ vor rechtswidrigen Entscheidungen
der ,zufälligen‘ Wahlkönige.
Nicht nur die Wählbarkeit des polnischen
Throns, sondern auch die Rechte und die Gesetzgebung unterschieden die
›Adelsrepublik‹ Polen von anderen Ländern in der Neuzeit. Die Grundlagen wurden
im 14. und 15. Jh. geschaffen in einem Kodifizierungsprozess, der mit dem
Vertrag von Kosice begann und mit der Parlamentsverfassung ›Nihil novi‹
aus dem Jahre 1505 endete. Die Verfassung übergab die Gesetzgebung in die
Hände der Landtagsstände, d.h. des Abgeordnetenhauses, des Senates und des
Königs. Spätere Gesetze änderten praktisch nichts an dieser Ordnung. Zu den
Bestandteilen des Rechtssystems der Republik Polen gehörten die oben genannten
Rechte, individuelle Immunitäten und Standesprivilegien (vor allem des Adels)
für einzelne Regionen. Die größte Bedeutung für die Rechtsordnung und ihre
Kontinuität hatte die allgemeine Bestätigung der im Land gültigen Rechte durch
den König. Dass sie sich nicht nur auf den Adel bezog, beweist die Zurückweisung
der Einführung von Privilegienbeschränkungen für ›königliche Städte‹ durch
Sigismund I., den Alten, auf dem Landtag im Jahre 1543. Der König schob als
Vorwand seinen Eid vor, die alten Privilegien zu beachten.
Bezeichnungen wie
›Adelsstaat‹ oder ›Adelsrepublik‹ bringen mit sich Assoziationen wie
mangelndes Denken in den Kategorien der Staatsräson und des Gemeinwohls. Das
scheint aber höchst ungerecht. Konsequent forderte man von den Herrschern, dass
sie die territoriale Unantastbarkeit des Landes erhalten und verlorene
Gebiete zurück gewinnen sollten. Wichtige Stellen wie z.B. der Starosten
durften nur von Polen bekleidet werden, was unmittelbar mit der
Staatssicherheit verbunden war. Einen großen Wert legte man auf die Besetzung
der Landämter: Wojewoden, Kastellanen oder Landrichter. Vor allem sollten sie
in der Gegend ansässig sein, wo sie ihr Amt ausübten. Diesen Anforderungen,
die im 16. Jh. von der sog. Exekutionsbewegung in Frage gestellt wurden, verdankten
nicht nur Adelige, sondern die ganze Gesellschaft das Sicherheitsgefühl.
Die Exekutionsbewegung, die im politischen
Leben Polens im 16. Jh. dominierte, war durchaus staatsbildend und nicht mit
dem Standesegoismus des Adels gleichzusetzen, auch wenn manche
Geschichtsforscher ihren Sieg als Ursache des späteren Untergangs und der
Anarchie in der Republik sehen. Das Ziel der Bewegung war ein sicherer, gut
regierter und verwalteter Staat. Dazu waren ein richtiges Funktionieren der
Verwaltung, Beachtung der Rechtsvorschriften und Kontrolle über die einzelnen
Elemente der Machtstruktur notwendig.
Dabei konnte die Verwaltung nur dann effektiv
sein, wenn die Beamten das Recht kannten, gut belohnt wurden und über ausreichende
Mittel verfügten, um die beauftragten Aufgaben zu realisieren. Die erste
Bedingung konnte nach der damaligen Auffassung dann erfüllt werden, wenn der
Beamte aus derselben Region kam, die er verwaltete. Die Kosten des Amtes sollte
dagegen der Herrscher tragen, der sie aus den königlichen Gütern bestreiten
sollte. Die Verkleinerung des königlichen Vermögens machte sich aber schon zu
der Regierungszeit des Königs Wladislaus III. bemerkbar, der sich oft gegen
Pfändung der königlichen Güter verschuldete. Das führte zur Schaffung einer
Reihe von Gesetzen, die diese Praxis verboten.
Eine schlechte Verwaltung der königlichen Güter
verband sich mit der Notwendigkeit die Bevölkerung mit neuen Steuern zu
belasten, was jedoch vom Adelsstand eingewilligt werden musste. Viele
Geschichtsforscher vertreten die Ansicht, dass die Befreiung des Adels von der
Steuerpflicht im Vertrag von Kosice eine Abschwächung der Zentralverwaltung
und der Effektivität des Staates zur Folge hatte. Bei dieser Interpretation
übersieht man leider die allgemein im mittelalterlichen Europa angewandte
Regel des Justinianischen Rechts: „das,
was alle Untertanen betrifft, soll von ihnen akzeptiert werden”. In der
Praxis bezog sich dieser Spruch auf Steuern. Solche Interpretation dieser Regel
wurde mit der Autorität der Kirche unterstützt und schuf die Praxis, sich an
die Stände zu wenden, um Steuern einzuführen, „weil Steuern im Mittelalter für etwas Außerordentliches gehalten wurden,
für einen Rettungsring für den König in Notsituationen bzw. für ein Resultat
einer schlechten Regierung und despotischen Drucks. Außer traditionellen Abgaben
hat der König Steuern entweder erbeten oder erzwungen.” Ähnlich
betrachtete man in Europa die Regel von der Unantastbarkeit der königlichen
Domäne, die in Frankreich, Deutschland, Böhmen und Ungarn eine fundamentale
Bedeutung hatte. Der hl. Thomas behauptete: „deswegen wurden Einkommen aus königlichen Gütern festgelegt, damit
die Könige damit ihre Ausgaben decken können und sich der Ausbeutung der
Untertanen enthalten.” Diese Regel wurde auch in der Neuzeit beachtet,
daher mussten parallel zur der Entwicklung der Gesellschaft neue Steuern eingeführt
werden.
In Frankreich versuchte man zur Regierungszeit
Karl VII. diese Regel zu beachten, indem man die Steuer la taille (1439) eingeführt hat. Diese Steuer, die die Kosten des
Krieges gegen England bestreiten sollte, wurde nur vom Plebejertum bezahlt. Der
Adelsstand wurde von der Steuer befreit, weil sie eine Art Loskauf vom
Militärdienst war.
In Polen, ähnlich wie in ganz Europa, hatte der
Adel seine Herkunft im Ritterstand und war somit für die Sicherheit des Landes
verantwortlich. Die Steuerbelastung des Adels würde eine Abschwächung der
Kampfbereitschaft bedeuten, deswegen betrachtete man solche Schritte als
Ausnahmen. Eine ähnliche Auffassung der Rechte des Adelsstandes kommt noch in
der Neuzeit vor. Aus diesem Grunde pflegte der Adel den Mythos von der
Nutzbarkeit der Adelsarmee und widersetzte sich der Gründung einer großen
regulären Armee. Es lag andererseits auf der Hand, dass die Adelsarmee nicht
in der Lage war, die ständig von Tataren bedrohte Südostgrenze zu schützen.
Der König forderte die Verabschiedung von Steuergesetzen, was zwar meistens
in Erfüllung ging, führte aber nicht zur Einführung einer regelmäßigen Steuer.
Der polnische Adels wählte dabei eine andere
Lösung als in anderen europäischen Ländern. Es boten sich nämlich zwei
Möglichkeiten: entweder den Gewinn aus den königlichen Domänen und Regalien zu
steigern oder regelmäßige Steuern einzuwilligen. Die Exekutionsbewegung wollte
nach Finanzierungsmöglichkeiten in den Domänen suchen, die als staatliches Gut
betrachtet wurden. Diese Meinung war unter polnischen Umständen
gerechtfertigt, weil die königlichen Güter ca. 30% der Landesfläche umfassten.
Wir sind zum zweiten Mal zum Problem der
Domänen zurückgekehrt. Im staatsbildenden Gedanken des Adels hatte es eine
vorrangige Bedeutung, weil es nicht nur die Belastungen reduzieren konnte,
sondern auch das bestehende Staatsordnungsmodell schützte. Die Monarchien der
Neuzeit griffen außer der Einkommenssteuer zu indirekten Steuern. In Preußen
brachte die Akzise im 18. Jh. erheblich mehr Geld in den Staatsschatz als die
Direktsteuer. Die Akzise war auch in Polen bekannt, es scheint aber, dass sie
eine viel geringere Rolle spielte, vor allem wegen der Schwierigkeiten bei
ihrer Eintreibung. Gründe dafür sind in dem nicht vollendeten Anlegungsprozess,
in mangelnden Verbindungen zwischen der Stadt und der Landwirtschaft sowie in
ihrer Autarkie zu suchen.
Es gab übrigens mehrere Probleme bezüglich der
Steuern. Zu den Grundforderungen des Adels gehörte im 16. Jh. eine volle
Integration des polnisch-litauischen Staates. Der Adel forderte eine volle
Unifikation, weil die Personalunion mit dem Herzogtum Litauen angeblich zu
locker war. Man ging davon aus, dass die Gesetze und Rechte alle gleich betreffen
sollten. Dabei waren die Unterschiede erheblich. Der Adel in Polen bildete eine
geschlossene Schicht und war in Litauen immer noch nicht ganz konstituiert.
Die dortigen Landstände mussten zuerst Boden zu eigen erhalten anstatt als
Lehen. Darüber hinaus mussten sie über die gleichen Rechte verfügen, und es
mussten analoge Staatsinstitutionen gegründet werden.
Aber auch dies hätte eine vollkommene
Integration nicht garantieren können. Die Steuerbelastungen konnten nur dann
gerecht verteilt werden, wenn die verwendeten Maßstäbe vergleichbar gewesen
wären. Es handelt sich dabei nicht um die Währung. Das Steuergesetz belastete
den Plebejerstand, d.h. Bauern auf dem Lande und die Bürger in den Städten.
Der Bauer entrichtete die Steuer jedoch nicht individuell, sondern je nach
der Fläche seiner Landwirtschaft. In der Krone benutzte man den Maßstab von 1
Hufe, weil sie die durchschnittliche Größe einer Landwirtschaft zur Zeit der
Anlegung nach deutschem Recht war. In Litauen setzte aber der Anlegungsprozess
noch gar nicht ein, ja es herrschte dort sogar das Zweifeldersystem vor. Um
das Land zu vereinigen, musste man also zuerst die Agrarreform durchführen.
Entsprechend große Probleme verblieben in den Städten, die
rückständig waren. Es fehlte ein ausgebautes Netz von Kleinstädten, was die
Waren-Geld-Wirtschaft wesentlich beschränkte. Um die Probleme zu veranschaulichen,
mit denen sich der Staat damals auseinanderzusetzen hatte, kann man ein
aktuelles Beispiel nehmen. Wäre es denn möglich die Mehrwertsteuer ohne
Rechner und ohne einen ausgebauten Verwaltungsapparat einzuführen? Beim Einsatz
von Techniken aus dem 19. Jh. bräuchte man dafür so viele Beamten, dass die
Kosten bei weitem den Gewinn übertreffen würden. Auch im Falle der Postulate
des Adelsstandes im 16. Jh. und ihrer Realisierung bemerken wir häufig
Fehler, deren Konsequenz ein fehlerhaftes Funktionieren von eilig
eingeführten Mechanismen war. Darin verbarg sich vielleicht eine der Ursachen
für Anarchisierung des Lebens in Polen im 18. Jh. und für den Untergang des
polnischen Staates.
Literaturliste
Dowiat,
Jerzy, 1968:
Polska – Panstwem Sredniowiecznej Europy, Warszawa. Gieysztor,
Aleksander
(Hrsg.), 1972: Polska dzielnicowa i zjednoczona. Panstwo-Spoleczenstwo-Kultura,
Warszawa. Kuczynski,
K.S. (Hrsg.),
1981/82: Spoleczenstwo Polski Sredniowiecznej, Bd. 1-2 Warszawa. Maciszewski,
Jarema, 1987:
Szlachta polska i jej panstwo, Warszawa. Samsonowicz,
Henryk, 1971:
Zlota jesien polskiego Sredniowiecza, Warszawa. Tazbir,
Janusz, (Hrsg.),
1974: Polska XVII wieku, Panstwo-Spoleczenstwo-Kultura, Warszawa. Wyczanski,
Andrzej,
(Hrsg.): Polska w epoce Odrodzenia. Panstwo-Spoleczenstwo-Kultura, Warszawa. Zientara,
Benedykt, 1975:
Henryk Brodaty i jego czasy, Warszawa.
Zu den anderen Aufsätzen in diesem Band:
Angelica Schwall-Düren:
Zum Geleit
Leszek
Ziatkowski: Die Adelsrepublik – zur
Entstehung einer spezifischen
politischen Kultur in Polen Hans-Christian
Trepte: Zur Narration nationaler
Vergangenheit in der polnischen
Literatur Stefan
Samerski: Der Beitrag der
Katholischen Kirche für die kulturell-nationale Identität Polens im 20.
Jahrhundert Grazyna Barbara
Szewczyk:
Schlesien als deutsch-polnischer Kulturraum Krzysztof
Ruchniewicz: Das historische Denken
der Polen Tomasz
Markiewicz: Die politische Kultur
der Polen nach der Wende 1989 Dariusz Adamczyk:
Einige Bemerkungen zu
historischen und zeitgenössischen Aspekten der Integration Polens in die
Europäische Union Gerhard Voigt:
Aspekte von Kultur und
Zivilisation: Die kulturelle Dimension des Transformationsprozesses Lothar Nettelmann:
Rückblick
Internet Publikation
von Leszek Ziatkowski: Die
Adelsrepublik – zur Entstehung einer spezifischen politischen Kultur in Polen. Druck-Ausgabe in: Lothar Nettelmann /
Dariusz Adamczyk, Hrsg.: Zur Frage einer polnischen Nationalkultur. Polen in
Europa: Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft. Beiträge der Tagung »Zur Frage einer
Polnischen Nationalkultur« der Deutsch-polnischen Gesellschaft Hannover e.V. im
Oktober 2001 [Inhaltsverzeichnis]. Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die
UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V. [ISSN 0945-1536],
Sonderheft 1 / 2002. Texte aus der Arbeit der Deutsch-Polnischen Gesellschaft
Hannover e.V. – Hannover 2002, 156 S., A 5, kart. [ISBN 3-93030307-10-3]:
109-150. – Durchgesehene Fassung. Alle Rechte vorbehalten. Verwendung im Schul-
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Web-Fassung: 31.08.2004 - Verantwortlich: Gerhard Voigt <politiklehrerverband.voigt@web.de> |