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Heiße Phase im Kampf um bessere Bildung

Das Beispiel Niedersachsen

Aus eigener Unterrichtserfahrung in den letzten Jahren haben wir Lehrer feststellen müssen, dass die Konzepte und Ziele unserer Schulen immer unklarer und immer weniger nachvollziehbar geworden sind. Bewährte Reformversuche seit den 80er-Jahren wurden beendet, eingeschränkt und zurück gefahren. Auf Grund gesellschaftlicher Unkenntnis über Möglichkeiten und innere Gesetzmäßigkeiten von Lern- und Bildungsprozessen vom frühkindlichen Alter bis zur Hochschulreife orientiert sich die Schul- und Bildungspolitik zunehmend an kurzfristigen Verwertungszielen, die von kurzschlüssigen "Forderrungen der Wirtschaft" und vom Arbeitsmarkt diktiert werden. Dass dabei Halb- und Pseudowissen das Ergebnis ist u8nd zu einem Massenphänomen der nächsten Generationen wird, obwohl Kenntnisse und Möglichkeiten, das zu verhindern, vorhanden und in den Schulen umzusetzen sind, diese Zukunftsperspektive zum Maßstab des Versagens unserer Generation und der auch persönlichen Schuld der politischen Eliten unseres Landes.

Aktuell hat sich im Herbst 2009 in Niedersachsen ein "Volksbegehren für Gute Schulen"  gebildet, das vom Verband der Politiklehrer e.V. unterstützt wird, auch wenn seine Forderungen an eine inhaltliche Neuorientierung der Pädagogik noch weiter gehen, wie wir in unserem Thesenpapier "Arme Kinder - Arme Lehrer" vorgestellt haben.

Wir rufen dazu auf, das Volksbegehren durch gültige Unterschriften zu unterstützen. Dazu können von der Internet-Seite des Volksbegehrens die notwendigen Materialien heruntergeladen werden:

Wir erlauben uns, den Text des Gesetzentwurfes des Volksbegehrens aus der Internet-Seite des Volksbegehrens nachfolgend mitzuteilen:

Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen

Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften

§ 1

1  An Gymnasien (§ 11 NSchG) und Gesamtschulen (§ 12 NSchG) werden die Schuljahrgänge 5 bis 13 geführt.

2  Sie können ohne die Schuljahrgänge 11 bis 13 geführt werden.

§ 2

1  Eine Gesamtschule muss mindestens vierzügig geführt werden. 2Sie kann dreizügig geführt werden, wenn

- andernfalls unzumutbare Schulwege zu einer anderen Gesamtschule entstünden oder

- sie die einzige Schule im Sekundarbereich I am Standort ist oder

- ein vorhandener Gebäudebestand genutzt werden kann.

§ 3

1  Zum 1. August 2002 bestehende Volle Halbtagsschulen werden fortgeführt.

2  Ihre pädagogische Arbeit dauert in der Regel fünf Zeitstunden an fünf Vormittagen in der Woche.

 

Der Verband der Politiklehrer wünscht dem Volksbegehren Erfolg und hofft, dass weitere kritische Aktivitäten von  der Basis aus - Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer - dazu beitragen, den verhängnisvollen Kurs der heutigen Bildungs- und Schulpolitik zu wenden.

Dass dazu auch - nach dem von der Politik inkompetent umgesetzten Reformversuch des "Bologna-Prozesses" - energische Reformimpulse in der Hochschulpolitik dringend erforderlich sind, steht außer Frage. Auch hier wird sich der Verband der Politiklehrer engagieren und ruft zur Beteiligung an den notwendigen Diskursen auf!

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Der Text ist eine politische Stellungnahme des Verbandes der Politiklehrer e.V., Hannover

Verantwortlich: Gerhard Voigt, OStR i.R. (Vorsitzender) - Kontaktdaten vgl. Impressum

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Einzelne Kapitel: Nach oben • Stichworte zu einer Krisenbeschreibung • Kampf um bessere Bildung • Neues zum Volksbegehren • Minarettverbot in der Schweiz • Babyklappe: Zum Ethikrat • Kontaktadresse • Tagungsbericht: Tod und Ehre

Nebenseiten zu diesem Kapitel: •  •

Web-Fassung: 31.01.2006 / rev. 20.11.2009 / 20.12.2009 / 28.01.2010 - Verantwortlich: Gerhard Voigt <bismarckschule.voigt@gmx.de>
Internet-Ausgabe der Verbandszeitschrift »politik unterricht aktuell« unter www.pu-aktuell.de
Info unter: http://www.voigt-bismarckschule.de
vgl. Impressum