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Gerhard Voigt: Gibt es ein Grundrecht auf Kenntnis der biologischen Abstammung? Familie als soziale Institution vs. biologistische Familienmytheni Aktuelle Anstöße zu gesellschaftlichen Problemen und Kontroversen können auch Anstoß zu grundsätzlicheren Überlegungen zu den ethischen und rechtlichen Normen unserer Gesellschaft sein. Einen solchen Anstoß provoziert am 26. November 2009 der Deutsche Ethikrat mit seiner Stellungnahme „ Das Problem der anonymen Kindesabgabe“ii. Die öffentliche Resonanz war groß. Die meist kritischen Kommentare betonten, dass die Stellungnahme „Seltsam rigoros“ sei (in einem Kommentar von Michael B. Berger in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 26.11.09iii und charakterisiert den Ansatz des Ethikrates: „Die umfangreiche Stellungnahme enthält manchen guten Detailvorschlag. Aber sie bezweifelt grundsätzlich, dass Frauen, die ihr Kind in einer Babyklappe abgeben, sich in einer dramatischen Konfliktlage befinden – denn schließlich sei die Geburt überstanden und gebe es ja noch die Möglichkeit der Adoption. So eine Argumentation befremdet. Sie ist seltsam rigoros.“ Dem stellt der Kommentator die Position von Margot Käßmann, Landesbischöfin von Hannover und Ratsvorsitzende der EKD gegenüber: „Als Ultima Ratio, als wirklich allerletzte Möglichkeit, sehen Kirchenvertreter wie Margot Käßmann die Babyklappe. Jedes gerettete Kind rechtfertige die Existenz der Babyklappe, für die es keine klare gesetzliche Grundlage gibt – bis auf den ethischen Notstand.“ Die ethische Seite, Leben zu retten, ist sinnvoller Weise das Zentrum verschiedener Kommentare in den Medien und weisen auf das Minderheitenvotum im Ethikrat selbst hin: „Die Entscheidung des Ethikrats fiel allerdings nicht einstimmig. Sechs Mitglieder gaben ein Minderheitenvotum ab, neben Kirchenvertretern und Theologen auch die Verfassungsrechtlerin Kristiane Weber-Hassemer und der Ex-Ministerpräsident Baden-Württembergs, Erwin Teufel (CDU). ‚Das Zahlenmaterial ist nicht aussagekräftig genug. Im Einzelfall steht der Schutz des Lebens höher‘, sagte Weber-Hassemer“, so Beatrice Henke und Joachim Frank in ihrem Bericht „Anonyme Geburten – Ethikrat will Babyklappen schließen“iv. Ironisch pointiert dies Astrid Hölscher in einem weiteren Kommentar „Babys Welten“v in der Frankfurter Rundschau vom 29.11.09: „In der besten aller Welten braucht kein Mensch Babyklappen. Da sind Familien heil, freuen sich Eltern (beide) wie wild auf den Nachwuchs, den sie nach der Geburt treulich und zärtlich umhegen. Auf dass ihm kein Leid geschehe und er fröhlich lebe bis ins hohe Alter, bevor er von dannen scheide im Kreise seiner vier Generationen von Lieben. In der besten aller Welten hat der Ethikrat recht. In der realen Welt aber kriegen Teenager Babys, verstecken Schwangere ihren Bauch vor Familie und Freunden, gebären sie ihr Kind auf dem Bahnhofsklo. In dieser Welt der Verzweiflung tötet eine Mutter ihr Neugeborenes, heißt die Alternative zur Babyklappe nicht betreute, vertrauliche Adoption, sondern Mülltonne. Da braucht keine einen Ethikrat aus einer heilen Parallelwelt.“ Mit dieser kurzen Zusammenstellung einiger Kommentare, denen weitgehend zuzustimmen ist, wird einmal ein Grundwiderspruch unserer öffentlichen Diskurse deutlich, nämlich die antagonistische Fundamentierung durch Ableitung von Wertungen und Handlungsleitungen aus dogmatisch-rechtlichen Legitimationshierarchien, und demgegenüber dem Bezug auf den „pragmatischen Nutzen“ für „offensichtliche Wertorientierungen“, deren Legitimation im Rahmen der Diskursebenen der gegenwärtigen Politischen Kultur nicht anzweifelbar ist. Zu diesen „Selbstverständlichkeiten“ gehört die These von der Universalität der Menschenrechte und des Schutzes des menschlichen Lebens, den wir auch gar nicht anzweifeln können. Philosophisch ist dieser Antagonismus der modernen Selbstverständnisse nur rechtshistorisch zu begreifen, wie es Pierre Legendre dargelegt hat.vi Es wird sich im Weiteren zeigen, dass gerade dieser Ansatz von Legendre für das in Frage stehende Thema besonders aufschlussreich sein kann. Erstaunlich ist, dass das zentrale Argument des Ethikrates gegen die Babyklappen, das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft ist. Damit ist die Positionierung des ethisch-normativen Ausgangspunktes des Ethikrates im Sinne des eben skizzierten Antagonismus deutlich. Dies müsste aber grundsätzlich in Frage gestellt werden, da Herkunft im Sinne der entwickelten Identität des Menschen keine biologische Dimension ist, sondern im Sinne der sozialen Institution der Familie eine soziale Dimension. Nach Legendre ist es notwendig zu erkennen, dass der Mensch als „das Mängelwesen Mensch seine vitalen Nachteile durch Institutionen (Sprache, Familie, Schule, Staat, Gericht etc.) ausgleicht. Aber wie arbeiten Institutionen? Die allererste Funktion des sozialen Systems definiert das römische Rechts in den Digesten: „vitam instituere“, das menschliche Leben muß in eine allgemeine Form gebracht werden. Und das tut das Gesetz. Es genügt nicht, sagt daher Legendre in seiner pointierten, an der Pointe scholastischer Definitionen geschulten Sprache, Menschenfleisch, schieres Menschenleben zu produzieren; es muß auch instituiert werden. Unterworfen, zum Subjekt dressiert.“vii Die Aussage in dem schon genannten Kommentar von Astrid Hölscher wird damit als besonders problematisch gekennzeichnet: „Gewiss haben Kinder das Recht, ihre Herkunft zu erfahren. Das Recht und ein starkes Bedürfnis; ganze Soap-Serien im Privatfernsehen künden von der Suche Halbwüchsiger nach ihren Eltern.“viii Es ist festzuhalten, dass dieses „Bedürfnis“, seine biologische Herkunft kennen zu müssen, selbst gesellschaftlich induziert ist und einem biologistischen Weltverständnis entspringt. Es gibt keine natürliches Wissen um biologische Eltern-Kind-Beziehungenix In so fern ist die Frage nach der biologischen Herkunft ein gesellschaftlicher Mythos, der aber durchaus reale gesellschaftliche Relevanz und Sprengkraft besitzt. Das naturwissenschaftliche Weltbild, das diesem Mythos zu Grunde liegt, ist selbst ein „Glaube an die Wissenschaft“. Manfred Schneider fasst hier Thesen von Pierre Legendre zusammen: „Heute kettet sich das Leben an die Wissenschaft, weil die Wissenschaft eine Religion ist. Wie der große amerikanische Rechtshistoriker Harold J. Bennann in seinem Buch von 1983 The Formation of the Western Legal Tradition dargestellt hat, liegt der Ursprung der westlichen Rechtstraditionen in der Revolution Papst Gregors VII. (1073-1085). Die wichtigste, bis heute wirksame Reform im Gefolge Papst Gregors bildete die erste systematische Darstellung der römisch-christlichen Rechtstradition durch den Bologneser Mönch Gratian um 1140: das Corpus iuris canonici. Sowohl die Methode als auch die materiellen Grundsätze dieses Buches blieben in der Rechtstradition des Westens erhalten. Doch damit nicht genug. Die Methodik der neuzeitlichen Wissenschaften, einschließlich der Naturwissenschaften, entstammt dieser juristischen Revolution. Es war der Jurist Robert Grosseteste, der im Übergang vom 12. zum 13. Jahrhundert das methodische Instrumentarium der Rechtswissenschaft auch auf Naturphänomene anwandte. Sein Schüler Roger Bacon prägte den Begriff „Naturgesetz“. Was unsere Schulweisheit noch träumt und was die Naturwissenschaft wieder zu den Akten legt – die Natur von Gesetzen regiert zu denken -: das ist nach wie vor das juristische Unbewußte der Wissenschaft. Und unser gesamtes kulturelles System trägt ein solches Unbewußtes in sich. Nun ist für Legendre dabei eines von besonderer Bedeutung. Das juristische Dogma, die absolute Begründung unserer Kultur durch das Gesetz funktioniert nur in einer spezifischen Form. Woher nimmt das Gesetz seine Autorität? Eben nicht aus sich selbst, erst recht nicht aus einem Wissen, einer Wissenschaft, sondern aus einer mythischen Begründung. Sie nennt Legendre Referenz.“ Die Argumentation scheint auf den ersten Blick abgehoben und kopflastig zu sein. Doch es gibt keinen anderen Weg, naturwissenschaftliche Mythen als solche zu erkennen, ohne die Naturwissenschaft in Irrationalität aufheben zu wollen. Es geht hier darum, den verbreiteten Biologismus, der in der Politischen Kultur der westlichen Länder gerade deshalb noch wirksam ist, weil er sich verkapselt und dem Bewusstsein entzieht. Abstammung und Familie sind, wie schon betont, Institutionen, die den Menschen in die institutionale Gesellschaft einfügen und damit zum „zoon politicon“ machen. „Die allererste Funktion des sozialen Systems definiert das römische Rechts in den Digesten: ‚vitam instituere‘, das menschliche Leben muß in eine allgemeine Form gebracht werden.“x In so fern ist die rechtliche Festlegung, dass der Mensch ein Recht auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung hätte, äußerst fragwürdig und folgt dem biologistischen Mythos. Dazu der Ethikrat: „Die Angebote anonymer Kindesabgabe sind allerdings ethisch und rechtlich sehr problematisch, insbesondere weil sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern verletzen.“xi Eine Abkehr von der biologistischen Perspektive wäre es, wenn auch im normativen Bereich sich die Festlegung durchsetzen würde, dass „Eltern“ die „sozialen Eltern“ sind, in deren Familie das Kind – hier wohl zunächst das Baby in den ersten entscheidenden Jahren – aufwächst, wobei die Vorstellung, dass ein Mensch im Laufe seines Lebens mehrere Eltern haben kann gar nicht so utopisch ist. Davon abgesehen ist auch das pragmatische Argument wichtig, dass eine sehr große Zahl von Menschen ohne es zu wissen und ohne davon Schaden zu tragen keine gesicherte Kenntnis ihrer biologischen Herkunft haben – voreheliche, außerehelich Zeugung, verschwiegene Adoption etc. – Das Argument der Wichtigkeit der genetischen Herkunft ist ein biologistischer Mythos, der im Laufe der Neuzeit an die Stelle des „göttlichen Willens“ der Geburt getreten ist. Es ist also durchaus nicht sinnwidrig, wenn die evangelische Hannoversche Landeskirche positiv zur Babyklappe steht und selbst eine betreibt; die relativiert damit den biologistischen Mythos von der „Herkunft des Menschen“. i Dieser Text beruht auf einer kurzen Facebook-Nachricht des Verfassers an Frankfurter Rundschau-online vom 28.11.2009
ii http://www.ethikrat.org/der_files/DER-Stn_Anonyme_Kindesabgabe_Zusammenfassung.pdf iii http://haz.de/Nachrichten/Meinung/Uebersicht/Seltsam-rigoros
iv Frankfurter
Rundschau online 29. November 2009. v http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/2105422_Kommentar-Babys-Welten.html vi vgl. Manfred Schneider: „Es genügt nicht, Menschenfleisch herzustellen“ Ein Porträt des Rechtshistorikers und Psychoanalytikers Pierre Legendre. Frankfurter Rundschau, Nr. 229, Freitag, 2. Oktober 1998, S. ZB 3. Feuilleton. vii ibid. viii http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/2105422_Kommentar-Babys-Welten.html ix Die Diskussion um mögliche „Geruchsaffinitäten“ bei Mensch und Tier, sollte hier erst einmal als ephemer ausgeklammert bleiben (vgl. zum Beispiel „Die Vorherrschaft der Biologie“, tof / Ausgabe: Hannoversche Allgemeine Zeitung, Datum: 03.12.2005“), auch da sich dieser Aspekt eher auf eine spätere Partnerwahl als auf die Abstammungsfrage richtet. x Manfred Schneider, ibid. xi http://www.ethikrat.org/der_files/DER-Stn_Anonyme_Kindesabgabe_Zusammenfassung.pdf Impressum dieser Seite (Dokument Information) Der Text ist eine politische Stellungnahme des Verbandes der Politiklehrer e.V., Hannover Verantwortlich: Gerhard Voigt, OStR i.R. (Vorsitzender) - Kontaktdaten vgl. Impressum Stand: 3. Dezember 2009 |
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